2005-49 (1)


Herr Hans Jermann von der Landratsfraktion CVP/EVP reichte am 3. Februar 2005 die Interpellation betreffend Basisstufe für den Kindergarten und die 1./2. Primarstufe ein (2005/049). Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:

„Aus dem neuen Bildungsgesetz ergibt sich eine klare Aufgabenteilung zwischen Gemeinde (Primarschule und Kindergarten) und Kanton (Sekundarstufen A, E und P).


Durch folgende Punkte wird in Laufen ein Um- bzw. Neubau von Schulräumen notwendig:


- Blockzeiten
- Mittagstisch (Bedürfnisabklärung folgt)
- Gruppenunterricht


Gerade durch die Themen Blockzeiten und Mittagstisch hat sich der Gemeinderat von Laufen für eine Zentrumsschule Primar an einem Standort ausgesprochen. Die 6 Kindergärten sollen dezentral weitergeführt werden. Ein Studienauftrag läuft, als Vorbereitung für einen Architekturwettbewerb, der noch dieses Jahr ausgeschrieben werden sollte.


Mit 2 Jahren Planung und Submission und 2 Jahren Bauzeit ist mit einer Eröffnung der neuen Zentrumsschule in Laufen im Jahre 2009 -10 zu rechnen.


Verschiedene andere Gemeinden im Laufental sind ebenso in der Schulhausplanung engagiert (Nenzlingen, Dittingen), Blauen hat kürzlich einen Erweiterungsbau eingeweiht. Das Laufental ist sicher kein Einzelfall, auch andernorts im Kanton werden Schulhäuser geplant.


Nun ist der Presse zu entnehmen, dass gesamtschweizerisch die Basisstufe diskutiert wird, d.h. Zusammenlegung von Kindergarten und 1. oder 1.und 2. Primarschulstufe. Basel startet einen Versuch, Baselland wartet ab. Der Trend prophezeit, dass diese kommen wird.


Damit könnte die Situation entstehen, dass kurz nach Einweihung eines neuen Primarschulzentrums in Laufen, dieses nicht mehr den Bedürfnissen entspricht, da dann evtl. gemäss kantonaler Regelung in 6-10 Jahren eine Basisstufe einzuführen sei.


Ein Schulhausbau im Umfang von mehreren Mio. Franken sollte doch mindestens auf 30 Jahre (statt 5 Jahre) Bestand haben. Es ist eine klare Stellungnahme der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion gefragt.


Ich gelange deshalb mit folgenden Fragen an die Regierung und bitte um schriftliche Beantwortung:



A. Einleitende Bemerkungen

Bei der Einführung von umfassenden Blockzeiten am Kindergarten und an der Primarschule müssen Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft regelmässig auch die Frage prüfen, ob der vorhandene Schulraum dafür ausreicht. Ebenso sind Raumfragen zu klären, falls eine Gemeinde aufgrund der Nachfrage einen öffentlichen Mittagstisch für die Schülerinnen und Schüler einzurichten beabsichtigt. Falls sich zeigt, dass wegen der Blockzeiten und/oder aus anderen Gründen Neubauten erforderlich sind, ist für den Regierungsrat nachvollziehbar, dass die Gemeinden auch gerne wüssten, ob in absehbarer Zeit im Kanton Basel-Landschaft der Kindergarten mit der 1. und 2. Primarschulklasse zur Basisstufe oder mit der 1. Primarschulklasse zur Grundstufe zusammengeführt wird. Der Regierungsrat teilt die Auffassung, dass im Falle eines Neubaus im Kindergartenbereich oder im Primarschulbereich Planungsgrundlagen erarbeitet werden sollten, welche die Option Basisstufe oder Grundstufe berücksichtigen. Es macht in der Tat wenig Sinn, bei Neubauten diese Option zu vernachlässigen, um in einigen Jahren feststellen zu müssen, dass die errichteten Gebäude nicht den pädagogischen Anforderungen an die sich weiter entwickelnde Volksschule entsprechen.


