2005-40 (4)


I. EINLEITUNG

Auftrag


Der Landrat hat gemäss Kantonsverfassung § 67 Abs.1 lit.a den vom Regierungsrat jährlich erarbeiteten Amtsbericht zu genehmigen. Dazu hat er die Amtsberichte der kantonalen Gerichte und jene der selbständigen Verwaltungsbetriebe nach den entsprechenden Gesetzesvorschriften zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen.


Die Geschäftsprüfungskommission übt im Auftrag des Landrates die parlamentarische Oberaufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Exekutivorgane unseres Staates aus. Durch § 61 des Landratsgesetzes ist sie beauftragt, die bereits erwähnten Berichte zu prüfen und darüber zu berichten.


Der vorliegende Bericht befasst sich mit dem Amtsbericht des Regierungsrates für das Jahr 2004. Der ergänzende Bericht 2005/040a zu den Jahresberichten 2004 diverser Institutionen wird im 2. Semester 2005 erstattet.




Der Amtsbericht 2004


Allgemeines


Der Amtsbericht 2004 stellt die Berichterstattung über die im Jahresprogramm 2004 festgelegten Zielsetzungen dar, welches sich in der Regel auf neue Vorhaben, welche einer parlamentarischen Beratung bedürfen oder die sonst von besonderer Bedeutung sind beschränkt. Damit wird über den grossen Bereich staatlicher Leistungen, welche Direktionen und Dienststellen der kantonalen Verwaltung aufgrund von gesetzlichen Vorgaben und Leistungsaufträgen erbringen, nicht berichtet. Dennoch sollen im Amtsbericht auch bedeutende Arbeiten und aussergewöhnliche Ereignisse Platz finden, die nicht Bestandteil des Jahresprogramms waren. Eine ergänzende Berichterstattung wird die GPK punktuell auch in ihrem Tätigkeitsbericht vornehmen.




Vorgehen der GPK


Die Hauptarbeit wurde in den Subkommissionen geleistet, die ihre Berichte zu Handen der Gesamtkommission erarbeiteten. Sie prüften den Amtsbericht 2004 und führten Gespräche mit den Direktionen, die in der Regel mit schriftlichen Fragebögen und deren Antworten vorbereitet wurden. In der Gesamtkommission wurden die Subkommissionsberichte behandelt und genehmigt.




Feststellungen


Das Jahresprogramm 2004 musste zu einem Zeitpunkt erstellt werden, als die Zweitfassung des Legislaturprogramms noch nicht vorlag. Die Numerierung weist deshalb weder einen Bezug zum alten Legislaturprogramm 1999-2003 noch zum neuen Programm 2004-2007 auf und muss isoliert betrachtet werden. Die während der letzten Legislaturperiode festgestellten Mängel der Systematik wurden mit der Ueberarbeitung des Legislaturprogramms 2004-2007 behoben. Die GPK konnte den neuen Raster für die Numerierung mit Herrn Biondi, zuständiger Mitarbeiter der FKD für das Berichtswesen, besprechen und Hinweise für die Gliederung geben. Die einheitliche neue Numeriungssystematik gilt ab Jahresprogramm/Amtsbericht 2005.


Seit zwei Jahren wird im Jahresprogramm eine Verknüpfung der Vorhaben mit dem geschätzten Sach- und Personalaufwand versucht. Bereits im Vorjahr bemängelte die GPK, dass die entsprechenden effektiven Zahlen im Amtsbericht nur teilweise nachgeführt werden. Der Amtsbericht 2004 weist erneut solche Lücken auf. Die GPK bittet, die geschätzten finanziellen Auswirkungen in künftigen Jahresprogrammen systematisch von allen Direktionen aufführen zu lassen und - soweit zum Erstellungszeitpunkt möglich - in den dazugehörenden Amtsberichten über die tatsächlich aufgewendeten Mittel zu berichten.


Die Anhänge zum Amtsbericht hat die GPK zur Kenntnis genommen. Die Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Ueberweisung erfüllt worden sind, behandelt sie im Rahmen ihres Berichts zur Sammelvorlage  2005/041 .



II. BERICHTE DER SUBKOMMISSIONEN zum Amtsbericht 2004 DES REGIERUNGSRATES

Die Berichterstattung des Regierungsrates (Vorlage 2005/040) wird mit Zusatzinformationen ergänzt (Numerierung analog Amtsbericht) und mit weiteren Informationen aus der Verwaltungstätigkeit versehen.



2 FINANZ- UND KIRCHENDIREKTION

Berichterstattung zum Amtsbericht


2.02 Luftverkehr


2.02.01 Abschluss Ausbau des EuroAirports


Die Auszahlungen des Investitionsbeitrages sind durch zwei Faktoren bestimmt: den Baufortschritt und das Mass der Erfüllung der Auflagen. Die bestimmende Grösse ist aktuell der Baufortschritt. Vom Gesamtkredit von 33,35 Mio. Franken wurden in Absprache mit dem Kanton Basel-Stadt bisher 29,574 Mio. Franken ausbezahlt.




2.02.02 Einrichtung eines Instrumenten-Lande-Systems


Im April 2005 erfolgt die öffentliche Auflage mit Vernehmlassungsmöglichkeit. Gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt haben betroffene Personen praktisch die gleichen Rechte wie bei einem Schweizer Verfahren: sie können zum Projekt Stellung nehmen und den anschliessenden Entscheid der französischen Behörden vor einem Gericht in Frankreich anfechten.




