2005-133
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Simone Abt: Interessenskonflikte bei Beratungsmandaten
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Autor/in:
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Simone Abt, SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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12. Mai 2005
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Nr.:
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2005-133
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Herr Klaus Kocher ist auf Mandatsbasis als Berater der Vorsteherin der Bau- und Umweltdirektion tätig. Dem Vernehmen nach nimmt er in dieser Funktion auch an Sitzungen auf höchster Direktionsebene teil. Er ist infolgedessen über sämtliche Direktionsbelange im Detail informiert und hat die Möglichkeit, auf die Entscheidungsprozesse in der Direktion wesentlich mitzuwirken.
Angesichts dieser Vertrauens- und Einflussposition in der kantonalen Verwaltung stellen sich Fragen im Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte bei der Wahrnehmung anderer Beratungsmandate durch Personen in dieser Funktion.
Die mit dieser Interpellation angeforderten Abklärungen beziehen sich einerseits konkret auf das Beratungsmandat von Herrn Kocher. Darüber hinaus sind sie aber für jede Zusammenarbeit mit verwaltungsexternen Beraterinnen und Beratern relevant. In diesem Sinn ist im nachstehenden Text die Verwendung des Begriffs "Berater" zu verstehen.
Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Angesichts dieser Vertrauens- und Einflussposition in der kantonalen Verwaltung stellen sich Fragen im Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte bei der Wahrnehmung anderer Beratungsmandate durch Personen in dieser Funktion.
Die mit dieser Interpellation angeforderten Abklärungen beziehen sich einerseits konkret auf das Beratungsmandat von Herrn Kocher. Darüber hinaus sind sie aber für jede Zusammenarbeit mit verwaltungsexternen Beraterinnen und Beratern relevant. In diesem Sinn ist im nachstehenden Text die Verwendung des Begriffs "Berater" zu verstehen.
Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
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1.
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Wie ist die Beratertätigkeit von Herrn Klaus Kocher für die Bau- und Umweltdirektion umschrieben?
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2.
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Trifft es zu, dass Herr Kocher an Sitzungen der Geschäftsleitung der BUD oder anderen der Direktion teilgenommen hat?
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2a)
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Wenn ja: Ist es nach Meinung des Regierungsrates statthaft, dass ein Berater auf Mandatsbasis in diesem Ausmass in die Entscheidungsprozesse einer Direktion involviert wird?
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3.
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Kommt es auch in anderen Direktionen vor, dass Berater auf Mandatsbasis an Sitzungen der Geschäftsleitung der Direktion teilnehmen?
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4.
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Welche Sorgfaltspflichten hat der Berater wahrzunehmen? Wer kann die Loyalität des Beraters überprüfen und mit welchen Mitteln? Welche Sanktionen hat eine Verletzung der Sorgfaltspflicht zur Folge?
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5.
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War der Regierungsrat vorgängig darüber informiert und damit einverstanden, dass Herr Kocher gegenüber den Medien als Mediensprecher /-kontaktmann der Maus Freres SA im Zusammenhang mit einem Bauprojekt in Pratteln aufgetreten ist? War nach Auffassung des Regierungsrates dieser Auftritt mit der Funktion von Herrn Kocher als Berater der Vorsteherin der BUD vereinbar?
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6.
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Wie kann sichergestellt werden, dass aus Aufträgen von anderen Mandatgebern eines solchen Beraters keine Interessenkonflikte entstehen? Ist der Regierungsrat über die weiteren Mandate des Beraters informiert? Kann er bei der Übernahme weiterer Mandate durch den Berater mitreden?
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7.
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Wie wird sichergestellt, dass - beispielsweise im Zusammenhang mit der Erteilung von Baubewilligungen - durch das Insiderwissen des Beraters weder die Interessen des Kantons noch der Wettbewerb zwischen Dritten (mit oder ohne den Berater K.) beeinträchtigt werden?
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