2005-54
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Jacqueline Halder: Trinkwasser bedroht?
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Autor/in:
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Jacqueline Halder SP
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Eingereicht am:
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24. Februar 2005
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Nr.:
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2005-054
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Bei der Chemiemülldeponie Le Letten zwischen Schönenbuch und Hagenthal-le-Bas liegt Chemiemüll offen im Wald unter freiem Himmel. Dies hat die Umweltorganisation Greenpeace am 22. Februar 2005 publik gemacht. Der Giftmüll im Wald in ca. 200 Meter Entfernung von der Schweizer Grenze enthält mindestens 150 Gramm/kg (!) hochgiftige Substanzen. So etwa 50 g/kg Nitrobenzol und Tribromanilin in vergleichbarer Grössenordnung.
Nitrobenzol ist sehr giftig und kann akute Vergiftungserscheinungen bei Hautkontakt und Einatmen der Dämpfe bewirken. Er steht im Verdacht, die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen zu beeinträchtigen und bei ihm Krebs zu erzeugen.
Seit 2001, also seit vier Jahren, wissen die drei verursachenden Firmen Novartis, Syngenta und Ciba SC sowie die französischen Umweltbehörde DRIRE nachweislich vom offenen Giftmüll im Wald. Dagegen unternommen haben sie nichts, sondern im Gegenteil verkündet, von den Deponien ginge keine Gefahr für Mensch und Umwelt aus. Dies ist Angesichts des Chemiemülls unter freiem Himmel im Wald zwischen Hagenthal-le-Bas und Schönenbuch offensichtlich falsch.
Auch das Amt für Umweltschutz des Kantons Basel-Land hatte ab 2001 den Untersuchungsbericht des französischen Geologiebüros Antea in Händen gehabt. In diesem Bericht ist auf S. 44 ein Foto vom offenen Giftmüll im Wald abgebildet. Trotzdem reagierte das Baselbieter Amt für Umweltschutz gegenüber den französischen Behörden nicht.
Seit Jahren ist zudem bekannt, dass die Deponie Le Letten das Grundwasser verschmutzt und Trinkwasserversorgungen gefährdet. Bei der Analyse des jetzt gefundenen, offen Giftmülls aber tauchten nun DNAPL auf. DNAPL sind chemische Substanzen, die schwerer sind als Wasser. Sie sinken deshalb ab. Auch aus den Erfahrungen mit der Deponie Bonfol weiss man, dass diese aggressiven Chemikalien die Eigenschaft haben, Tonschichten zu zerstören und sie durchlässig zu machen. Entsprechende Vorgänge sind von der Deponie Bonfol her bekannt. Eine solche Tonschicht schützt jenes Grundwasser beim Letten, aus dem u.a. die Baselbieter Gemeinden Allschwil und Schönenbuch ihr Trinkwasser beziehen. Die Gefahr für dieses Trinkwasser ist also grösser als bisher angenommen.
Der Fall des offenen Giftmülls im Wald zwischen Hagenthal-le-Bas und Schönenbuch ist kein Einzelfall. Bei den meisten Deponiestandorten der Basler chemischen Industrie üben nicht nur Umweltorganisationen und Bürgerkomitees heftig Kritik an der chemischen Industrie, die als Verursacherin die Auswirkungen ihrer Deponien selber untersucht. Auch Gemeinden wie Allschwil und Neuwiller sowie namhafte unabhängige Fachleute treten unterdessen mit nachvollziehbarer Kritik am Vorgehen der Industrie an die Öffentlichkeit, sei es rund um das missglückte Sanierungsprojekt Bonfol (JU), sei es bezüglich der fragwürdigen Untersuchungen bei der Deponie Roemisloch in Neuwiller und bei den Chemiemülldeponien in Muttenz oder jetzt wegen des offenen Giftmülls bei der Deponie Le Letten.
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1.
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Was hält die Regierung vom offen im Wald liegenden Chemiemüll zwischen Schönenbuch und Hagenthal-Le-Bas?
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2.
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Wie würde die Regierung reagieren, wenn sich dieser Giftmüll auf Schweizer Boden befinden würde?
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3.
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Was hält die Regierung davon, dass Industrie und französische Behörden seit vier Jahren vom Giftmüll im Wald wussten und nichts unternahmen?
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4.
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Warum hat das Amt für Umweltschutz des Kantons Basel-Landschaft nicht reagiert, obwohl es den entsprechenden Bericht mit einem Foto eines Teils des Giftmülls ebenfalls seit 2001 hatte? Warum hat es nicht entsprechende Untersuchungen des offenen Sonderabfalls veranlasst?
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5.
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Was hält die Regierung davon, dass beim Letten DNAPL gefunden wurden?
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6.
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Kann die Regierung ausschliessen, dass die für das Allschwiler und Schönenbucher Trinkwasserfassungen wichtigen Grundwasserträger vom Giftmüll im Letten beeinträchtigt werden?
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7.
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Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Regierung, um in Frankreich eine schnelle Bereinigung der für Trinkwasser, Mensch und Tier gefährlichen Situation beim Letten zu verlangen?
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8.
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Ist die Regierung bereit, zum einen über die Oberrheinkonferenz und zum andern über Bern von Frankreich eine Änderung der unhaltbaren Situation beim Letten auf diplomatischem Wege zu verlangen?
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9.
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Art. 2, Ziff. 1 des Helsinki-Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen vom 17.3.1992 hält fest:
„Die Vertragsparteien ergreifen alle Massnahmen, um jede grenzüberschreitende Beeinträchtigung zu vermeiden, zu kontrollieren und zu verringern."
Diese Konvention gilt auch für grenzüberschreitende unterirdische Wasserläufe und ist seit 1996 in der Schweiz und seit 1998 in Frankreich in Kraft. Ist die Regierung bereit, die entsprechend notwendigen Schritte einzuleiten, um diesem von beiden Staaten ratifizierten Abkommen im Falle der Deponie Le Letten die dringend notwendige Nachachtung zu verschaffen?
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