2.05 Effizienzsteigerung in der kant. Verwaltung im Rahmen des Projekts WoV


2.05.01 Weiterentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung zu einer Plankostenrechnung


Die Betriebsbuchhaltung ist praktisch flächendeckend installiert. Es besteht ein Konzeptentwurf für die Plankostenrechnung. Auf eine flächendeckende Einführung wird verzichtet, weil das Verhältnis von Aufwand und Nutzen als nicht optimal beurteilt wird. Die Kosten- und Leistungsrechnung wird in denjenigen Bereichen eingeführt, wo eine kostendeckende Verursacherfinanzierung verlangt wird.




2.07 Sozialhilfe


Die Zahl der sozialhilfeabhängigen Personen nahm im Jahr 2004 wieder um 8 % zu. Da diese Entwicklung stark durch das Stellenangebot auf dem Arbeitsmarkt bestimmt wird, können weder das kantonale Sozialamt noch die 86 einzelnen Sozialhilfebehörden auf diese Entwicklung Einfluss nehmen. Entscheidend für die künftige Entwicklung wird deshalb das Arbeitsmarktangebot sein.


Die intensive Schulung der Mitglieder von Sozialhilfebehörden führt nachweislich zu tieferen Fallkosten, jedoch nicht zu einer Abnahme der Anzahl Fälle.


Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS hat beschlossen, die Ansätze für Sozialhilfeempfänger zu reduzieren und mit einem Anreizsystem zu arbeiten. Personen, welche mithelfen, vom Sozialhilfeanspruch wieder loszukommen, erhalten einen Bonus. Gleichzeitig werden restriktive Massnahmen, insbesondere die Kontrolltätigkeit mit den «Schwarzarbeits-Inspektoren» des KIGA, eingeleitet




2.08 Gemeinden


Ab 1. April 2004 ist ein Sozialhilfestopp für Personen mit Nichteintretensentscheid (NEE) in Kraft. Dem Kanton wurden 143 Personen mit diesem Status zugeteilt, wovon 38 in den effektiven Vollzug kamen. Ueber den Verbleib der übrigen 105 Personen können keine Angaben gemacht werden.


Seit die kantonale Notunterkunft am 7. Dezember 2004 ihren Betrieb in Muttenz aufgenommen hat, wurde die Nothilfe von durchschnittlich 16 Personen pro Tag beansprucht. Die mit der Gemeinde vereinbarte maximale Kapazität von 60 + 6 Plätzen wurde somit nicht ausgeschöpft. Die Erfahrungen der Anwohner, der Gemeinde, der Kantonspolizei, dem Amt für Migration und dem Sozialamt seien positiv.




2.09 Familienfragen


Der Gesetzesentwurf und die Verordnung zur Familienergänzenden Kinderbetreuung (FEB) werden voraussichtlich bis Ende 2005 vorliegen. Zur Zeit wird noch am Gesetzestext gearbeitet, später das Finanzierungsmodell erstellt. Danach wird die Kommission den erweiterten Auftrag «Kantonales Familiengesetz» in Angriff nehmen. Die Vernehmlassungsvorlage zum Kantonalen Familiengesetz mit dem erläuternden Bericht wird voraussichtlich Ende 2006 vorliegen.




2.10 Kantonales Steuergesetz


2.10.03 «Wohnkosten-Gleichbehandlungs-Initiative»


Im Jahr 2004 war einzig die Wohnkosten-Gleichbehandlungsinitiative umzusetzen. Unter Vorbehalt der Ergebnisse der beiden eingereichten staatsrechtlichen Beschwerden ist diese abgeschlossen. Das Bundesgericht konnte noch keine verbindlichen Angaben über den Zeitpunkt der Behandlung der Beschwerden machen. Der Regierungsrat ist jedoch überzeugt, dass die staatsrechtlichen Beschwerden abgewiesen werden und dem Kanton keine Mindereinnahmen entstehen.




2.11 Neue Informatikanwendungen für die Steuerverwaltung


2.11.01 Erreichung der Meilensteine beim Projekt «Census»


Die Gemeinden zeigen reges Interesse an der Entwicklung des Projektes. Gemeindevertreter arbeiten an Teilprojekten, welche die Gemeinden betreffen, mit. An den bisher durchgeführten Schulungen haben rund 150 Mitarbeitende von Gemeinden teilgenommen. Würden sich mehrere grosse Gemeinden für den gemeinsamen Steuerbezug entscheiden, müsste die kantonale Steuerverwaltung eventuell personell verstärkt werden.




2.11.02 Vorbereitung und Aufbau des Parallelbetriebes Host/«Nest»/Covela


Seit anfangs 2005 werden das Steuerregister und der Steuerbezug mit dem neuen Programm Nest bearbeitet. Während der Uebergangsphase im Jahr 2005 laufen das alte und das neue System parallel. Das Veranlagungsprogramm Covela funktioniert nur zusammen mit dem Host, weshalb bis zur Ablösung von Covela Anfang 2006 auch der Host eingeschränkt in Betrieb bleibt. Ab 2006 soll dann nur noch Nest zum Einsatz kommen.