Der Landrat hat sich mit seiner „Standesinitiative zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme" vom 22. Januar 2002 nachdrücklich dafür ausgesprochen, dass die Zahl der Bildungsstufen und ihre Dauer für alle Kantone einheitlich geregelt werden sollen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektionen (EDK) haben sich inzwischen auf eine Vorgehensweise verständigt, mit deren Hilfe u. a. das Einschulungsalter, die Dauer sowie die Stufen der Volksschule (vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe I) bis zum Ende dieses Jahrzehntes für den Bildungsraum Schweiz einheitlich geregelt werden sollen. Dannzumal wird auch die Frage, ob in allen Kantonen eine Basis- oder Grundstufe geschaffen werden soll, zu klären sein.


Die aktuell anstehende Einrichtung von umfassenden Blockzeiten, die nach Massgabe der Beratungen im Landrat zum neuen Bildungsgesetz dazu beitragen sollen, dass sowohl am Kindergarten als auch an der Primarschule an fünf Vormittagen und an drei Nachmittagen Unterricht erteilt werden kann und die Pensen der Kindergarten- und Primarschullehrpersonen gleich gross sind, erachtet der Regierungsrat als einen Entwicklungsschritt, welcher der Schaffung der Basis- und Grundstufe nicht entgegensteht. Zusammen mit der neuen gesetzlichen Bestimmung, wonach der Kindergarten die erste Bildungsstufe der Volksschule darstellt, sowie mit der inzwischen abgeschlossenen Bildung der gleichzeitig für den Kindergarten und für die Primarschule zuständigen Schulräte und Schulleitungen ist die Umsetzung umfassender Blockzeiten vielmehr als eine notwendige, freilich noch nicht hinreichende Vorleistung zu verstehen, auf deren Fundament späterhin auch die Basis- oder Grundstufe eingerichtet werden könnte.



Schulraumplanung für den Kindergarten und die Primarschule


Die Bereitstellung der Räumlichkeiten für den Kindergarten und die Primarschule ist bis auf den heutigen Tag im Kanton Basel-Landschaft eine Aufgabe, die abschliessend die Einwohnergemeinden wahrnehmen. Der Kanton Basel-Landschaft - hat im Unterschied zu anderen Kantonen - dazu weder Vorschriften erlassen noch Empfehlungen herausgegeben. Absprachen oder Vereinbarungen zwischen Kanton und Gemeinden gibt es dort, wo Primarschulen und Sekundarschulen in derselben Anlage untergebracht sind und beide Stufen gemeinsam dieselben Spezialräume nutzen.


An dieser Tradition möchte der Regierungsrat festhalten. Die Einwohnergemeinden werden sich kaum wünschen, dass der Regierungsrat - analog zum bestehenden Schulraumprogramm für die Sekundarschule - eine Verordnung für die Planung und Bereitstellung des Schulraums für den Kindergarten und die Primarschule oder späterhin für eine Basis- oder Grundstufe erlässt bzw. für einen derartigen Akt eine Revision des geltenden Bildungsgesetzes vorbereitet.


Der Regierungsrat erachtet es jedoch für angezeigt und legitim, dass er auf eine entsprechende Anfrage wie diejenige in der vorliegenden Interpellation Stellung nimmt zu den sich auf kommunaler Ebene stellenden Schulraumfragen, falls im Kanton Basel-Landschaft in naher Zukunft auf gesetzlicher Ebene die Schaffung der Basis- oder Grundstufe festgeschrieben würde.



Die Architektur des Kindergartens und der Primarschule


Die Vorstellungen, wie Kindergartenlokale beschaffen und gestaltet sein sollen, haben sich in den vergangenen zwei Dekaden massiv verändert. Kindergärten haben dem Bedürfnis der Kinder nach Spielen, Werken und Lernen zu genügen. Dies hatte auch Folgen für die Raumproportionen. Ging es einst darum, Kinder schon im Kindergarten möglichst früh an ein Stillsitzen zu gewöhnen, gelangte man mit der Zeit immer mehr zur Erkenntnis, dass sich die körperliche Bewegungsfreiheit positiv auf die geistige Förderung und intellektuelle Entwicklung der Kindergartenkinder auswirkt. Dies führte zu neuen Ansätzen in der Architektur des Kindergartens. Ins Zentrum rückten Pavillons, welche die traditionellen Kindergarteneinrichtungen ablösten. Charakteristisch für die neue Bauweise sind Lokalitäten, die neben einem Hauptraum einen Nebenraum bzw. Nischen aufweisen, sowie ein Aussenraum, der den Kindern einen direkten Zugang zu einem Garten mit Bäumen, Sträuchern und Pflanzen, zu Erde, Kies und Wasser bietet. Freistehende Kindergärten, welche diesen Vorstellungen entsprechen, besitzen heute einen Innenraum (ohne Garderobe, WC und Materialraum) mit einer Fläche von rund 90m2 sowie einen dazu gehörenden Aussenraum von gegen 150m2, wobei darin in aller Regel ein Sand-, Kies- und Spielplatz enthalten ist.


