2005-125 (1)


I. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage

Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt beantragen mit jeweils gleichlautenden Vorlagen für den Neubau des Universitätskinderspitals beider Basel einen Baukredit von je 74,65 Millionen Franken zu bewilligen. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission erhielt den Auftrag, einen Mitbericht zur Vorlage zu erstellen.


Die Mitglieder der VGK haben sich bereits im Rahmen der Vorlage 2002/136 Teil A, Gewährung eines Kredites für die Vorprojektphase für die Errichtung eines Neubaus des UKBB, intensiv mit dem Neubauprojekt befasst. Besondere Beachtung fanden die folgenden Bereiche:
- Langfristiges Leistungsprofil
- Leistungsauftrag
- Verzicht auf erweiterte Erstversorgung im Raum Liestal
- Räumliche Integration der Poliklinik der KJUP
- Kooperationen
- Raum- und Funktionsprogramm




II. Organisation der Kommissionsberatung


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 26. August in Anwesenheit von Regierungsrat Erich Straumann, Generalsekretär Rosmarie Furrer, Urs Knecht, juristischer Mitarbeiter der Rechtsabteilung VSD, sowie Marie-Theres Caratsch, Kantonsarchitektin, beraten. Am 16. Juni 2005 fand - gemeinsam mit der Bau- und Planungskommission - eine Einführung in die Vorlage statt.




III. Detailberatung


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beschränkt sich in diesem Bericht auf jene Gebiete, die Fragen ihres Aufgabenbereichs betreffen.


Die Mitglieder der VGK begrüssen die Vorlage zur Realisierung des Neubaus des Universitätskinderspitals beider Basel an einem Standort und beschliessen einstimmig Eintreten auf die Vorlage.


(Die folgenden arabischen Ziffern und Titel sind unverändert der Vorlage entnommen.)



3.3 Leistungsumfang in der stationären Versorgung


Gegenüber den ersten beiden Betriebsjahren 1999 und 2000 des UKBB erfolgte eine sukzessive Steigerung der Pflegetage ohne Rehabilitation von rund 33'000 auf knapp 39'500 im Jahr 2004. Die Nordwestschweiz (BL/BS, AG, JU und SO) stellen einen Anteil von 84%. Als erfreulich darf konstatiert werden, dass der Anteil der ausländischen Patientinnen und Patienten bei unverändert 9% liegt.


Zur Bestimmung des langfristigen Bedarfs sind die wesentlichen Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Für unsere Region wird von einem Rückgang der Anzahl Kinder und Jugendlichen von zirka 10% ausgegangen. Die Konzentration der Kindermedizin an einer zentralen Lage hingegen dürfte die Inanspruchnahme des UKBB ansteigen lassen. Ebenso wird der Trend zur Verlagerung stationärer Behandlungen zu teilstationären bzw. ambulanten Behandlungen anhalten - genaue Annahmen jedoch sind kaum möglich. Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung muss leider auch mit einer Zunahme der Behandlungen in der Kinder- und Jugendspychiatrie gerechnet werden. Die Volkswirtschafts-und Gesundheitskommission unterstützte anlässlich der Beratung der Vorlage 2002/136 klar die Variante „moderate Entwicklung", welche eine Reduktion der Betten um 15% vorsah. Da die Auswirkungen der verschiedenen Einflussfaktoren zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht so genau eruiert werden konnten und beide Regierungen zudem die stetig steigenden Gesundheitskosten nicht ausser Acht lassen wollten, wurde auch die Variante „Schrumpfung" weiter verfolgt. (Details zu den verschiedenen Szenarien siehe Vorlage Seite 19.) Obwohl die tatsächliche Entwicklung in den Jahren 2002 bis 2004 die Erwartungen übertraf, wird an der favorisierten Variante „moderate Entwicklung" festgehalten. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die Szenarien auf Annahmen über Entwicklungen beruhen, die sich erst langfristig, d.h. ab 2010 verstärkt auf die Anzahl Pflegetage auswirken werden. Es sei dabei auf die demografische Entwicklung (abnehmende Kinderzahlen in der Nordwestschweiz) und die zunehmende Möglichkeit von teilstationären und ambulanten Behandlungen verwiesen. Falls sich entgegen den Erwartungen in Zukunft die Notwendigkeit eines Kapazitätsausbaus ergeben sollte, wäre die Erweiterung des Gebäudes mit einem zusätzlichen Geschoss möglich. Diese Option wurde im statischen Baukonzept berücksichtigt.




3.3.3 Einzuplanende Bettenkapazitäten


Die bisherige und derzeitige Planung mit dem Szenario „moderate Entwicklung" basiert auf einem Bettenbedarf von 116 stationären Betten, davon 84 auf der Pflege- und 16 auf der Intensivstation sowie 16 Betten auf der Neonatologie (bereits im K 1 West des Universitätsspitals in Betrieb). Die Vorlage zeigt auf, dass sich mit den heute bestehenden 129 Betten und einer mittleren Bettenauslastung im Vergleich zum Szenario „moderate Entwicklung eine prozentualen Lücke von 7,3 ergibt. Die leichte Unterversorgung ist aus heutiger Sicht - mit dem Hinweis auf die Prognosen der Auswirkungen neuer Entwicklungen - akzeptierbar.