* * *


Diverse Themen aus der übrigen Tätigkeit der FKD


Subventionsbericht


Der auf Ende 2004 versprochene Subventionsbericht verzögert sich weiter. Die Programmierung der Subventionsdatenbank hat mehr Zeit beansprucht als ursprünglich geplant. Der Regierungsrat hat das Detailkonzept im Jahr 2004 verabschiedet und die Datenbank ist programmiert worden. Im Jahr 2005 werden die Daten aus dem Jahr 2004 erfasst. Gemäss aktuellem Terminplan soll der erste Subventionsbericht (Basis 2004) Ende 2005 vorliegen.



3 VOLKSWIRTSCHAFTS- UND SANITAETSDIREKTION

Berichterstattung zum Amtsbericht


3.01 Wald


Es ist vornehmlich die Aufgabe der Waldeigentümer Ueberlegungen zur Verbesserung der Ertragssituation anzustellen und Massnahmen umzusetzen. Der Beitrag des Kantons besteht darin, Hand zu bieten für innovative Ansätze der Forstbetriebe im organisatorischen Bereich. Hier gehen die Lösungsansätze in Richtung Verselbständigung der Forstbetriebe als Zweckverbände oder Forstbetriebsgemeinschaften mit eigener Rechnungslegung. Weiter hat der Kanton verschiedene Projekte zur Verbesserung des Holzabsatzes durch die Waldeigentümerschaft mit Beratungsleistungen unterstützt und wird dies weiterhin tun. Den Anfang bildete die Zertifizierung der Forstbetriebe. Darauf folgte die Gründung einer Holzvermarktungszentrale Nordwestschweiz und gegenwärtig wird das Projekt für ein Holzheizkraftwerk in Basel bearbeitet, woran sich der Kanton selber zwar nicht beteiligt, jedoch auf eine Beteiligung der Waldeigentümer hinwirkte.




3.01.02 Gefahrenhinweiskarte


Gemäss Waldgesetzgebung führt der Kanton eine Gefahrenkarte über Rutsch-, Erosions- und Steinschlaggebiete, die Menschenleben oder erhebliche Sachwerte gefährden können. Die Gefahrenkarte bildet eine Grundlage für die Waldentwicklungsplanung sowie für die kantonale Richtplanung. Als Basis für die Erarbeitung der Gefahrenkarte dient die im Jahr 2004 abgeschlossene Gefahrenhinweiskarte, an deren Ausarbeitung neben dem Forstamt beider Basel die Gebäudeversicherung, das Tiefbauamt (Wasserbau), das Amt für Raumplanung, das Vermessungsamt (Melioration) sowie das Amt für Raumplanung beteiligt waren. Je nach Fragestellung wurden das Sicherheitsinspektorat, das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz sowie weitere kantonale Stellen und die zuständigen Fachstellen des Bundes beigezogen. Die Projektleitung lag bei der Gebäudeversicherung, welche die Gefahrenhinweiskarte auch finanzierte.




3.01.04 Waldschadenuntersuchung


Die Untersuchungen in den Walddauerbeobachtungsflächen während der letzten 20 Jahre machen gemäss VSD etwas deutlich: in unseren Wäldern laufen Prozesse ab, die sich auf seine Gesundheit und Stabilität ungünstig auswirken. Immer mehr Waldbestände geraten in ein Nährstoffungleichgewicht. Die hohe Stickstoffbelastung beschleunigt die Bodenversauerung. Die Bodenfruchtbarkeit in unseren Wäldern nimmt ab. Das Risiko von Trockenstress, Parasitenbefall und Windwurf nimmt zu. In Verbindung mit der Ozonbelastung werden das Wurzelwachstum, das Triebwachstum und das Stammwachstum gehemmt.


Die Dynamik all dieser Prozesse darf nicht unterschätzt werden. Sie können unsere Waldökosysteme nachhaltig verändern und beeinträchtigen. Die Dauerbeobachtung gibt den kantonalen Fachstellen die nötigen Informationen über dieses Geschehen. Gegen diese Entwicklungen können gemäss VSD die Waldfachleute jedoch nur beschränkt etwas unternehmen. Richtige und gezielte Baumartenwahl, schonender Einsatz der Maschinen oder Verzicht auf zusätzlichen Nährstoffentzug durch Ganzbaumnutzungen können zwar mithelfen, das Oekosystem Wald zu entlasten. Alle diese Ansätze sind letztlich aber Symptom- und nicht Ursachenbekämpfung. Und gleichzeitig wird dabei von der VSD festgestellt, dass diese Massnahmen den Spielraum für eine wirtschaftliche Nutzung des Waldes einschränken. Als wirkungsvollste und nachhaltige Lösung verbleibt letztlich für die VSD nur die Reduktion der Umweltbelastung auf ein pflanzen- und bodenverträgliches Mass.




3.02 Arbeit


Das KIGA Baselland sieht aufgrund der Beschlüsse der Bundesversammlung im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung (stufenweiser Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt von zehn weiteren Staaten) sowohl in quantitativer wie auch in fachlicher Hinsicht neue Anforderungen auf sich zukommen. Diese werden grob in die folgenden Bereiche unterteilt:


A) Ausländische Dienstleistungserbringer:
- vermehrte Statusabklärungen in Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und Wirtschaftsverbänden (Stichwort Scheinselbständigkeit),
- vermehrte Kontrollen betreffend Einhaltung der Meldevorschriften (inkl. Sanktionierung der Verstösse),
- vermehrte Kontrollen betreffend Einhaltung anderer gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Arbeitszeit, Arbeitssicherheit),
- vermehrte Kontrollen betreffend Arbeits- und Lohnbedingungen (Arbeitsmarktbeobachtung im Auftrag der TPK, Tripartite Kommission zu den flankierenden Massnahmen im Freien Personenverkehr),
- Anwendung der bestehenden Sanktionen (Verhängung von Verwaltungsbussen, Erlass von befristeten Dienstleistungssperren, Auferlegung der Kontrollkosten, Einleitung von Strafverfahren) auf neue Sachverhalte,
- vermehrte Mitwirkung bei der Durchführung von Strafverfahren (Bearbeitung von Aufträgen der Strafverfolgungsbehörden wie bspw. Durchführung von Einvernahmen und Berechnung von ungerechtfertigten Gewinnen),
- Mitwirkung bei der Umsetzung einer neuen Massnahme (öffentliche Liste der rechtskräftig sanktionierten Arbeitgebenden);


B) Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (auf Antrag der Vertragsparteien oder der TPK):
- vermehrte Verfahren auf Erlass von Erstbeschlüssen,
- vermehrte Verfahren auf Anpassung von erlassenen Beschlüssen,
- allfällige Kontrollen betreffend Einhaltung der gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen als besonderes Kontrollorgan gemäss Art. 6 des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG vom 28. September 1956),
- verstärkte Koordination mit den privaten Vollzugsorganen (paritätische Kommissionen),
- vermehrte Kontrollen der privaten Vollzugsorgane (Jahresrechnungen, Budgets),
- vermehrte Beurteilung von Entschädigungsforderungen der privaten Vollzugsorgane;


C) Erlass von verbindlichen Normalarbeitsverträgen (auf Antrag der TPK):
- Verfahren auf Erlass von Erstbeschlüssen,
- Verfahren auf Anpassung von erlassenen Beschlüssen,
- Kontrollen betreffend Einhaltung der verbindlichen Bestimmungen durch schweizerische und ausländische Arbeitgebende (im Auftrag der TPK).


Gemäss KIGA gilt es sich dabei bewusst zu sein, dass die Lohndisparitäten zwischen den neuen EU-Ländern und der Schweiz grösser sind als diejenigen zwischen den «alten» EU-Staaten und der Schweiz, mithin die Gefahr von Lohndumping grösser sein dürfte. Ebenso dürften die Kenntnisse über die hiesige Gesetzes- und GAV-Landschaft umso schlechter sein, je weiter entfernt ein neues EU-Land von der Schweiz ist.




3.06 Bodenverbesserung


3.06.01 Bessere Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft / Förderung von Gesamtmeliorationen im Bezirk Laufen


Zu den bereits vorliegenden landwirtschaftlichen Vorstudien in den Gemeinden Blauen und Brislach weist die VSD daraufhin, dass auch gemäss neuem Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen (NFA) die Bodenverbesserungen nach wie vor eine klassische Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen darstellen. Die erheblichen öffentlichen Interessen an Gesamtmeliorationen rechtfertigen eine massgebliche finanzielle Beteiligung von Bund, Kanton und Gemeinde an solch nachhaltig wirksamen Projekten.


Die landwirtschaftlichen Vorstudien zeitigten für die Gemeinden Blauen und Brislach die ähnlichen Ergebnisse:


- Koordinierte Ausarbeitung von Zonenplan Landschaft (die ursprüngliche Frist des Kantons zur Anpassung der Nutzungsplanung im Bezirk Laufen bis 2004 wurde um zwei Jahre bis 2006 verlängert) und Durchführung einer Gesamtmelioration.


- Sicherung des Grundeigentums, Durchführung der amtlichen Vermessung, Anpassungen bei den landwirtschaftlichen Strukturen, insbesondere Produktionskostensenkung, ökologische Aufwertung der Landschaft, Verwirklichung der Infrastrukturbedürfnisse der Gemeinde.



4 BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION

Berichterstattung zum Amtsbericht


Allgemeines


Der allgemeine Spardruck, die Mehrausgaben beim Chienbergtunnel sowie die Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) sind wesentliche Faktoren, die das Arbeitsumfeld der BUD massgeblich beeinflussen. Oft erleiden Projekte eine neue Prioritätenzuordnung.


Vom Genehmigen der Kredite bis zur Vollendung der Bauausführungen vergehen bei vielen Projekten in der BUD oft mehrere Jahre, wenn nicht Jahrzehnte. Einen nicht unwichtigen Kostenfaktor stellt dabei die Wahl des Kostenindexes dar. Je nach Wahl des Indexes kann dies unterschiedliche Auswirkungen auf das finanzielle Endergebnis haben. Gemäss Aussage der BUD werde der Zürcher Wohnbaukosten-Index nur noch für grössere «Bauwerke über Tag» angewandt. Bei Tunnelbauten komme er nicht mehr zur Anwendung, der Bund verwendet neuerdings für solche Projekte einen speziellen NEAT-Index.




Submissionswesen


Die Vergabepraxis von grösseren Aufträgen der BUD wurde im letzten Jahr von verschiedenen Stellen massiv kritisiert. Die GPK-Subko III hatte sich bereits anlässlich des Direktionsbesuches zum Amtsbericht 2003 mit diesem Thema auseinandergesetzt und kann feststellen, dass es um das Thema ruhiger geworden ist. Am 1. April 2005 nahm die Zentrale Submissionsstelle ihre Arbeit in der BUD auf. Im Weiteren sei geplant, auf Ende 2005 und anfangs 2006 Schulungsveranstaltungen zu diesem Thema für die Gemeinden durchzuführen.