Interessanterweise wirkten sich diese neuen Ansätze beim Bau von Kindergarteneinrichtungen auch auf den Neubau von Primarschulanlagen aus. Die Klassenzimmer in neu erstellten Primarschulen weisen heutzutage vielfach eine Unterteilung in Haupt- und Nebenraum auf. Ebenso ist das Pausenareal von Primarschulen vermehrt naturnah gestaltet.



Standorte und Raumprogramm für die Basis- bzw. Grundstufe


Verschiedene Gründe sprechen dafür, dass eine zukünftige Basis- oder Grundstufe sowohl in den bestehenden Kindergartenanlagen als auch in den bestehenden Primarschulanlagen eingerichtet wird. Aus finanziellen Gründen ist es undenkbar, alle Kindergarteneinheiten im Kanton Basel-Landschaft durch Neubauten zu ersetzen. Auch aus pädagogischen Gründen ist die Integration der Basis- oder Grundstufe in die bestehenden Kindergartengebäude sinnvoll und zweckmässig. Insbesondere neuere Kindergarteneinrichtungen wurden für die speziellen Bedürfnisse von kleinen Kindern gebaut. Sie besitzen nicht nur flexible Innenräume, sie haben meistens auch Aussenräume, die Bewegung in den verschiedenen Formen zulassen und Zugang zu einem eigenen Garten bieten. Ausserdem ermöglichen sie mit ihrer dezentralen Lage einen kurzen und möglichst gefahrlosen Schulweg, der von den Kindern nach einer Eingewöhnungszeit allein gemeistert werden kann.


Bei einer flächendeckenden Einführung können selbstverständlich nicht alle Basis- oder Grundstufenklassen in den jetzigen Kindergärten untergebracht werden. Es werden dafür also auch Klassenzimmer in den bestehenden Primarschulanlagen genutzt werden müssen. Wichtig bei der Auswahl geeigneter Klassenräume dürften folgende Punkte sein: Es sind möglichst Räume im Erdgeschoss zu wählen. Die Räume sollten einen direkten Ausgang in einen Garten haben. Die bestehenden Schulräume sind für Siebenjährige konzipiert: In der Basis- oder Grundstufe gibt es Fünf- und Sechsjährige; dafür braucht es nicht nur geeignetes Mobiliar, sondern auch Installationen (Eingangstüren, WC-Anlagen usw.), welche der Grösse der jüngeren Kinder Rechnung tragen. Da die Basis- und Grundstufe die Kulturen von Kindergarten und Primarschulunterstufe mischt, muss das Raumprogramm einen Hauptraum und einen Nebenraum vorsehen. Falls es in einer Primarschulanlage noch keine Klassenzimmer mit Nebenraum und einer Gesamtfläche von rund 90m2 gibt, werden Umbauten notwendig sein (z.B. könnten drei Schuläume für zwei Basis- oder Grundstufenklassen umgenutzt werden).


Gestützt auf die Anforderungen an Standort und Raum empfiehlt z.B. die Bildungsdirektion des Kantons Zürich den Einwohnergemeinden, bei der Planung der Grundstufe mit Klassen in den bestehenden Kindergarteneinrichtungen und in den bestehenden Primarschulanlagen folgendes Raumprogramm zu berücksichtigen (diese Angaben sind auch auf (die im Kanton Zürich derzeit nicht vorgesehenen) Basisstufenklassen übertragbar):






Kosten für bauliche Anpassungen


Im Rahmen der aktuellen Diskussionen über eine allfällige flächendeckende Einführung der Basis- oder Grundstufe oder bei Schulversuchen mit Basis- oder Grundstufenklassen stellt sich immer auch die Frage der Baukosten. Personen, die der Neuerung positiv gegenüber stehen, sprechen eher von geringen Kosten, Personen mit einer kritischen Haltung sprechen eher von hohen Kosten.


