2005-132

In der Frühjahrssession hat der Nationalrat die Parlamentarische Initiative Serge Beck (BVG Aufhebung von Artikel 69 Absatz 2) überwiesen. Mit der Streichung dieses Absatzes würden öffentlich-rechtliche Pensionskassen gezwungen, dem Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse nachzuleben. Das würde bedeuten, dass auch öffentlich-rechtliche Pensionskassen zwingend einen Deckungsgrad von mindestens 100% auszuweisen hätten. Damit würde mit dem bisherigen, historisch entstandenen Grundsatz gebrochen, dass ein Teil Verpflichtungen der öffentlich-rechtlichen Kassen über die Staatsgarantie abgedeckt ist.
Für das Baselbiet würde die Annahme der Parlamentarischen Initiative Beck bedeuten, dass der Kanton die Deckungslücke der BLPK ausfinanzieren und sich zu diesem Zweck erheblich zusätzlich verschulden müsste. Die Unterdeckung der BLPK betrug gemäss der Rechnung 2004 am 31. Dezember des letzten Jahres 824 Millionen Franken (davon zu Lasten des Kantons 508 Mio. Fr.).

Wenn nun die Deckungslücke in der Höhe dieses Betrags voll geschlossen werden müsste, stellen sich folgende Fragen:

Back to Top