2005-122


Der Regierungsrat beantragt folgenden Nachtragskredit zum Budget 2005:
Aufgrund dieses Nachtragskredites ergibt sich eine Verschlechterung der Laufenden Rechnung um 1'500'000 Franken gegenüber dem Budget 2005.



Kommentar zur Entwicklung des laufenden Haushalts


Gemäss § 24 Absatz 3 Satz 2 FHG ist ein Kommentar zum Verlauf des Haushaltjahres abzugeben. Eine Prognose der Entwicklung der Laufenden Rechnung zu diesem frühen Zeitpunkt ist schwierig und mit Unsicherheiten behaftet. Soweit bis jetzt erkennbar, verläuft der Haushalt 2005 jedoch schlechter als im Voranschlag angenommen.


Zusammen mit den Nachtragskreditbegehren und im Rahmen der Erhebungen für die Erwartungsrechung haben die Direktionen grössere voraussichtliche Budgetabweichungen gemeldet:


Die Finanz- und Kirchendirektion zeigt folgende Entwicklung an:




Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion zeigt folgende Budgetüberschreitungen an:

Die Bau- und Umweltschutzdirektion erwartet gemäss ihrer ersten Trendrechnung eine Überschreitung des Saldos von 1.7 Millionen Franken (Mehraufwand bei den Abschreibungen, Minderaufwand bei den Beiträgen an den öffentlichen Verkehr, Mindererträge aufgrund der Wasserzinsanpassungen bei den Kraftwerken Augst und Birsfelden, Mindererträge infolge Streichung von Bundesbeiträgen beim Lufthygieneamt).


Die Justiz,- Polizei- und Militärdirektion zeigt an, dass die GAP-Massnahme Nr. 34 (Verrechnung der polizeilichen Dienstleistungen an die Gemeinden) frühestens per 1.1.2006 umgesetzt werden kann. Die für das Jahr 2005 budgetierten Erträge von 2 Millionen Franken werden somit nicht vereinnahmt werden und zu einer Saldoverschlechterung in genannter Höhe führen.


Die Bildungs,- Kultur- und Sportdirektion erwartet für den gesamten Schulbereich eine Budgetüberschreitung von 2.2 Millionen Franken.


Es handelt sich dabei um Ausgaben, die nach Grundsatz und Höhe durch einen Rechtssatz (§ 25 Abs. 1 Ziff. b FHG) vorgeschrieben sind und somit gebundenen Charakter aufweisen. Hierüber ist der Landrat anlässlich des Nachtragskreditgeschäftes zu informieren (§ 24 Abs. 3 FHG).


Nach der gegenwärtigen Beurteilung von Aufwand und Ertrag kann die Saldoverschlechterung der Laufenden Rechnung gegenüber dem Budget 2005 auf ca. 7 Millionen Franken abgeschätzt werden. Das Defizit der Laufenden Rechnung würde sich demnach auf ca. 43 Millionen Franken belaufen.




Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.




Liestal, 3. Mai 2005


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin



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