2005-38
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation der FDP-Fraktion: Neuer Lohnausweis
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Autor/in:
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FDP-Fraktion
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Eingereicht am:
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3. Februar 2005
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Nr.:
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2005-038
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1. Ausgangslage
Allen Bedenken und Warnungen der Wirtschaftskreise zum Trotz, hat die Schweizerische Steuerkonferenz SSK, ein Gremium aus kantonalen und eidgenössischen Steuerämter - Angestellten, am 30. September 2004 selbstherrlich beschlossen, den Neuen Lohnausweis per 1. Januar 2005 für ein Jahr provisorisch und ab dem 1. Januar 2006 definitiv in der Schweiz einzuführen.
Ab dem 1. Januar 2006 muss also der neue Lohnausweis gesamtschweizerisch eingesetzt werden. Wer dieser Weisung nicht nach kommt oder den neuen Lohnausweis fehlerhaft erstellt, macht sich strafbar und es werden heftige Strafmassnahmen von den einzelnen Finanzverwaltungen angekündigt.
Der Widerstand gegen diesen Lohnausweis wächst in unserem Land von Tag zu Tag mehr. Am 24. Januar 2005 hat der Luzerner Grosse Rat in einer dringlichen Motion seine Regierung beauftragt, im Kanton Luzern den alten Lohnausweis beizubehalten. Praktisch gleichlautende Vorstösse in den kantonalen Parlamenten sind in Ob- und Nidwalden, sowie in den Kantonen Zürich und Aargau eingereicht worden. Und auch in weiteren Kantonen sind Vorstösse in dieser Richtung in Vorbereitung.
Die Interpellation der FDP-Fraktion verlangt nicht, noch nicht, die Beibehaltung des bisherigen Lohnausweises im Kanton Basellandschaft. Bevor die FDP in dieser Richtung denkt, erwartet sie vielmehr von der Regierung offene, klare und transparente Antworten zu den nachfolgenden Fragen. Fragen, welche die Steuerpraxis des Kantons und seine Haltung zum Neuen Lohnausweis sowie zur administrativen Belastung unserer KMU-Wirtschaft zum Gegenstand halten.
2. Fragen an den Regierungsrat
Aufgrund der obenerwähnten Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung der nachstehenden Fragen:
Allen Bedenken und Warnungen der Wirtschaftskreise zum Trotz, hat die Schweizerische Steuerkonferenz SSK, ein Gremium aus kantonalen und eidgenössischen Steuerämter - Angestellten, am 30. September 2004 selbstherrlich beschlossen, den Neuen Lohnausweis per 1. Januar 2005 für ein Jahr provisorisch und ab dem 1. Januar 2006 definitiv in der Schweiz einzuführen.
Ab dem 1. Januar 2006 muss also der neue Lohnausweis gesamtschweizerisch eingesetzt werden. Wer dieser Weisung nicht nach kommt oder den neuen Lohnausweis fehlerhaft erstellt, macht sich strafbar und es werden heftige Strafmassnahmen von den einzelnen Finanzverwaltungen angekündigt.
Der Widerstand gegen diesen Lohnausweis wächst in unserem Land von Tag zu Tag mehr. Am 24. Januar 2005 hat der Luzerner Grosse Rat in einer dringlichen Motion seine Regierung beauftragt, im Kanton Luzern den alten Lohnausweis beizubehalten. Praktisch gleichlautende Vorstösse in den kantonalen Parlamenten sind in Ob- und Nidwalden, sowie in den Kantonen Zürich und Aargau eingereicht worden. Und auch in weiteren Kantonen sind Vorstösse in dieser Richtung in Vorbereitung.
Die Interpellation der FDP-Fraktion verlangt nicht, noch nicht, die Beibehaltung des bisherigen Lohnausweises im Kanton Basellandschaft. Bevor die FDP in dieser Richtung denkt, erwartet sie vielmehr von der Regierung offene, klare und transparente Antworten zu den nachfolgenden Fragen. Fragen, welche die Steuerpraxis des Kantons und seine Haltung zum Neuen Lohnausweis sowie zur administrativen Belastung unserer KMU-Wirtschaft zum Gegenstand halten.
2. Fragen an den Regierungsrat
Aufgrund der obenerwähnten Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung der nachstehenden Fragen:
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1.
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Hat der Baselbieter Regierungsrat, bzw. die kantonale Finanz- und Steuerverwaltung auf die Schaffung des neuen Lohnausweises Einfluss genommen?
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2.
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Wenn ja, wie ?
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3.
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Hat die zuständige Baselbieter Behörde in dieser Angelegenheit auch Gespräche mit den betroffenen Wirtschaftskreisen geführt?
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4.
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Wenn ja, was waren die Erkenntnisse aus diesen Gesprächen?
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5.
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Wie beurteilt der Regierungsrat die zusätzliche administrative Belastung, insbesondere für die Klein- und Kleinstunternehmen, verteilt über das ganze Jahr (Änderung der Buchhaltung, zusätzliche Aufzeichnungen, etc.)?
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6.
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Teilt der Regierungsrat die Auffassung der Interpellanten, dass der Kanton Basellandschaft den Ruf geniest, in Anwendung des bisherigen Lohnausweises eine liberale und KMU-freundliche Verwaltungs-Praxis (insbesondere hinsichtlich Gehaltsnebenleistungen und Spesenaufwendungen) befolgt zu haben?
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7.
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Wenn ja, warum will er diese bewährte Praxis aufgeben und neue Lasten für die KMU einführen?
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8.
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Teilt der Regierungsrat die Auffassung der Interpellanten, dass die neu im Lohnausweis mit Franken-Beträge auszuweisenden Leistungen (wie z.B. Geschäftsauto) AHV-pflichtig sind und gegenüber der bisherigen Praxis zu Mehr-Aufwendungen des Unternehmers und seiner Arbeitnehmenden führen werden?
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9.
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Wie viel Steuermehreinnahmen erzielt der Kanton Basellandschaft jährlich durch den neuen Lohnausweis?
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10.
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Mit wie viel eigenen Folgekosten rechnet der Kanton Basellandschaft für Umstellungsarbeiten, Schulungen, Umsetzung, Anpassungen von Software etc.?
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11.
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Mit wie viel eigenen Folgekosten rechnet der Kanton Basellandschaft in den Folgejahren für die jährliche Überprüfung?
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12.
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Erachtet der Regierungsrat den Verein „Steuerkonferenz" als zuständig für die Schaffung des neuen Lohnausweises?
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13.
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Wäre der Regierungsrat bereit, im Kanton Basellandschaft anstelle des neuen Lohnausweises den bisher bewährten alten Lohnausweis und die bisher geltende liberale Verwaltungs-Praxis, insbesondere hinsichtlich Gehaltsnebenleistungen und Spesenaufwendungen weiterzuführen?
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14.
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Wenn ja, was erwartet er vom Baselbieter Landrat für Schritte, um diese Massnahme umzusetzen?
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Für die Beantwortung der Fragen danken wir dem Regierungsrat im Voraus.
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