2005-132
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Ruedi Brassel: Zwang zur Schliessung der Deckungslücke bei öffentlich-rechtlichen Pensionskassen?
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Autor/in:
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Ruedi Brassel, SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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12. Mai 2005
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Nr.:
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2005-132
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In der Frühjahrssession hat der Nationalrat die Parlamentarische Initiative Serge Beck (BVG Aufhebung von Artikel 69 Absatz 2) überwiesen. Mit der Streichung dieses Absatzes würden öffentlich-rechtliche Pensionskassen gezwungen, dem Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse nachzuleben. Das würde bedeuten, dass auch öffentlich-rechtliche Pensionskassen zwingend einen Deckungsgrad von mindestens 100% auszuweisen hätten. Damit würde mit dem bisherigen, historisch entstandenen Grundsatz gebrochen, dass ein Teil Verpflichtungen der öffentlich-rechtlichen Kassen über die Staatsgarantie abgedeckt ist.
Für das Baselbiet würde die Annahme der Parlamentarischen Initiative Beck bedeuten, dass der Kanton die Deckungslücke der BLPK ausfinanzieren und sich zu diesem Zweck erheblich zusätzlich verschulden müsste. Die Unterdeckung der BLPK betrug gemäss der Rechnung 2004 am 31. Dezember des letzten Jahres 824 Millionen Franken (davon zu Lasten des Kantons 508 Mio. Fr.).
Wenn nun die Deckungslücke in der Höhe dieses Betrags voll geschlossen werden müsste, stellen sich folgende Fragen:
Für das Baselbiet würde die Annahme der Parlamentarischen Initiative Beck bedeuten, dass der Kanton die Deckungslücke der BLPK ausfinanzieren und sich zu diesem Zweck erheblich zusätzlich verschulden müsste. Die Unterdeckung der BLPK betrug gemäss der Rechnung 2004 am 31. Dezember des letzten Jahres 824 Millionen Franken (davon zu Lasten des Kantons 508 Mio. Fr.).
Wenn nun die Deckungslücke in der Höhe dieses Betrags voll geschlossen werden müsste, stellen sich folgende Fragen:
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1.
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Mit welchen finanziellen Folgen zu Lasten der Staatskasse und mit welcher Veränderung der Verschuldungsquote rechnet der Regierungsrat bei einer Annahme der Parlamentarischen Initiative Beck?
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2.
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Wie vertragen sich ein solcher Zwang zur Verschuldung und die damit einhergehende Erhöhung der Zinslasten mit dem Ziel des GAP-Prozesses?
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3.
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Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass die kurzfristige Ausfinanzierung der Unterdeckung die jetzige Generation der Beitragszahlerinnen/-zahler und der Steuerzahlerinnen/-zahler sehr stark oder gar untragbar hoch belasten würde? Und wenn ja, wie beurteilt er diesen Sachverhalt?
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4.
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Wie beurteilt der Regierungsrat die Parlamentarische Initiative Beck aus volkswirtschaftlicher Sicht? Was bedeutet es für unsere Volkswirtschaft, wenn die bereits weltweit höchste Kapitalisierungsrate weiter erhöht wird?
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5.
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Teilt der Regierungsrat weiter die Ansicht, dass der Zwang zur vollen Kapitalisierung unnötig ist, weil die BLPK auf Grund der Perennität des Arbeitgebers sehr wohl teilweise im Umlageverfahren finanziert werden kann?
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6.
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Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, dass die Streichung von Art. 69 Abs. 2 BVG abgewendet werden kann?
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