2005-45
Parlamentarischer Vorstoss |
|
|
Titel:
|
Postulat der SVP Fraktion: Effilex - Aufhebung der Konzession zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Liestal nach Waldenburg eventuell Langenbruck
|
|
|
Autor/in:
|
SVP Fraktion
|
|
|
Eingereicht am:
|
3. Februar 2005
|
|
|
Nr.:
|
2005-045
|
|
Begründung:
Der Regierungsrat ist aufgefordert noch in der laufenden Legislaturperiode eine umfassende und systematische Überprüfung der kantonalen Rechtserlasse auf ihre Notwendigkeit und ihre Aktualität in Angriff zu nehmen.
Ziel der Überprüfung ist es, dass:
|
1
|
die Regelungsdichte unseres kantonalen Rechts wo immer möglich abgebaut wird, und
|
|
2
|
die verbleibenden Regelungen soweit nötig inhaltlich aktualisiert werden.
|
In der offiziellen Gesetzessammlung des Kantons Baselland findet sich als rechtsgültiger Erlass die „Konzession zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Liestal nach Waldenburg eventuell Langenbruck" (SGS 386.1). Dieser Rechtserlass ist seit dem 19. April 1870 in Kraft. Obwohl die die ursprünglichen Regulierungen längst durch bundesrechtliche Vorschriften überholt sind, hat bisher keine Bereinigung der kantonalen Rechtssammlung stattgefunden.
Die Waldenburgerbahn wird dadurch in keiner Weise in Frage gestellt. Die Konzessionshoheit liegt heute beim Bund. Die Eisenbahnkonzession wurde letztmals durch Bundesbeschluss vom 29. September 1969 bis 31. Dezember 2019 erneuert.
Back to Top