Nachhaltigkeitskompass


Im heutigen Umfeld verschiedenster Ansprüche und Anforderungen an die öffentliche Hand ist es oft eine grosse Herausforderung, eine Gewichtung von Projekten und Vorlagen vorzunehmen. Ein Bestreben besteht darin, diese möglichst nachhaltig zu vollziehen. Dies zu messen ist aber nicht einfach. Dafür wurde nun neu ein Nachhaltigkeitskompass entwickelt. Vom Juni bis Oktober 2004 wurde das neue Instrument anhand praktischer Beispiele in 16 Dienststellen getestet und soll im 2. Quartal 2005, nach der Vernehmlassung bei den Direktionen, durch den Regierungsrat beschlossen werden.




4.02 Tiefbau: Verkehr + Bau, Individualverkehr


Vor 15 Jahren wurde durch ein Postulat gefordert, der Kanton solle eine «Strassenrechnung» erstellen. Darin soll aufgezeigt werden, wie das Kosten-Nutzen-Verhältnis unserer Kantonsstrassen aussieht. Es gibt verschiedene Wege, dies methodisch anzugehen. Die BUD hat einen Entwurf vorgelegt. Im Rahmen der Generellen Aufgabenüberprüfung wurde nun diese Aufgabe neu der FKD zugewiesen. [vgl. Bericht zur Sammelvorlage nicht fristgerecht erfüllter Aufträge 2005/041 , Punkt 3.3.1.2].




4.02.05 Umfahrung Sissach


Die baulichen Probleme mit finanziellen Kostenüberschreitungen von ca. Fr. 150 Mio. beim Chienbergtunnel sind bekannt. Diese Mehrkosten haben erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Arbeitsbereich der BUD. Verschiebungen von Krediten, und Aufgaben sowie die Festlegung von Prioritäten sind unumgänglich.




4.02.04 A2, Erhaltungsabschnitt Basel-Augst
4.02.06 H2, Pratteln-Liestal


Nach wie vor bestehe das Ziel darin, 2006 mit dem Bau der H2 zu beginnen. Die Projektierungsarbeiten sind darauf ausgerichtet und wieder aufgenommen worden. Für diese Finanzierung müsse der Kanton vorläufig selber aufkommen. Mit dem Neuen Finanzausgleich (NFA) werde der Bund ab 2008 nur noch für die bundeseigenen Strassen voll aufkommen. Es sei aber sichergestellt, dass das Teilstück der A2, Basel-Augst, welches sich in einem sehr schlechten Zustand befinde, rasch saniert werde. Die Finanzierung dieses Abschnittes werde sicher noch nach dem geltenden Finanzierungsschlüssel abgewickelt (82 % Bund).




4.02.10 Unterhalt Strassennetz


Der Ausführungsstandard von Staatsstrassen wird oft als «Luxusvariante» bezeichnet. Konkrete Kostenvergleiche mit Bauwerken der selben Art in angrenzenden Kantonen, jedoch mit einem augenfällig billigeren Ausbaustandard haben nach Aussage der BUD aber gezeigt, dass die effektiven Mehrkosten in einem marginalen Bereich liegen (ca. 5 %). Die höhere Qualität führe langfristig und nachhaltig zu einem besseren Endergebnis.




4.02.11 Regionales Radroutennetz


Auf Grund der Verschiebung von Krediten (vgl. 4.02.05...) verzögert sich die Ausschöpfung des bewilligten Rahmenkredites.




4.05 Umweltschutz und Energie


4.05.1 Brennbare Abfälle


Die Auslastung der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) lag letztes Jahr bei 94 %. Von den total gelieferten 178'000 t Abfällen stammten 65'000 t aus dem Kanton BL. Diese Menge liegt deutlich unter derjenigen des Vorjahres (76'000 t). Die Minderlieferungen habe für den Kanton BL keine Ersatzleistungspflicht zur Folge. Die zuständigen Behörden von BS und BL konzentrieren sich mit gemeinsamen Anstrengungen darauf, die Auslastung der KVA hoch zu halten. Durch zusätzliche Lieferungen aus dem Landkreis Lörrach wird für das Jahr 2005 mit einer Vollauslastung der Anlage gerechnet.



5 JUSTIZ-, POLIZEI- UND MILITAERDIREKTION

Berichterstattung zum Amtsbericht


5.01 Allgemeine Sicherheit


5.01.02 Umsetzung der Anti-Stau-Initiative


Die neu geschaffene 100 %-Stelle des Staumanagers dient in erster Linie der Analyse der Staubildungen und -behebungsmöglichkeiten. Die inhaltliche Abgrenzung gegenüber der bereits vorher bestehenden Verkehrsanalyse ist dadurch gegeben, dass diese sich nicht speziell mit dem Stauphänomen beschäftigt, sondern in erster Linie mit der Analyse des Unfallgeschehens. Gemäss Auskunft der JPMD sind die Schnittstellen somit klar definiert.




5.01.03 Verstärkt sichtbare Polizeipräsenz


Die im Amtsbericht erwähnte Anzahl von 190 angehaltenen Personen entspricht nicht der Gesamtzahl von Festnahmen durch die Polizei. Es handelt sich um die Festnahmen, die durch den in Zivil arbeitenden Fahndungsdienst erfolgten.