Der Kanton Zürich ist dieser Frage gezielt nachgegangen. Im Jahr 2002 wurde in zwei Gemeinden und in einem Schulkreis der Stadt Zürich exemplarisch untersucht, ob die Grundstufe in den bestehenden Kindergarteneinrichtungen und Primarschulanlagen eingerichtet werden kann. Die damaligen Untersuchungen machten deutlich, dass eine Beurteilung vor Ort in jedem Fall notwendig ist. Der Zustand der Gebäude und Räume sowie die Erweiterungsmöglichkeiten präsentierten sich sehr unterschiedlich. Von Ausnahmen abgesehen, haben die Beispiele indessen deutlich gemacht, dass sich die Baukosten in der Regel in einem vertretbaren Rahmen bewegen. Diese Untersuchungen sind inzwischen in zwei weiteren Schulkreisen der Stadt Zürich, in zwei Schulkreisen der Stadt Winterhur sowie in zwei weiteren Gemeinden wiederholt worden. Auch in der neuen Studie aus dem Jahr 2004 zeigen die Resultate, dass sich die notwendigen baulichen Massnahmen und räumlichen Erweiterungen in der Regel mit kleinem oder mittlerem Aufwand realisieren lassen.


Diese Ergebnisse sind allerdings mit der gebotenen Vorsicht auf den Kanton Basel-Landschaft zu übertragen, und sie sind auch mit Bezug auf sämtliche Einwohnergemeinden im Kanton Zürich zu relativieren. Gemeinden, die in den vergangenen Jahrzehnten ein starkes Wachstum aufwiesen, mussten zwangsläufig neue Kindergartenlokalitäten und Schulhäuser bauen. Die Zürcher Untersuchungen haben ergeben, dass in Kindergarteneinrichtungen und in Primarschulanlagen, deren Raumprogramm den weiter oben erläuterten pädadgogischen Vorstellungen über die neue Architektur am Kindergarten und an der Primarschule ein gutes Stück entgegenkommen, entweder direkt Basis- bzw. Grundstufenklassen eingerichtet werden können oder aber die dafür notwendigen baulichen Anpassungen sich in einem finanziell begrenzten Rahmen bewegen. Anders sieht es in Gemeinden des Kantons Zürich aus, in denen die Bevölkerungsgrösse seit vielen Jahrzehnten ziemlich konstant ist und vielfach kein Anlass bestanden hat, neue Schul- und Kindergartenanlagen zu errichten. Hier verfügen die Kindergärten und die Primarschulhäuser vielfach über Raumgrössen, die für die Unterbringung von Basis- oder Grundstufenklassen unzureichend sind.


Aus kantonaler Sicht kann nicht abgeschätzt werden, ob Überprüfungen der aktuellen Raumsituation vor Ort in den basellandschaftlichen Gemeinden zu ähnlichen Ergebnissen wie im Kanton Zürich führen würden, mithin also die Einführung der Basis- oder Grundstufe in der Regel ohne grössere bauliche Massnahmen umgesetzt werden könnte bzw. nur ausnahmsweise grössere Investitionen beim Schulraum auslösen würde. Da es keine kantonalen Vorschriften oder Empfehlungen für das Schulraumprogramm im Kindergarten- und Primarschulbereich gibt, kann auch nicht - wie dies im Kanton Zürich mittlerweile der Fall ist - zwischen Kosten unterschieden werden, die wegen zu geringen Raumgrössen über kurz oder lang eh entstanden wären, und solchen, die wegen der Einführung der Basis- oder Grundstufe anfallen werden. Dies gilt im Kanton Basel-Landschaft selbstredend auch für die Einrichtung umfassender Blockzeiten; es kann durchaus vorkommen, dass in einer Baselbieter Gemeinde der verfügbare Kindergarten- und Primarschulraum den Wechsel zu umfassenden Blockzeiten behindert und im Einzelfall bauliche Massnahmen ergriffen werden müssen.


