2005-47
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Urs Hintermann: Vereinheitlichung Bauvorschriften und Bauverfahren
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Autor/in:
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Urs Hintermann, SP
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Eingereicht am:
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3. Februar 2005
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Nr.:
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2005-047
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Eine von der Kommission für Technologie und Innovation 1998 in Auftrag gegebene Studie "Kostensenkungen bei Planungs-, Projektierungs- und Baubewilligungsverfahren" geht von folgenden Kosten aus: Die unterschiedlichen Vorschriften führen zu Rationalisierungsverlusten von 10 bis 15 Prozent der Baukosten. Die Regelungsvielfalt führt zu Mehrkosten im Bau von bis zu 6 Milliarden Franken im Jahr.
Die in Form eines Postulates beider Räte überwiesene Motion 99.3459 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates, "Vereinheitlichung des Baurechtes", verlangt vom Bundesrat, in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie VertreterInnen von Gemeinden und Städten, eine Vereinheitlichung der kantonalen und kommunalen Bauvorschriften, insbesondere bezüglich der Begriffe und Messweisen, zu erreichen, und zwar bis Ende 2005.
Die den föderalistischen Strukturen der Schweiz und der gegebenen Kompetenzordnung Rechnung tragende Lösung über eine interkantonale Vereinbarung stiess auf breite Zustimmung. Die Kantone werden der interkantonalen Vereinbarung voraussichtlich ab Anfang 2005 beitreten können.
Fragen
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1.
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Unterstützt der Regierungsrat den Beitritt zu dieser interkantonalen Vereinbarung und unternimmt er die notwendigen Schritte, damit der Kanton dieser so rasch als möglich beitritt?
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2.
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Ist der Regierungsrat die Meinung, dass die Vereinheitlichung des Baurechtes einen positiven Effekt auf die Wirtschaftsentwicklung haben würde?
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3.
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Ist er der Meinung, dass eine Vereinheitlichung eine wirksame Massnahme zur Förderung des Wettbewerbes im Bau ist und den Binnenmarkt stärkt?
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4.
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Ist er der Meinung, dass Baurationalisierung und Kostensenkung eine dämpfende Wirkung auf die hohen Mietkosten haben? Oder sieht er andere Gründe für die vergleichsweise hohen Baukosten in unserer Region?
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5.
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Sieht der Regierungsrat Probleme, im Falle eines Beitritts die kantonalen Standards - z.B. bezüglich Energieeffizienz oder Umweltauflagen - beibehalten zu können?
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