Die im Amtsbericht erwähnten insgesamt 252 Sicherheitsberatungen betreffend Einbruchskriminalität sind unentgeltlich. Zur Hauptsache handelt es sich um öffentliche und telefonische Orientierungen, 82 Beratungen erfolgten aber auch bei Privaten an Ort und Stelle. Die GPK regt an zu prüfen, ob solche individuelle Dienstleistungen verrechnet werden könnten.




5.01.04 Mehr Prävention zur Verminderung der Jugendkriminalität


Der Ausbau der Jugendsachbearbeiterstellen auf sechs Stellen hat sich gemäss Amtsbericht positiv ausgewirkt. Auf Nachfrage wird aber präzisiert, dass die derzeitigen Kapazitäten zwar für die Arbeit im repressiven Bereich ausreichen, aber kaum für die geplante Präventionsarbeit im Umfang von etwa 20 % der Gesamttätigkeit. Die GPK erinnert daran, dass noch im Vorjahr das Ziel formuliert worden war, dass 30 % der Tätigkeit dieser Stellen für die Prävention eingesetzt werden sollten.




5.01.06 Analyse des Erdbebenschutzes


Die vorgesehene Arbeitsgruppe «Naturgefahr Erdbeben» ist bisher aus finanziellen Gründen nicht gebildet worden. Nach Auskunft der JPMD müsste dafür mit Kosten von knapp 100'000 Franken gerechnet werden. Angesichts der im letzten Jahr publizierten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Risikosituation in der Region stuft die GPK die Erarbeitung des strategischen Konzepts für den Umgang mit der Erdbebengefahr als dringlich ein.




5.02 Optimierung der Dienstleistungsqualität


5.02.01 Einichtung der Fachstelle Kinder- und Jugendschutz


Die seit September 2004 bestehende Fachstelle wird bereits rege von Privaten und Institutionen benutzt. Der bisherige Schwerpunkt lag bei der Vernetzung der verschiedenen in diesem Bereich bestehenden Institutionen. Als Schwerpunkte für die Arbeit der im Januar 2005 gebildeten Kindes- und Jugendschutzkommission wurden genannt:
- die Standardisierung der Abläufe in Fällen von Kindsmisshandlungen oder bei entsprechendem Verdacht;
- die Erarbeitung einer gemeinsame Haltungsstrategie in Bezug auf das Vorgehen bei komplexen Kindes- und Jugendschutzfällen (Leitfaden, Merkblatt);
- die Klärung der Funktionen einer Kindes- und Jugendschutzgruppe in der Besprechung und Reflektion komplexer Fälle, sowie
- generell die Weiterentwicklung des Kindes- und Jugendschutzes im Kanton.


* * *


Diverse Themen aus der übrigen Tätigkeit der JPMD


Ausserhalb der vorgesehenen Projekte und der normalen Vollzugsaufgaben wurde die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion im Berichtsjahr durch verschiedene ausserordentliche Ereignisse und Aufgaben in Anspruch genommen:


Zu erwähnen sind insbesondere die präventiven und repressiven Massnahmen zur Eindämmung und Prävention von Gewalt in der Folge des Ueberfalls auf den COOP-Pronto-Shop in Liestal vom April 2004. Zur Vernetzung solcher Bestrebungen sind in Liestal und Pratteln sogenannte «runde Tische» initiiert worden, an denen neben Schule, Schulsozialarbeiter/inne/n, Jugendsachbearbeitenden der Polizei und Jugendanwaltschaft auch die JPMD beteiligt ist.


Ein weiterer Schwerpunkt, der nicht im Amtsbericht Niederschlag gefunden hat, war die Erarbeitung einer umfassenden Sicherheitskonzeption durch die JPMD, die im Frühjahr 2005 vom Regierungsrat verabschiedet werden soll. Dieses Konzept soll, ausgehend von einer Analyse der bestehenden Lage, die Sicherheitsbedürfnisse der nächsten Jahre und Rahmenbedingungen zur Erfüllung dieser Bedürfnisse definieren.


Nicht voraussehbar war auch die durch das VBS angekündigte Schliessung des Zeughauses per Ende 2006, durch welche die Stellen von 30 Mitarbeitenden aufgehoben werden. Um diese bei der Suche nach neuen Lösungen zu unterstützen, ist eine Task Force eingesetzt worden.


Im Asylbereich ist durch den Rückgang der Zahl der Asylsuchenden eine Entspannung eingetreten. Dadurch sowie durch die Vereinfachungen im Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr ist der Personalbedarf beim Amt für Migration rückläufig. Nach der Aufhebung des Durchgangszentrums für Asylsuchende in Laufen per Ende 2004 und nach dem Scheitern eines geplanten neuen Durchgangszentrums in Pratteln ist der Kanton Baselland dazu übergegangen, die Asylsuchenden direkt den Gemeinden zuzuweisen.



6 BILDUNGS-, KULTUR- UND SPORTDIREKTION

6.01 Bildung


Neues Bildungsgesetz


Die Umsetzung des Bildungsgesetzes braucht im Interesse der Sorgfalt, der Akzeptanz und der Kontinuität Zeit. Der Regierungsrat hat eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe für die Begleitung der Umsetzungsarbeiten zur Bildungsgesetzgebung eingesetzt.


Ein wichtiger Meilenstein konnte im Hinblick auf das Schuljahr 2005/06 mit der Inkraftsetzung des Stufenlehrplans Sekundarschule und der Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Uebertritt (VO BBZ) erreicht werden.


