2005-122
Vorlage an den Landrat |
|
|
Titel:
|
Nachtragskredite zum Budget 2005
|
|
|
vom:
|
3. Mai 2005
|
|
|
Nr.:
|
2005-122
|
|
|
Bemerkungen:
|
Landratsbeschluss
(Entwurf) ||
Verlauf dieses Geschäfts
|
|
|
Acrobat (PDF):
|
Vorlage
[21 KB]
|
Der Regierungsrat beantragt folgenden Nachtragskredit zum Budget 2005:
|
Mehraufwand
in Franken |
|
|
Bau- und Umweltschutzdirektion
|
|
|
2330 Amt für Umweltschutz und Energie
|
|
|
A) 233036580 Beiträge an Produzenten
Letztmalige Abgeltung und damit Auflösung der Verträge für die Entsorgung der Abfälle in der RSMVA. Vom Landrat wurde für 2005 kein Budget bewilligt. |
1'000'000
|
|
B) 233036580 Beiträge an Produzenten
Im 2004 reichten zum ersten Mal die budgetierten Förderbeiträge an Anlagen zum Sparen von Energie und Nutzung erneuerbarer Energie nicht aus, um alle eingegangenen Auszahlungs-Gesuche zu bewilligen. Bereits im ersten Halbjahr 2004 waren die budgetierten Beiträge aufgebraucht. Bis Ende 2004 ergab sich ein "Stau von 117 Gesuchen" für welche gesamthaft Fr. 850'000.-- nicht ausbezahlt werden konnten. Aus diesem Grund zeichnet sich bereits heute eine gleiche Situation wie im 2004 ab. Mit dem bewilligten Budget können mit Sicherheit nicht alle Auszahlungsgesuche bewilligt werden.Vom Landrat wurde für 2005 ein Budget von 1 Million Franken bewilligt. |
500'000
|
|
Total
|
1'500'000
|
Kommentar zur Entwicklung des laufenden Haushalts
Gemäss § 24 Absatz 3 Satz 2 FHG ist ein Kommentar zum Verlauf des Haushaltjahres abzugeben. Eine Prognose der Entwicklung der Laufenden Rechnung zu diesem frühen Zeitpunkt ist schwierig und mit Unsicherheiten behaftet. Soweit bis jetzt erkennbar, verläuft der Haushalt 2005 jedoch schlechter als im Voranschlag angenommen.
Zusammen mit den Nachtragskreditbegehren und im Rahmen der Erhebungen für die Erwartungsrechung haben die Direktionen grössere voraussichtliche Budgetabweichungen gemeldet:
Die Finanz- und Kirchendirektion zeigt folgende Entwicklung an:
|
-
|
Beim Steueraufkommen bei den natürlichen und juristischen Personen sowie beim Anteil der direkten Bundessteuer wird insgesamt ein Minderertrag von 1 Million Franken erwartet.
|
|
-
|
Nicht budgetierte Mehrerträge von ca. 4.6 Millionen Franken fallen durch den Verkauf der Swiss-Aktien und die Anlage der 2005 zur Ausschüttung gelangenden Goldreserven an.
|
|
-
|
Beim ungebundenen Finanzausgleich werden die Aufwendungen das Budget um 0.9 Millionen übersteigen.
|
|
-
|
Die Beiträge an AHV/IV fallen voraussichtlich 0.8 Millionen Franken höher aus als budgetiert.
|
Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion zeigt folgende Budgetüberschreitungen an:
|
-
|
Der Rechtsdienst des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft hat die rechtliche Zulässigkeit der GAP-Massnahme Nr. 19 (Vereinnahmung aus dem Fonds für Wohnbauförderung) geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass sich diese Massnahme aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht realisieren lässt. Vom Landrat wurde für 2005 ein Budget von 2 Millionen Franken bewilligt. Die Volkswirtschaft- und Sanitätsdirektion meldet eine Ertragsminderung um den gleichen Betrag an.
|
|
-
|
Vermessungs- und Meliorationsamt, Meliorationsbeitrag Kanton: Die vom Regierungsrat gewährten Finanzhilfen gemäss §27, 34 und 47 LG BL (SGS 510) zu Gunsten von Meliorationsprojekten sind gebundene Ausgaben (Verpflichtungen). Die Leistung des Kantonsbeitrages hängt im Wesentlichen von der Einreichung der Schlussabrechnung nach abgeschlossenem Bau ab. Die jährliche Budgeteingabe enthält Unsicherheiten, die vom Bauablauf eines Projektes abhängig sind. Die Leistung des Kantonsbeitrags wird im Zeitpunkt der Genehmigung der Schlussabrechnung durch den Bund präjudiziert. Vom Landrat wurde für 2005 ein Budget von 350'000 Franken bewilligt. Im Jahr 2005 erwarten die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion die Abrechnung verschiedener Meliorationsprojekte, welche das Anzeigen einer Budgetüberschreitung von 0.13 Millionen Franken erforderlich machen.
|
|
-
|
Der dringend notwendige Ersatz der Radiologieanlage im Kantonsspital Laufen wurde fürs Jahr 2004 vorgesehen und auch im Budget 2004 so eingestellt. Das Projekt hat sich verzögert und kann erst im Jahr 2005 durchgeführt werden. Die entsprechende Landratsvorlage ist in der betreffenden Dienststelle in Arbeit. Vom Landrat wurde für 2005 ein Budget von 1.1 Millionen Franken bewilligt. Die Volkswirtschaft- und Sanitätsdirektion meldet eine Budgetüberschreitung von 1.2 Millionen Franken an.
|
Die Bau- und Umweltschutzdirektion erwartet gemäss ihrer ersten Trendrechnung eine Überschreitung des Saldos von 1.7 Millionen Franken (Mehraufwand bei den Abschreibungen, Minderaufwand bei den Beiträgen an den öffentlichen Verkehr, Mindererträge aufgrund der Wasserzinsanpassungen bei den Kraftwerken Augst und Birsfelden, Mindererträge infolge Streichung von Bundesbeiträgen beim Lufthygieneamt).
Die Justiz,- Polizei- und Militärdirektion zeigt an, dass die GAP-Massnahme Nr. 34 (Verrechnung der polizeilichen Dienstleistungen an die Gemeinden) frühestens per 1.1.2006 umgesetzt werden kann. Die für das Jahr 2005 budgetierten Erträge von 2 Millionen Franken werden somit nicht vereinnahmt werden und zu einer Saldoverschlechterung in genannter Höhe führen.
Die Bildungs,- Kultur- und Sportdirektion erwartet für den gesamten Schulbereich eine Budgetüberschreitung von 2.2 Millionen Franken.
Es handelt sich dabei um Ausgaben, die nach Grundsatz und Höhe durch einen Rechtssatz (§ 25 Abs. 1 Ziff. b FHG) vorgeschrieben sind und somit gebundenen Charakter aufweisen. Hierüber ist der Landrat anlässlich des Nachtragskreditgeschäftes zu informieren (§ 24 Abs. 3 FHG).
Nach der gegenwärtigen Beurteilung von Aufwand und Ertrag kann die Saldoverschlechterung der Laufenden Rechnung gegenüber dem Budget 2005 auf ca. 7 Millionen Franken abgeschätzt werden. Das Defizit der Laufenden Rechnung würde sich demnach auf ca. 43 Millionen Franken belaufen.
Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.
Liestal, 3. Mai 2005
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin
Back to Top