2005-136 (1)
Vorlage an den Landrat |
|
|
Titel:
|
Schriftliche Beantwortung der Interpellation 2005-136 von Landrat Etienne Morel (Grüne Fraktion) betreffend Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuern
|
|
|
vom:
|
30. August 2005
|
|
|
Nr.:
|
2005-136
|
|
|
Bemerkungen:
|
||
|
Acrobat (PDF):
|
Vorlage
[20 KB]
|
Am 12. Mai 2005 hat Landrat Etienne Morel eine Interpellation betreffend „Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer" mit dem folgenden Wortlaut eingereicht:
"Der Luftreinhalteplan beider Basel 2004 enthält unter anderem die Massnahme 1-7 "Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer", welche auch schon im Luftreinhalteplan von 1990 enthalten war.
Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen sind nach wie vor nur wenig geeignet, einen Lenkungseffekt in diesem Bereich zu erzielen. Zwar wurde die Motorfahrzeugsteuer für Elektrofahrzeuge reduziert; da aber die Steuer nach Gewicht berechnet wird und Elektrofahrzeuge meist schwere Batterien haben, hält sich die Begünstigung solcher Fahrzeuge stark in Grenzen.
In Anbetracht, dass zu diesem Thema diverse Empfehlungen zu den Ausgestaltungsvarianten vorliegen, sollte die Umsetzung dieser Massnahme kurzfristig möglich sein (was auch im Luftreinhalteplan bestätigt wird).
Wir bitten deshalb die Regierung um Beantwortung der folgenden Fragen:
1 . Werden Gesetz und Verordnung über die Verkehrsabgaben zurzeit überarbeitet?
2. Wann ist mit einer Vorlage der überarbeiteten Version zu rechnen?
3. Wie sieht die Überarbeitung aus, welche Anreize werden geschaffen?
4. Orientiert sich die neue Gesetzesvorlage an der Auto-Umweltliste des VCS?
5. Trägt die überarbeitete Version den neuen Fahrzeug-Formen Rechnung?
6. Werden verbrauchsarme Fahrzeuge gefördert?
7. Werden die Fahrzeuge auch in Bezug auf Verkehrssicherheit (Schutz für Fussgänger;) beurteilt?
8. Wie steht der Kanton der Einführung des vom Bund vorgeschlagenen Bonus-Malus-System gegenüber?"
Antwort des Regierungsrates
Einleitende Bemerkungen
Frage 1
Werden Gesetz und Verordnung über die Verkehrsabgaben zurzeit überarbeitet?
Antwort
Gemäss Luftreinhalteplan beider Basel 2004 ist eine Ökologisierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern vorzusehen. Es ist vorgesehen, im Herbst 2005 unter dem Vorsitz des Lufthygieneamts eine verwaltungsinterne Begleitgruppe für die Umsetzung des Luftreinhalteplans einzusetzen, welche die einzelnen Massnahmen begleitet und koordiniert. Die Begleitgruppe wird Arbeitsgruppen mit Vertreterinnen und Vertretern der für die Massnahmen zuständigen Direktionen einsetzen.
In einer ersten Phase soll die für die Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer zuständige Arbeitsgruppe eine Konzeptstudie erstellen, die verschiedene Ausgestaltungsvarianten und deren Umsetzung evaluiert. Der Begleitgruppe Luftreinhalteplan soll ein entsprechender Vorgehensvorschlag unterbreitet werden.
Die Ökologisierung würde voraussetzen, dass sich die Höhe der Motorfahrzeugsteuern nach dem effektiven Schadstoffausstoss, Energieverbrauch und Treibstoffverbrauch der Fahrzeuge richtet und nicht mehr nach deren Gewicht. Zudem sollte eine solche Steuer mit einem Bonus-/Malus-System verknüpft sein.
Frage 2
Wann ist mit einer Vorlage der überarbeiteten Version zu rechnen?
Antwort
Der Termin ist zur Zeit noch offen. Die erwähnte Konzeptstudie wird einen Vorgehensvorschlag mit einem konkreten Terminplan enthalten.
Frage 3
Wie sieht die Überarbeitung aus, welche Anreize werden geschaffen?
Antwort
Die Auswahl der Anreize hängt vom Ergebnis der Evaluation der verschiedenen Ausgestaltungsvarianten und Anreizinstrumente im Rahmen der Konzeptstudie ab.
Frage 4
Orientiert sich die neue Gesetzesvorlage an der Auto-Umweltliste des VCS?