Zum Konzept der Basis- und Grundstufe gehört, dass es keine vorschulheilpädagogischen Kindergärten und keine Einführungsklassen mehr gibt. Diese beiden Parameter sind bei der Planung neuer Kindergarten- und/oder Primarschulanlagen unter Berücksichtigung einer allfälligen späteren Einführung der Basis- oder Grundstufe gleichfalls zu berücksichtigen. Schliesslich soll auch ein weiterer Punkt nicht unterschlagen werden. Wo immer im Kindergartenbereich neue Anlagen errichtet werden, empfiehlt es sich, ein Vorhaben zu planen, das baulich erweiterbar ist und späterhin die Unterbringung von zwei Basis- bzw. Grundstufenklassen in derselben Anlage gestatten würde („Doppelkindergarten").



B. Beantwortung der einzelnen Fragen

Zur 1. Frage: „Wie stellt sich die Regierung (BKSD) zur Basisstufe?"


Für die nächsten fünf Jahre liegt die Priorität des Regierungsrates, soweit es die weitere Entwicklung des Kindergartens und der Primarschule betrifft, in der flächendeckenden Einführung und Umsetzung von umfassenden Blockzeiten, in der Schaffung eines an der Nachfrage orientierten Mitttagstischangebots für Schülerinnen und Schüler sowie in der Neukonzeption der Speziellen Förderung. Der Regierungsrat ist dabei in ganz besonderem Masse darauf bedacht, dass diese Entwicklungsschritte die allfällige Schaffung einer Basis- oder Grundstufe im Kanton Basel-Landschaft erleichtern können. Dass er dies mit umfassenden Blockzeiten tut, die im Kanton Basel-Landschaft auf der gegenseitigen strukturellen Annäherung von Kindergarten und Primarschulunterstufe beruhen, ist offensichtlich. Im Zusammenhang mit der Speziellen Förderung prüft die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion gegenwärtig zudem die Einführung einer Pensenpool-Regelung, d.i. eine Lektionenpauschale, welche den Schulleitungseinheiten für die Aufgaben der Speziellen Förderung nach Massgabe der Zahl der Schülerinnen und Schüler und eines geeigneten Sozialindexes zur Verfügung gestellt werden soll. Bei der Neukonzeption der Speziellen Förderung sollen die Schulen darin unterstützt werden, vermehrt integrative Förderformen zu entwickeln und anzuwenden. Dies ist bei umfassenden Blockzeiten wünschenswert, für die Basis- oder Grundstufe wäre es unabdingbar. Bei umfassenden Blockzeiten erfolgt die zusätzliche Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen, die eine Regelklasse besuchen, weitestgehend während der regulären Unterrichtszeit. Dies macht eine gegenseitige Verschränkung von Klassen- und Förderunterricht notwendig. Dafür müssen zum einen angemessene Teamteaching-Formen am Kindergarten und insbesondere an der Primarschulunterstufe entwickelt und praktiziert werden, zum anderen müssen aber auch im Personalbereich Entwicklungen begünstigt werden, die es gestatten, die Zahl der Förderlehrpersonen, die in einer Regelklasse zusammen mit der Klassenlehrperson unterrichten, zu minimieren. Ideal wäre es, wenn beispielsweise dieselbe Lehrperson während der ersten drei Schuljahre in einer Primarschulklasse die Zusatzlektionen für umfassende Blockzeiten, Deutsch als Zweitsprache sowie den Förderunterricht im schriftsprachlichen und mathematischen Bildungsbereich übernehmen könnte.


