2005-54 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Schriftliche Beantwortung der dringlichen Interpellation 2005/054 von Landrätin Jacqueline Halder, "Trinkwasser bedroht?"
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vom:
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1. März 2005
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Nr.:
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2005-054
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 22. Februar 2005 reichten Landrätin Jacqueline Halder und Landrat Philipp Schoch unter dem Titel " Trinkwasser bedroht?" eine Interpellation mit folgendem Wortlaut ein:
"Bei der Chemiemülldeponie Le Letten zwischen Schönenbuch und Hagenthal-le-Bas liegt Chemiemüll offen im Wald unter freiem Himmel. Dies hat die Umweltorganisation Greenpeace am 22. Februar 2005 publik gemacht. Der Giftmüll im Wald in ca. 200 Meter Entfernung von der Schweizer Grenze enthält mindestens 150 Gramm/kg (!) hochgiftige Substanzen. So etwa 50 g/kg Nitrobenzol und Tribromanilin in vergleichbarer Grössenordnung.
Nitrobenzol ist sehr giftig und kann akute Vergiftungserscheinungen bei Hautkontakt und Einatmen der Dämpfe bewirken. Er steht im Verdacht, die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen zu beeinträchtigen und bei ihm Krebs zu erzeugen.
Seit 2001, also seit vier Jahren, wissen die drei verursachenden Firmen Novartis, Syngenta und Ciba SC sowie die französischen Umweltbehörde DRIRE nachweislich vom offenen Giftmüll im Wald. Dagegen unternommen haben sie nichts, sondern im Gegenteil verkündet, von den Deponien ginge keine Gefahr für Mensch und Umwelt aus. Dies ist angesichts des Chemiemülls unter freiem Himmel im Wald zwischen Hagenthal-le-Bas und Schönenbuch offensichtlich falsch.
Auch das Amt für Umweltschutz des Kantons Basel-Land hatte ab 2001 den Untersuchungsbericht des französischen Geologiebüros Antea in Händen gehabt. In diesem Bericht ist auf S. 44 ein Foto vom offenen Giftmüll im Wald abgebildet. Trotzdem reagierte das Baselbieter Amt für Umweltschutz gegenüber den französischen Behörden nicht.
Seit Jahren ist zudem bekannt, dass die Deponie Le Letten das Grundwasser verschmutzt und Trinkwasserversorgungen gefährdet. Bei der Analyse des jetzt gefundenen, offenen Giftmülls aber tauchten nun DNAPL auf. DNAPL sind chemische Substanzen, die schwerer sind als Wasser. Sie sinken deshalb ab. Auch aus den Erfahrungen mit der Deponie Bonfol weiss man, dass diese aggressiven Chemikalien die Eigenschaft haben, Tonschichten zu zerstören und sie durchlässig zu machen. Entsprechende Vorgänge sind von der Deponie Bonfol her bekannt. Eine solche Tonschicht schützt jenes Grundwasser beim Letten, aus dem u.a. die Baselbieter Gemeinden Allschwil und Schönenbuch ihr Trinkwasser beziehen. Die Gefahr für dieses Trinkwasser ist also grösser als bisher angenommen.
Der Fall des offenen Giftmülls im Wald zwischen Hagenthal-le-Bas und Schönenbuch ist kein Einzelfall. Bei den meisten Deponiestandorten der Basler chemischen Industrie üben nicht nur Umweltorganisationen und Bürgerkommitees heftig Kritik an der chemischen Industrie, die als Verursacherin die Auswirkungen ihrer Deponien selber untersucht. Auch Gemeinden wie Allschwil und Neuwiller sowie namhafte unabhängige Fachleute treten unterdessen mit nachvollziehbarer Kritik am Vorgehen der Industrie an die Öffentlichkeit, sei es rund um das missglückte Sanierungsprojekt Bonfol (JU), sei es bezüglich der fragwürdigen Untersuchungen bei der Deponie Roemisloch in Neuwiller und bei den Chemiemülldeponien in Muttenz oder jetzt wegen des offenen Giftmülls bei der Deponie Le Letten.
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1.
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Was hält die Regierung vom offen im Wald liegenden Chemiemüll zwischen Schönenbuch und Hagenthal-Le-Bas?
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2.