Antwort
Die Auto-Umweltliste des VCS enthält auch Kriterien und Unterscheidungen, die nicht im eidgenössischen Typenschein enthalten sind, weshalb sie sich nicht direkt als Grundlage für Steuerbemessungskriterien eignet. Einige Kriterien der Auto-Umweltliste des VCS sollten bei der Evaluation aber auf jeden Fall berücksichtigt und wenn möglich integriert werden.
Frage 5
Trägt die überarbeitete Version den neuen Fahrzeug-Formen Rechnung?
Antwort
Den neuen Fahrzeug-Formen soll dort Rechnung getragen werden, wo dies als sinnvoll eingestuft wird. Wie weit dies möglich ist, muss bei der Evaluation im Rahmen der Konzeptstudie geprüft werden.
Frage 6
Werden verbrauchsarme Fahrzeuge gefördert?
Antwort
Die im Luftreinhalteplan enthaltene Massnahme 1-7 "Ökologisierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer" möchte zusätzlich zum Schadstoffausstoss den Treibstoffverbrauch als Steuerbemessungskriterium einbeziehen. Es soll damit ein finanzieller Anreiz zum Kauf möglichst sparsamer und emissionsarmer Fahrzeuge geschaffen werden.
1996 hatte der Kanton Luzern eine Steuervergünstigung für Fahrzeuge mit geringem Treibstoffverbrauch eingeführt. Die Motorfahrzeugsteuer wurde für Fahrzeuge um die Hälfte reduziert, welche einen gewissen Energieverbrauch pro 100 km nicht überschritten und die Abgaswerte der FAV 1 bis 3 einhielten. Gleichzeitig wurde bei Motorfahrzeugen, welche die Abgasvorschriften (FAV 1-3) nicht erfüllten, bei Halterwechsel ein Steuerzuschlag von 30% erhoben. De facto handelte es sich also um ein Bonus-/Malus-System. Diese Massnahme war befristet bis Ende 2002. In der aktuellen Version erhalten Personenwagen und Motorräder im Kanton Luzern einen Steuerrabatt von 80%, wenn sie einen Elektro-, Wasserstoff-, Erdgas- oder Hybrid-Antrieb aufweisen.
Auf der Basis einer verbesserten Energieetikette mit Zusatzkriterium Partikelfilter für Dieselfilter könnte eine Anpassung der Motorfahrzeugsteuer auch in unserem Kanton umgesetzt werden.
Frage 7
Werden die Fahrzeuge auch in Bezug auf Verkehrssicherheit (Schutz für Fussgänger) beurteilt?
Antwort
Die im Jahre 2003 erlassene europäische Richtlinie zur Bewertung des fahrzeugseitigen Fussgängerschutzes beinhaltet ein Prüfverfahren, das die Fahrzeugfront mittels eines Komponententests bewertet. Aufgrund dieser Bewertungsliste könnte theoretisch eine Einteilung der einzelnen Fahrzeuge erfolgen. Wie weit dies überhaupt möglich ist, muss bei der Evaluation geprüft werden.
Frage 8
Wie steht der Kanton der Einführung des vom Bund vorgeschlagenen Bonus-Malus-System gegenüber?
Antwort
Mobilität sollte aus ökologischen Gründen grundsätzlich nicht subventioniert werden. Eine einseitige Rabattgewährung für umweltschonendere Fahrzeuge hätte eine Reduktion des Steuerertrages zur Folge, was finanzpolitisch nicht erwünscht wäre. Allenfalls gewährte Steuerrabatte sind deshalb zur Wahrung der Kostenneutralität zwingend durch die nicht steuerlich privilegierten Fahrzeuge auszugleichen.
Die Umsetzung eines kostenneutralen Bonus-/Malus-Systems ist das geeignete ökonomische Instrument und wird bei der Evaluation zwingend geprüft. Der Bund (BUWAL, ASTRA, EFD) arbeitet zur Zeit an einem umfassenden Bewertungssystem zur Festlegung eines haushaltsneutralen Bonus-Malus-Systems im Rahmen des Automobilsteuergesetzes (SR 641.51) ab 2007. Der Malus bestünde aus einer Erhöhung der Importsteuer für alle Fahrzeuge. Mit einer finanziellen Gutschrift (Bonus) würden dagegen die umwelteffizienten Diesel- und Benzin-Personenwagen belohnt.
Diese Bemessungsgrundlagen könnten allenfalls übernommen werden, was den Vorteil hätte, dass im Kanton Basel-Landschaft die gleichen Kriterien bei der Festlegung der Automobilsteuersätze gelten würden wie beim Bund.
Liestal, 30. August 2005
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin
Back to Top