Weitere wichtige Punkte sind:
- Vollzug der Trägerschaft Sekundarschule in baulicher Hinsicht (Trägerschaft, Finanzierung, Schulraumnormen, Gebäudeunterhalt, Zusammenführung). Nach einer Uebergangsregelung, die der Landrat im Frühjahr 2005 beschliessen wird, kann eine definitive Regelung ausgearbeitet werden.
- Verbesserung der Instrumente zur Steuerung der «teilautonom geleiteten Schulen».


Sorge bereiten der BKSD die (neuen) Entwicklungserfordernisse, wie sie von Bund/EDK auch an den Kanton Basel-Landschaft herangetragen werden. Dazu gehören u. a. folgende Vorhaben:
- Neugestaltung des Einschulungsbereichs (Verbindung des Kindergartens und der 1. Klasse oder mit den ersten beiden Klassen der Primarschule zur Grund- oder Basisstufe).
- Ziel ist es zunächst am Kindergarten und an der Primarschulunterstufe für die Kinder gleiche Unterrichtszeiten an fünf Vormittagen und drei Nachmittagen anzubieten. Schwierigkeit: Bereitstellung von Räumlichkeiten.
- Gesamtsprachenkonzept mit der Einführung von zwei Fremdsprachen an der Primarschule.




Erwachsenenbildung


Die Erwachsenenbildung ist im kantonalen Bildungsgesetz verankert (§§ 54ff) und ist eine Zukunftsaufgabe von grosser Bedeutung. Schon heute bilden sich 63 % der Erwachsenen in irgend einer Form weiter. Der schweizerische Bildungsmarkt wird von privaten Institutionen mit einem Anteil von 85 % dominiert.




6.01.01 Berufsauftrag


Mit dem Dekret zum Personalgesetz tritt auch der Berufsauftrag auf den Beginn des Schuljahres 2005/06 in Kraft. Vorteile sind eine deutlichere Definition, was alles zum Lehrerinnen- und Lehrerberuf gehört, der einfachere Umgang mit Teilzeitlehrpersonen sowie die Heranführung an das übrige Staatspersonal (Ferien, Altersentlastung, Agendaführung). Nachteilig wirke sich die sehr knappe finanzielle Absicherung aus.




6.01.05 Pisa 2003


Konkrete Massnahmen gegen die Schwächen bei der Lesefähigkeit (Pisa 2000): Bei den Evaluationen durch das Amt für Volksschulen AVS wird der Gebrauch der Standardsprache zur Zeit besonders gewichtet. Die BKSD bemüht sich darum, auf allen drei Bildungsstufen mit Hilfe von Unterrichtsentwicklungsprojekten, die sie unterstützt, den Unterricht im Bildungsbereich Sprache zu verbessern.




6.01.10 Werkjahr


Das zweijährige Werkjahr wird noch nicht auf das Schuljahr 2007/08 eingeführt werden können. Die Raum- und Standortprobleme sind noch nicht gelöst.




6.01.11 Informatik an der Primarschule


ICT («Informations- und Kommunikationstechnologie») ist heute an den Primarschulen ein fakultatives Hilfsmittel. Nach Aussagen des Direktionsvorstehers bestehen die Eckwerte für ein kantonales ICT-Konzept Primarschule im Entwurf, die Landratsvorlage könnte jederzeit erstellt werden. Der Finanzierungsvorbehalt ist indes wichtig, weil ICT erhebliche Mehrkosten bringt (2 bis 5 Mio. Fr. wiederkehrende Mehrkosten, Erhöhung der Standardkosten pro Primarschüler/in um 250 bis 600 Franken im Jahr. Die meisten Kosten gehen zudem zu Lasten der Einwohnergemeinden. Die schulischen Wirkungen werden derzeit eher erhofft, als dass sie tatsächlich gesichert sind (hoher Ressourcenaufwand bei ungesichertem oder bescheidenem Ertrag).




6.01.12 Blockzeiten


Das Amt für Volksschulen unterstützt alle Gemeinden vor Ort, die gewillt sind, umfassende Blockzeiten einzuführen. Die Hilfestellung richtet sich an die Schulen sowie an die Schul- und Gemeindebehörden.


Blockzeiten brauchen nach Einschätzungen der BKSD ebenfalls Zeit, bis sich alle daran gewöhnt und den Wert für Kinder und Erziehungsberechtigte erkannt haben.




6.01.14 Schulsozialdienst


Auf das Schuljahr 2004/05 haben viele Schulkreise mit dem Schulsozialdienst begonnen. Auf das Schuljahr 2005/06 wird die Grundversorgung in allen Schulkreisen sichergestellt, d.h. in jedem Schulkreis mindestens eine 40 %- Stelle eingerichtet. Die definitive Einführung rechnet pro Standort mit 10 % und pro 120 Schüler/innen mit 10 % einer Vollzeitstelle.




6.01.15 Maturprüfungen gemäss Maturitätsanerkennungsreglement MAR


Die Umsetzung des MAR ist sowohl gesamtschweizerisch wie auch im Kanton BL evaluiert worden. Befragt wurden in beiden Erhebungen die Schulleitungen, die Lehrerschaft und die Schülerschaft. Die Ergebnisse decken sich weitgehend: Die grösseren Wahlmöglichkeiten (neun Profile statt vier Typen) sowie die Maturaarbeit werden als ausgesprochener Fortschritt begrüsst.