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Wie würde die Regierung reagieren, wenn sich dieser Giftmüll auf Schweizer Boden befinden würde?
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3.
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Was hält die Regierung davon, dass Industrie und französische Behörden seit vier Jahren vom Giftmüll im Wald wussten und nichts unternahmen?
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4.
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Warum hat das Amt für Umweltschutz des Kantons Basel-Landschaft nicht reagiert, obwohl es den entsprechenden Bericht mit einem Foto eines Teils des Giftmülls ebenfalls seit 2001 hatte? Warum hat es nicht entsprechende Untersuchungen des offenen Sonderabfalls veranlasst?
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5.
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Was hält die Regierung davon, dass beim Letten DNAPL gefunden wurden?
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6.
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Kann die Regierung ausschliessen, dass die für das Allschwiler und Schönenbucher Trinkwas-serfassungen wichtigen Grundwasserträger vom Giftmüll im Letten beeinträchtigt werden?
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7.
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Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Regierung, um in Frankreich eine schnelle Bereini-gung der für Trinkwasser, Mensch und Tier gefährlichen Situation beim Letten zu verlangen?
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8.
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Ist die Regierung bereit, zum einen über die Oberrheinkonferenz und zum andern über Bern von Frankreich eine Änderung der unhaltbaren Situation beim Letten auf diplomatischem Wege zu verlangen?
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9.
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Art. 2, Ziff. 1 des Helsinki-Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreiten-der Wasserläufe und internationaler Seen vom 17.3.1992 hält fest:
„Die Vertragsparteien er-greifen alle Massnahmen, um jede grenzüberschreitende Beeinträchtigung zu vermeiden, zu kontrollieren und zu verringern."
Diese Konvention gilt auch für grenzüberschreitende unterirdi-sche Wasserläufe und ist seit 1996 in der Schweiz und seit 1998 in Frankreich in Kraft. Ist die Regierung bereit, die entsprechend notwendigen Schritte einzuleiten, um diesem von beiden Staaten ratifizierten Abkommen im Falle der Deponie Le Letten die dringend notwendige Nachachtung zu verschaffen?"
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Beantwortung der einzelnen Fragen
1. Was hält die Regierung vom offen im Wald liegenden Chemiemüll zwischen Schönenbuch und Hagenthal-Le-Bas?
Es ist ein unhaltbarer Zustand, da es sich um Sonderabfälle handelt. Diese müssen eingesammelt und sachgerecht entsorgt werden.
2. Wie würde die Regierung reagieren, wenn sich dieser Giftmüll auf Schweizer Boden befinden würde?
Es gäbe klar eine Räumungsverfügung durch das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) an den Grundeigentümer bzw. falls bekannt an den Verursacher und in ganz akuten Fällen, d. h. bei unmittelbarer Gefährdung von Mensch und Umwelt, würde der Kanton selber die Räumung unmittelbar veranlassen.
3. Was hält die Regierung davon, dass Industrie und französische Behörden seit vier Jahren vom Giftmüll im Wald wussten und nichts unternahmen?
Die Deponie Le Letten als Fundort befindet sich bekanntlich auf französischem Hoheitsgebiet. Deshalb sind hier die französischen Behörden zuständig. Die Räumung hätte sofort nach Bekanntwerden, spätestens nach dem Vorliegen des ANTEA-Berichtes vom September 2001, erfolgen müssen.
4. Warum hat das Amt für Umweltschutz des Kantons Basel-Landschaft nicht reagiert, obwohl es den entsprechenden Bericht mit einem Foto eines Teils des Giftmülls ebenfalls seit 2001 hatte? Warum hat es nicht entsprechende Untersuchungen des offenen Sonderabfalls veranlasst?
Das Amt für Umweltschutz und Energie hat anlässlich der Sitzungen mit der Chemievertretung IGDRB (Interessengemeinschaft Deponiesicherheit Regio Basel) und der französischen Umweltbehörde DRIRE vom 29.01.02 und 25.10.02 dringend die Räumung und die Untersuchung dieser Abfälle empfohlen. Mehr als eine Empfehlung kann das AUE seinen französischen Kollegen nicht geben. Das Anliegen des AUE wurde zu Protokoll genommen. Gemäss den damaligen Aussagen konnte davon ausgegangen werden, dass die französischen Behörden aktiv werden.