3.4 Leistungsumfang in der teilstationären Versorgung


Wie in verschiedenen Bauplanungen für Kinderspitäler im In- und Ausland ist die teilstationäre Versorgung ein Bestandteil des integralen Behandlungskonzeptes. Durch die räumliche und organisatorische Einbettung der Tagesklinik innerhalb eines Spitals lassen sich Synergieeffekte bezüglich Betriebskosten als auch in Bezug auf die fachliche Qualität der Versorgung erzielen. Bereits heute kann von einer teilweisen Verlagerung von den stationären zu den teilstationären Behandlungen ausgegangen werden. Aktuell werden im UKBB rund 2'000 tagesstationäre Behandlungen erbracht. Übereinstimmend mit dem generellen medizinischen Trend wird im Neubau Raum für 3'000 teilstationäre Behandlungen geschaffen. Im Vergleich zu beispielsweise anderen europäischen Ländern und den USA stellt sich diese geplante Zunahme als moderat dar.




3.5 Leistungsumfang in der ambulanten ärztlichen Versorgung


Wie bei der teilstationären wird künftig auch bei der ambulanten Versorgung mit einem hohen Bedarf gerechnet. So dürfte die medizinische Entwicklung zahlreiche ambulante Behandlungen anstelle der stationären Versorgung ermöglichen. Die Verfügbarkeit von Topspezialisten (Kardiologie, Nephrologie) sprechen für eine räumliche Integration ins UKBB. Die ambulanten Fälle dienen dazu, die hohe Qualität in den einzelnen Spezialgebieten zu sichern. Auch aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen ist der Einbau von Polikliniken in Spitälern sinnvoll. Da die Anzahl der Konsultationen im Jahr 2004 bereits bei über 62'000 lag, darf eine Planung mit 70'000 Konsultationen als durchaus realistisch betrachtet werden.




4. Verzicht auf Integration der Polikliniken der KJUP


Das UKBB betreibt derzeit je sechs Betten an den Standorten Basel und Bruderholz. Die ärztlichen Leistungen in Basel werden durch die KJUP betrieben, jene im Bruderholz vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) Basel-Landschaft eingekauft. Auch im Neubau werden insgesamt 12 Betten für die akutpsychiatrische stationäre Behandlung berücksichtigt.


In der Vorprojektphase war noch offen, ob eine räumliche Zusammenführung der Poliklinik der KJUP mit dem UKBB anzustreben sei. Angesichts der hohen Kosten, welche dem Kanton Basel-Stadt entstanden wären, wird nun darauf verzichtet. Es darf zudem mit Genugtuung zur Kenntnis genommen werden, dass die Kinder- und Jugendpsychiatrische Universitätsklinik und -poliklinik (KJUP) ab dem 1. Januar 2005 organisatorisch mit der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) zusammengeführt wurde. Damit wurden identische Strukturen unter den beiden Basler Kantonen geschaffen, die nun je aus den Bereichen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Erwachsenenpsychiatrie bestehen.




5. Kooperationen mit dem Universitätsspital Basel


Als besonders erfreulich dürfen die Ausführungen in Bezug auf die Kooperationen mit dem nahe gelegenen Universitätsspital angesehen werden. Die leider immer noch fortdauernde massive Verteuerung unseres Gesundheitswesens fordert uns geradezu heraus, alle nur möglichen Synergien bestehender Angebote zu nutzen.




5.3 Personelle und finanzielle Auswirkungen für das UKBB


Die Kosteneinsparungen dank Kooperationen in den Bereichen Labor, Einkauf, Verbrauchsmaterial, Technischer Dienst und Küche/Patientenverpflegung wird mit zirka 1,14 Mio. Franken netto im Personalbereich beziffert.




7.4 Kennwerte und Kostensicherheit


7.4.2 Kostensicherheit


Die Bekanntgabe in der Vorlage, dass der Variantenentscheid über das Vergabemodell „Ausführung mit einem Generalunternehmer (GU)" und „Ausführung mit Einzelverträgen und Abschluss eines Kostengarantievertrags" noch durch die Projektsteuerung gefällt werden muss, löste eine engagierte Diskussion aus. Es wurde bedauert, dass dieser Punkt nicht vor der Genehmigung des Landratsbeschlusses geklärt wurde, habe doch dieser noch zu treffende Entscheid grosse Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft. Bei einer Vergabe an einen Generalunternehmer (GU) gibt die Exekutive einen grossen Teil der Verantwortung ab. Behält sie aber die operative Verantwortung, kann sie den bestehenden Spielraum im Submissionsgesetz zu ihren Gunsten nutzen und einen grossen Teil der Wertschöpfung in der Region behalten. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt deshalb eine Regelung mittels eines separaten Vertrages, welcher festschreibt, dass die Wertschöpfung in jenen Kantonen bleibt, die sich an den Kosten des Projektes beteiligen.


Die VGK begrüsst das vorgelegte komplexe Projekt, welches nun nach einer langen Evaluations- und Planungsphase kurz vor der Realisierung steht.




IV. Antrag


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt einstimmig, dem Landratsbeschluss zuzustimmen.


Muttenz, 26. September 2005


Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer



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