2005-67
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Annemarie Marbet: Gesamtkonzept „Familienfragen"
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Autor/in:
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Annemarie Marbet, SP
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Eingereicht am:
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24. Februar 2005
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Nr.:
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2005-067
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Der Kanton Basel-Landschaft steht mit der Schaffung der Fachstelle für Familienfragen (2003) und dem Gesamtkonzept „Familienfragen" (2004) am Anfang einer kantonalen Familienpolitik, die erst aufgebaut werden muss.
Im Gesamtkonzept „Familienfragen" werden neben Fakten, Leitbild, Handlungsfeldern auch Empfehlungen abgeben und vom Regierungsrat bewilligt. Das Konzept zeigt eine effiziente Implementierung auf, die Empfehlungen sollen schrittweise umgesetzt werden.
Allseits werden die Wichtigkeit der Familie und die Dringlichkeit der Umsetzung von familienpolitischen Massnahmen betont, sei dies von Familienminister und Bundesrat P. Couchepin, allen politischen Parteien wie den Kantonen. Andererseits relativiert Regierungspräsident
A. Ballmer bei der Vorstellung des Gesamtkonzeptes „Familienfragen" die Bedeutung wieder: „Aus Gründen der nicht erhöhbaren Ressourcen muss eine zeitliche Staffelung bewusst in Kauf genommen werden".
Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
Im Gesamtkonzept „Familienfragen" werden neben Fakten, Leitbild, Handlungsfeldern auch Empfehlungen abgeben und vom Regierungsrat bewilligt. Das Konzept zeigt eine effiziente Implementierung auf, die Empfehlungen sollen schrittweise umgesetzt werden.
Allseits werden die Wichtigkeit der Familie und die Dringlichkeit der Umsetzung von familienpolitischen Massnahmen betont, sei dies von Familienminister und Bundesrat P. Couchepin, allen politischen Parteien wie den Kantonen. Andererseits relativiert Regierungspräsident
A. Ballmer bei der Vorstellung des Gesamtkonzeptes „Familienfragen" die Bedeutung wieder: „Aus Gründen der nicht erhöhbaren Ressourcen muss eine zeitliche Staffelung bewusst in Kauf genommen werden".
Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
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1.
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Mit welchen Ressourcen wird an den vielfältigen und umfangreichen Aufgaben gearbeitet - finanziell und personell? Werden zusätzlich zu den internen Ressourcen externe Projektmittel zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wer ist mit Projektarbeiten betraut worden?
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2.
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Sind aus Sicht des Regierungsrates diese Ressourcen genügend?
Falls ja, in welchem Zeitrahmen werden die bezeichneten Massnahmen umgesetzt werden können? Falls nein, was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen? |
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3.
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Der Regierungsrat hat den Auftrag "Gesetzesentwurf familienergänzende Kinderbetreuung" erweitert zum Auftrag, ein „Kantonales Familiengesetz" zu entwerfen. Wer resp. welche Dienststellen erarbeiten dieses Familiengesetz? Wann kann das Familiengesetz in die Vernehmlassung geschickt werden?
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4.
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Wann kann frühestens das kantonale Familiengesetz in Kraft gesetzt werden?
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5.
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Wann ist ein kantonaler Familienbericht zu erwarten, der gültige Daten über die ökonomische Situation der Baselbieter Familien enthält?
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6.
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Die Steuerverwaltung wird - wie angekündigt - demnächst eine Gesetzesänderung zur Familienbesteuerung vorlegen. Entspricht diese Steuerrevision dem Konzept und dem Leitbild „Familienfragen"?
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7.
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Wie weit ist die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden im Rahmen der Familienpolitik intensiviert worden? Welche Projekte und Massnahmen wurden oder werden wann initiiert?
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