5. Was hält die Regierung davon, dass beim Letten DNAPL gefunden wurden?
Es ist nicht überraschend und deshalb bekannt, dass in der ehemaligen Chemiedeponie Le Letten auch nicht mit Wasser mischbare chemische Stoffe gelagert wurden. Bei den regelmässigen Gewässerüberwachungen des Kantons wird deshalb gezielt nach einer ganzen Reihe dieser Stoffe gesucht.
6. Kann die Regierung ausschliessen, dass die für das Allschwiler und Schönenbucher Trinkwasserfassungen wichtigen Grundwasserträger vom Giftmüll im Letten beeinträchtigt werden?
Die regelmässigen Trinkwasseruntersuchungen haben bis heute keine Hinweise auf Belastungen durch die elsässischen Deponien ergeben. Die regelmässigen kantonalen Gewässerüberwachungen werden weitergeführt und laufend den neuen Erkenntnissen angepasst. Die letzte Überwachung fand im August 2004 statt. Die nächste wird im März 2005 stattfinden.
7. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Regierung, um in Frankreich eine schnelle Bereinigung der für Trinkwasser, Mensch und Tier gefährlichen Situation beim Letten zu verlangen?
Gemäss Art. 54, 55 und 56 der Bundesverfassung ist grundsätzlich für die Beziehung zum Ausland der Bund zuständig. Allerdings ist er dabei gehalten, die Interessen des Kantons zu wahren.
8. Ist die Regierung bereit, zum einen über die Oberrheinkonferenz und zum andern über Bern von Frankreich eine Änderung der unhaltbaren Situation beim Letten auf diplomatischem Wege zu verlangen?
Der Kanton Basel-Landschaft hat wiederholt durch das Amt für Umweltschutz und Energie direkt bei den französischen Kollegialbehörden und bei der Chemie interveniert. Auch in der Oberrheinkonferenz wurde dies in der Arbeitsgruppe Umwelt thematisiert. Das BUWAL wird laufend über die Entwicklungen in Sachen Basler Chemiedeponien durch das AUE direkt informiert.
Noch im Januar dieses Jahres wurden von der Chemievertretung und den französischen Behörden die unmittelbar bevorstehende Unterzeichnung einer Konvention angekündigt. Diese regelt die Zusammenarbeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Vertragspartner im Hinblick auf die längst überfälligen Massnahmen. Warum diese bis heute, nach unserem Wissen, noch nicht unterschrieben worden ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft wird eine längere Verzögerung nicht hinnehmen und ihren Unmut via Bund bzw. auch direkt an dem nächsten, bereits seit längerem vereinbarten Treffen des AUE mit der DRIRE und der IGDRB im März 2005 anbringen.
9. Art. 2, Ziff. 1 des Helsinki-Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen vom 17.3.1992 hält fest:
„Die Vertragsparteien ergreifen alle Massnahmen, um jede grenzüberschreitende Beeinträchtigung zu vermeiden, zu kontrollieren und zu verringern."
Diese Konvention gilt auch für grenzüberschreitende unterirdische Wasserläufe und ist seit 1996 in der Schweiz und seit 1998 in Frankreich in Kraft. Ist die Regierung bereit, die entsprechend notwendigen Schritte einzuleiten, um diesem von beiden Staaten ratifizierten Abkommen im Falle der Deponie Le Letten die dringend notwendige Nachachtung zu verschaffen?
Ob Verträge verletzt worden sind, muss vom Bund beantwortet werden, weil er hier Vertragspartner ist.
Wie nun aber von der IGDRB am 25.2.2005 ganz aktuell mitgeteilt wurde, ist die Deponievereinbarung zwischen der IGDRB und den französischen Behörden jetzt unterzeichnet. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft nimmt dies zur Kenntnis und erwartet nun konkrete Schritte für die Beseitigung der Missstände auf der ehemaligen Deponien Le Letten und für die Behandlung der anderen Deponien. Für den Regierungsrat hat ein rascher und fundierter Entscheid über die Abklärung der Gefährdungsabschätzungen und eventueller Sanierungsmassnahmen durch die französischen Behörden hohe Priorität. Das kantonale Amt für Umweltschutz und Energie wird seine regelmässigen Kontrollen im Raum Schönenbuch und Allschwil fortsetzen.
Liestal, 1. März 2005
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin
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