2005-36


Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte,

Herr William E. Müller hat mit Schreiben vom 21. Januar 2005 seinen Rücktritt als Richter am Verfahrensgericht in Strafsachen per 31. Juli 2005 erklärt. Wir gelangen daher mit dem Antrag an Sie, eine Ersatzwahl vorzunehmen.


Das Verfahrensgericht in Strafsachen besteht gemäss § 6 des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden aus einer Gerichtskammer mit einem teilamtlichen Präsidium und drei Richterinnen und Richtern. Wahlbehörde für die Mitglieder des Verfahrensgerichts in Strafsachen ist gemäss § 31 Abs. 2 lit. c des Gerichtsorganisationsgesetz der Landrat. Für die Mitglieder des Verfahrensgerichts in Strafsachen gelten die Unvereinbarkeitsbestimmungen gemäss § 51 Abs. 2 der Kantonsverfassung und § 34 des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden.


Antrag:


://: Der Landrat wird ersucht, für das Verfahrensgericht in Strafsachen für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 31. März 2006) eine Richterin oder einen Richter zu wählen.


Mit vorzüglicher Hochachtung
Im Namen des Kantonsgerichts



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