6.01.16 Fachmittelschule (FMS)


Die FMS ist mit 18 ersten Klassen gestartet (gegenüber 11 DMS-3 Klassen im vergangenen Schuljahr). Die neue FMS habe an Profil gewonnen, weil sie spezifischer auf die Fachhochschulen ausgerichtet sei. Die neue FMS bereitet Schülerinnen und Schüler auf Berufsausbildungen vor, die gute Zukunftsaussichten haben (Pflege und Soziale Arbeit).




6.01.18 Sonderschulkonzept


Nach dem Entscheid über die NFA ist klar, dass die Sonderschulung auf 2008 in die alleinige Verantwortung der Kantone übergeht. Der Kanton BL wird das vorhandene Konzept aus dem Jahr 1998 überarbeiten. Dabei soll vor allem der integrativen Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen grössere Bedeutung als heute beigemessen werden.




6.01.23 Berufsbildung/Lehrstellen


Die Wirtschaftskammer ist Verbundleitstelle für einen Verbund mit rund 30 Firmen und damit 30 Lehrlingen im kaufmännischen Bereich. Der Kanton macht damit sehr gute Erfahrungen und hat damit - im Gegensatz zu anderen Kantonen - den Rückgang von Lehrstellen im kaufmännischen Bereich aufhalten können.




6.01.24 Berufe im Gesundheitswesen


Die Ausbildung von Fachangestellten Gesundheit (FAGE) hat im Sommer 2004 mit 60 Lernenden begonnen. Auf Sommer 2005 sollen noch mehr Lehrstellen angeboten werden können.




6.01.30 HPSA-BB


Die HPSA-BB hatte im Jahr 2004 ihr erstes Betriebsjahr. Das Jahr war bestimmt durch die diversen Fusionsarbeiten (Zusammenführung inhaltlich, organisatorisch und personell).


Die HPSA-BB ist derzeit sehr dezentral an verschiedenen Standorten tätig. Eine stärkere inhaltliche Zusammenführung und organisatorische Verbesserungen sind erst mit einem gemeinsamen Standort möglich. Planung der Integration HPSA-BB in die FHNW wird weiter verfolgt.




6.01.34 Integration: Förderung von Bildungsprojekten


Die Integrationspolitik des Kantons Basel-Landschaft wird unter anderem geprägt durch das Forum für Integrationsfragen und den Ausländerdienst Baselland, dessen Leistungsauftrag bis 2007 verlängert wurde. Ziel der Integrationspolitik BL bleibt es, eine qualitativ gute und niederschwellig zugängliche Sprachförderung für Zielgruppen zu fördern. Insofern werden die Sprachbildungsprojekte auch in Zukunft die Eckpfeiler der Integrationsbemühungen sein.




6.02 Kultur


6.02.08 Auswertung der Grossgrabung Lausen


Die Regierung hat es aus finanziellen Gründen abgelehnt, die Vorlage an den Landrat weiterzuleiten. Aus Sicht der BKSD gehen damit Erkenntnisse von internationaler Bedeutung für die Wissenschaft und die Oeffentlichkeit verloren.




6.02.09 Fundstellenarchiv


Das Archiv, das über 100 Jahre archäologische Forschungsarbeit im Kanton Basel-Landschaft dokumentiert, umfasst ein Papierarchiv, Pläne sowie ein Fotoarchiv mit rund 50'000 Dias und 300'000 Negativen. Abgesehen von einer nur bedingt brauchbaren bitonalen Mikroverfilmung von 1980 sind die Archivalien ungesichert. Das Projekt zur Sicherung sollte nicht nur den weiteren Informationsverlust verhindern, sondern auch den zukünftigen Anfall von zu sichernden Archivalien auf ein Minimum beschränken. Das Volumen des Sicherungsprojektes beträgt 1'500'000 Franken, verteilt auf 3 Jahre. Wenn das Projekt «so gut wie gestorben» ist, könnten nie mehr behebbare Lücken und Schäden entstehen.




6.02.13 Bibliothekstechnik


Auch wenn die Ausstattung in reduzierter Form vorgenommen wird, ist die Neue Kantonsbibliothek nach Ansicht des Direktionsvorstehers nach wie vor ein sehr schönes Ausbauprojekt, nicht ein Sparprojekt. Die neue Bibliothek konnte nicht allen Wünschen entsprechend ausgebaut werden (z.B. Ueberarbeitung und Redimensionierung des EDV-Konzeptes wegen Sparmassnahmen).




6.02.14 Buch- und Medienangebot


Im Businessplan für die neue Kantonsbibliothek vom April 2002 war für das Buch- und Medienangebot ein Kredit von Fr. 450'000.- vorgesehen. Im Rahmen des Budget 2005 steht dafür Fr. 390'000.- zur Verfügung. Im Rahmen der generellen Einsparungen beim Betrieb der neuen Kantonsbibliothek wurde diese Reduktion von der Direktion verlangt. Auf Grund der sehr grossen Nachfrage ist ein Anschaffungskredit in der ursprünglichen Höhe nötig und kann gegebenenfalls durch vermehrte Einnahmen erreicht werden.



III. SCHLUSSBEMERKUNG

Die Geschäftsprüfungskommission dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Dienste des Kantons Basel-Landschaft für die geleistete Arbeit.



IV. ANTRAG

Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat, den Amtsbericht 2004 des Regierungsrates zu genehmigen.


Liestal, 28. April 2005


Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Dieter Schenk, Präsident



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