Der Regierungsrat beabsichtigt jedoch nicht, sich am laufenden interkantonalen Schulversuchsprojekt mit eigenen basellandschaftlichen Basis- und/oder Grundstufenklassen zu beteiligen. Aus dem ersten Bericht der EDK-Koordinationsgruppe „Schulanfang" vom Juni 2004 geht deutlich hervor, dass das interkantonale Schulentwicklungsprojekt, angeleitet von der EDK-Ost, inzwischen einen Umfang erreicht hat, der ausreicht, um alle Schlüsselfragen zu beantworten, die sich in Bezug auf die nationale Koordination des Bildungswesens bzw. die gemeinsame Schaffung einer Basis- oder Grundstufe in allen Kantonen stellen. Unter der Voraussetzung, dass die Evaluation des Projekts die erwarteten Ergebnisse über die Vorteile einer Basis- oder Grundstufe bestätigt und im Rahmen einer interkantonalen Vereinbarung der EDK oder einer Regelung auf Bundesebene ein gemeinsamer Beschluss zugunsten der Basis- oder Grundstufe erwirkt werden kann, wird der Regierungsrat die nötigen Schritte unternehmen, damit zu gegebener Zeit der Wechsel vom Kindergarten und der Primarschulunterstufe zur Basis- oder Grundstufe im Kanton Basel-Landschaft umgesetzt werden kann. Sollte es bis dahin im Kanton Basel-Landschaft gelingen, zusammen mit den Gemeinden umfassende Blockzeiten am Kindergarten und an der Primarschule einzurichten und die geplante Neukonzeption der Speziellen Förderung zu realisieren, so wird diese Umstellung im Kanton Basel-Landschaft leichter fallen als in Kantonen, welche diese Vorleistungen noch nicht erbracht haben werden.


Den Unterschied in der aktuellen Schulentwicklung gilt es nach Auffassung des Regierungsrates im Übrigen auch mit Blick auf den Kanton Basel-Stadt zu berücksichtigen. Basel-Stadt hat bereits flächendeckend umfassende Blockzeiten realisiert und weist auch hinsichtlich der Speziellen Förderung sowie der familienergänzenden Betreuung von schulpflichtigen Kindern im Vergleich mit dem Kanton Basel-Landschaft einen Vorsprung auf.


Zur 2. Frage: „Ist die Regierung auch der Meinung, dass ein Schulhausbau im Umfang von mehreren Millionen Franken doch mindestens 30 Jahre (statt 5 Jahre) den Bildungsbedürfnissen entsprechen sollte."


Der Regierungsrat teilt diese Meinung. Gleichzeitig ist er der Auffassung, dass die Einwohnergemeinden aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung bei der Projektierung von Kindergarten- und Primarschulanlagen und anderen Bauvorhaben über das notwendige Wissen verfügen, um bei der Planung von neuen Kindergarteneinrichtungen und Primarschulanlagen die längerfristigen Optionen der Weiterentwicklung des kantonalen und schweizerischen Bildungswesens zu berücksichtigen. Insbesondere sind auch die in Schulraumfragen involvierten Architekturbüros bei sorgfältiger Auswahl imstande, den Einwohnergemeinden entsprechende Planungs- und Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen. Der Regierungsrat ist überzeugt davon, dass die Gemeinden bei ihrer Schulraumplanung, insbesondere bei der Projektierung von Neubauten, heute die mittel- und längerfristigen Trends, sei es die spätere Ausbaufähigkeit zu schulischen Tagesstrukturen, sei es die spätere Schaffung einer Basis- oder Grundstufe, einkalkulieren.


Zur 3. Frage: „Kann die Regierung (BKSD) eine klare Stellungnahme auf die nächsten 15 Jahre hinaus geben?"


Nein, der Regierungsrat kann zum gegebenen Zeitpunkt keine Vorhersage machen, ob im Kanton Basel-Landschaft die Basis- oder Grundstufe eingerichtet werden wird oder nicht. Das neue Bildungsgesetz enthält dafür keine Grundlage. Er nimmt auch nicht an, dass der Landrat wünscht, dass unabhängig von den Entwicklungen in den übrigen Kantonen und losgelöst von der geplanten Erweiterung des Schulkonkordats durch die EDK im Kanton Basel-Landschaft heute über die flächendeckende Einführung der Basis- oder Grundstufe entschieden werden soll. Eine gesamtschweizerische Weichenstellung in dieser Frage - sei es im Rahmen des Schulkonkordats, sei es auf Bundesebene - ist frühestens gegen Ende dieses Jahrzehnts zu erwarten.


Liestal, 19. April 2005
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin



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