2005-38

1. Ausgangslage
Allen Bedenken und Warnungen der Wirtschaftskreise zum Trotz, hat die Schweizerische Steuerkonferenz SSK, ein Gremium aus kantonalen und eidgenössischen Steuerämter - Angestellten, am 30. September 2004 selbstherrlich beschlossen, den Neuen Lohnausweis per 1. Januar 2005 für ein Jahr provisorisch und ab dem 1. Januar 2006 definitiv in der Schweiz einzuführen.
Ab dem 1. Januar 2006 muss also der neue Lohnausweis gesamtschweizerisch eingesetzt werden. Wer dieser Weisung nicht nach kommt oder den neuen Lohnausweis fehlerhaft erstellt, macht sich strafbar und es werden heftige Strafmassnahmen von den einzelnen Finanzverwaltungen angekündigt.
Der Widerstand gegen diesen Lohnausweis wächst in unserem Land von Tag zu Tag mehr. Am 24. Januar 2005 hat der Luzerner Grosse Rat in einer dringlichen Motion seine Regierung beauftragt, im Kanton Luzern den alten Lohnausweis beizubehalten. Praktisch gleichlautende Vorstösse in den kantonalen Parlamenten sind in Ob- und Nidwalden, sowie in den Kantonen Zürich und Aargau eingereicht worden. Und auch in weiteren Kantonen sind Vorstösse in dieser Richtung in Vorbereitung.
Die Interpellation der FDP-Fraktion verlangt nicht, noch nicht, die Beibehaltung des bisherigen Lohnausweises im Kanton Basellandschaft. Bevor die FDP in dieser Richtung denkt, erwartet sie vielmehr von der Regierung offene, klare und transparente Antworten zu den nachfolgenden Fragen. Fragen, welche die Steuerpraxis des Kantons und seine Haltung zum Neuen Lohnausweis sowie zur administrativen Belastung unserer KMU-Wirtschaft zum Gegenstand halten.

2. Fragen an den Regierungsrat
Aufgrund der obenerwähnten Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung der nachstehenden Fragen:

Für die Beantwortung der Fragen danken wir dem Regierungsrat im Voraus.



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