2005-138


1. Die Petition
Am 5. Februar 2005 hat das Neue Orchester Basel (NOB) eine Petition an den Landrat gerichtet, mit welcher eine gerechtere Verteilung der Gelder aus dem Kulturfonds des Kantons Basel-Landschaft gefordert wird. Diese allgemeine Forderung mündet ganz konkret in den Wunsch, das NOB möge für seine jährlich fünf Konzerte im Kanton Basel-Landschaft eine höhere Unterstützung erhalten.
Zurzeit wird das NOB vom Kanton Basel-Landschaft aufgrund einer Vereinbarung vom 1. November 1999 unterstützt, wobei der Beitrag an die Bedingung geknüpft ist, dass auch die Gemeinde des Konzertortes einen Beitrag spricht. Die Höhe des kantonalen Beitrages richtet sich nach den Unterstützungen, die das NOB für ein Konzert aus den Gemeinden erhält, in denen das NOB gastiert. Diese Beiträge werden durch den Kanton verdoppelt, wobei die Unterstützung für ein einzelnes Konzert auf Fr. 3'000.- begrenzt ist, die jährliche Unterstützung auf Fr. 20'000.-. Aufgrund dieser Vereinbarung hat das NOB in den letzten 6 Jahren vom Kanton Unterstützungen zwischen Fr. 12'000.- und 23'000.- erhalten.
Der Kanton Basel-Stadt unterstützt das NOB jährlich mit Fr. 75'000.- aus dem Lotteriefonds, was bei 7 Konzerten in Basel einen Unterstützungsbeitrag von Fr. 10'714.- ergibt. Daraus leitet das NOB nun den Massstab einer gerechten Verteilung ab wünscht sich vom Kanton Basel-Landschaft eine ebenso grosse Unterstützung, die es für fünf Konzerte mit Fr. 53'571.- beziffert.


2. Vorgehen der Kommission
Die Petitionskommission hat die Petition des NOB an ihren Sitzungen vom 15. März und 12. April 2005 beraten. Sie hat die Petenten angehört, bei der Bildungs-, Sport- und Kulturdirektion eine schriftliche Stellungnahme angefordert und deren Vertreter ebenfalls angehört.


3. Anhörung der Petenten
Das Neue Orchester Basel liess sich durch seinen Gründer und Orchesterleiter, Herrn Bela Guyas, und durch Herrn alt Regierungsrat Hans-Ruedi Striebel, der ein Freund und Gönner des Orchesters ist, vertreten. Sie legten dar, das NOB pflege hauptsächlich die klassische und die romantische Musik, habe aber auch immer wieder neue Ideen und etliche schweizerische oder gar europäische Uraufführungen hervorgebracht. Es habe auch schon viele alte Werke wieder entdeckt und in früheren Zeiten Werke bei jungen Schweizer Komponisten bestellt. Dazu fehle aber zurzeit das Geld. Zu seinen Konzerten kämen Leute, die gerne schöne Musik hörten. So habe das NOB seit 20 Jahren ein treues Publikum und eine hohe Abonnentenzahl (ca. 300). Das NOB biete auch jungen Solistinnen und Solisten wie auch Orchestermusikern die Gelegenheit, vor Publikum zu spielen.
Nun sei aber bei der Zuteilung der Subventionen durch die öffentliche Hand, und damit auch durch den Kanton Basel-Landschaft, eine Unverhältnismässigkeit zu beobachten. Man anerkenne durchaus, dass das Sinfonieorchester Basel (SOB) ein Orchester von mindestens nationaler Bedeutung sei, dem Subventionen in der Grösse von Fr. 20 Mio. zuflössen. Die insgesamt Fr. 100'000.-, die das NOB erhalte, reiche etwa aus, um eine halbe Musikerstelle beim SOB zu finanzieren. Man wolle nicht das eine gegen das andere ausspielen, aber es solle dabei auch eine gewisse Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben. Betrachte man das Verhältnis zwischen den erhaltenen Subventionen und den selbst erwirtschafteten Mitteln, so ergäbe dies beim SOB ein Verhältnis von 7:1 beim SOB, beim NOB hingegen ein Verhältnis von 1:1. Dies sei auch Ausdruck für die Wertschätzung, die das NOB beim Publikum geniesse.
Das NOB sei seit einiger Zeit mit der BKSD im Gespräch, habe aber immer wieder erfahren müssen, dass es kein Lieblingskind der Baselbieter Abteilung Kulturelles sei. So bringen die Petenten vor, sie hätten mit ihren Anliegen bisher nicht genügend Gehör gefunden, was sie veranlasst habe, mit einer Petition an den Landrat zu gelangen.
Die von der Abteilung Kulturelles festgelegten Kriterien zur Zuteilung von Subventionen seien dem NOB bekannt und würden von diesem auch weitgehend erfüllt. Bezugnehmend auf diese Kriterien legten die Petenten Folgendes dar:


4. Stellungnahme und Anhörung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Martin Leuenberger, Generalsekretär der BKSD, und Niggi Ullrich, Leiter des Amts für Kultur, erläuterten die schriftliche Stellungnahme der BKSD. Sie bestätigten, dass das NOB immer wieder den Kontakt zur BKSD gesucht habe, um höhere Beiträge zu erwirken. Man behandle aber das NOB wie alle andern, und der dabei zur Anwendung gelangende Kriterienkatalog sei offen und allen bekannt. In der Tat möchten jedoch viele mehr Geld, allerdings würden die zu verteilenden Kuchenstücke laufend kleiner; nicht weil Landrat oder Regierung die Beträge zusammengestrichen hätten, sondern weil sich die Zahl der Beitragsgesuche in den letzten vier Jahre verdoppelt habe. Der Leiter des Amtes für Kultur zeigte sich von der vorliegenden Petition insofern überrascht, als man dem NOB gerade im letzten Herbst in einigen Punkten entgegen gekommen sei, obwohl dieses die Vereinbarung vom November 1999 nicht ganz erfüllt habe.
Zu den Kriterien, deren Erfüllung für eine ordentlichen Subventionierung aus der Kulturpauschale Bedingung ist, hielt der Leiter des Amtes für Kultur fest, dass das NOB nicht eines erfülle. Eine alternierende künstlerische Leitung müsse ein System haben, was beim NOB nicht zutreffe. Das Engagement eines Gastdirigenten im Jahre 2004 sei eine krasse Ausnahme gewesen. Zudem sei das Interesse der Baselbieter Konzertveranstalter an einem Engagement des NOB sehr gering. Das NOB würde diese Konzerte meist selbst organisieren. Ebenso hätten Baselbieter Chöre ein geringes Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem NOB, da diese gerne ein Orchester und nicht einen Dirigenten engagieren würden. Es sei dem NOB auch nicht gelungen, ein wirklich professionelles Kernensemble heranzubilden. So würden Qualität und Performance des NOB von der Fachgruppe Musik des Amtes für Kultur immer wieder skeptisch beurteilt.
Zur Frage der gerechten Verteilung der Mittel führte Martin Leuenberger aus, dass das NOB vom Stadtkanton einen ausserordentlichen Beitrag aus dem Lotteriefonds erhalte, sei das Aussergewöhnliche und auf dauernde Interventionen und gute Beziehungen im Stadtkanton zurückzuführen. Daraus könne aber das NOB keinen Anspruch ableiten, auch vom Kanton Basel-Landschaft als Sonderfall behandelt zu werden. Und Niggi Ullrich ergänzt, das NOB werde genau gleich behandelt wie die Orchestervereine von Gelterkinden und Liestal oder die Barockorchester von Arlesheim und Aesch, obwohl das NOB sein Domizil nicht im Baselbiet habe. Angesichts seiner Präsenz im Baselbiet werde es wie ein Baselbieter Orchester akzeptiert und erhalte auch Beiträge nach dem erwähnten Subsidiaritätsprinzip.

Um einen Überblick über die Orchestersubventionen und -beiträge zu gewinnen, hat die Kommission eine Zusammenstellung angefordert.

Orchestersubventionen und -beiträge 2004 und 2005

S = Subvention; P = Projektbeitrag; K = Konzertbeiträge;
KVP = Kulturvertragspauschale; LF = Lotteriefonds; B = Budget.


5. Beratung in der Kommission
Die Kommission hat sowohl die Petenenten wie auch die Vertreter der BKSD mit der Position der Gegenseite konfrontiert und sich darum bemüht, ein möglichst objektives Bild der Sachlage zu gewinnen.

Die Petition enthält zwei Forderungen:

1. Mehr Gerechtigkeit in der Vergabe der Kulturfördermittel . Einzelne Kommissionsmitglieder hatten den Eindruck gewonnen, es bestehe eine gewisse Unausgewogenheit in der Verteilung der Mittel, indem Projekte und Kulturveranstalter mit elitärem Anspruch gegenüber eher populären Kulturangeboten bevorzugt behandelt würden. So hatte die Kommission erwogen, dem Landrat zu beantragen, die Petition des NOB sei an diejenige Kommission zu überweisen, welche für die Beratung des kommenden Kulturvergabegesetzes zuständig sei. Sie ist davon aber aus zwei Gründen wieder abgekommen. Erstens sei es unerwünscht, nun eine vorgezogene Kulturdebatte zu führen, zweitens lasse sich auch über den Musikgeschmack trefflich streiten. Die musikalische Qualität eines Orchesters zu beurteilen, dürfte schon schwieriger sein. Es sei darum richtig, dass eine Verteilung von Beiträgen und Subventionen in der Kompetenz der Regierung liege, durch Fachgremien vorgenommen werde und nicht im politischen Kräftespiel auszuhandeln sei.

2 . Ein höherer Beitrag an das NOB. Die Kommission hat sich davon überzeugen lassen, dass die Beiträge an das NOB bisher korrekt aufgrund der geltenden Vereinbarung und Förderpraxis gesprochen wurden. Von einer Benachteiligung des NOB kann nicht die Rede sein. Das NOB erfüllt die fünf Kriterien für den Erhalt ordentlicher Subventionen nicht. Natürlich kann man da nun argumentieren, erhielte das NOB mehr Geld, könnte es sie erfüllen. Diese Argumentation trifft aber so nur auf die Kriterien «Gastdirigenten» und «Orchestertarife» zu. Eine über das bisherige Mass hinausgehende Unterstützung des NOB könnte bei vergleichbaren andern Orchestern neue Begehrlichkeiten wecken. Die Mittel sind jedoch klar beschränkt.
Die Petitionskommission anerkennt die Arbeit des NOB und den Einsatz seines Orchestergründers und Dirigenten. Sie beurteilt es auch als besondere Leistung, dass sich das NOB während zwanzig Jahren so hat halten können. Aufgrund der oben aufgeführten Überlegungen kommt sie aber zum Schluss, dass die bisherigen Unterstützungen an das NOB korrekt und angemessen waren.


6. Antrag der Kommission
://: Mit 6:0 Stimmen bei einer Enthaltung empfiehlt die Petitionskommission dem Landrat die Ablehnung der Petition «Mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung von Geldern aus dem Kulturfonds Basel-Landschaft».


Pratteln, 25. Mai 2005


Für die Petitionskommission:
Der Präsident: Robert Ziegler



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