2005-153 (1)
Bericht Nr. 2005-153 an den Landrat |
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Bericht der:
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Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
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vom:
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4. Oktober 2005
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Betreffend Erteilung eines Verpflichtungskredites für Beiträge an die Wiederherstellungsmassnahmen in Wäldern ausgelöst durch den Orkan „Lothar" vom 26. Dezember 1999 und die Sommertrockenheit im Jahr 2003
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Bemerkungen:
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1. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage
Nach dem Sturm „Lothar" bewilligte der Landrat mit der Vorlage 2001/128 einen Verpflichtungskredit für Beiträge an die Arbeiten zur Behebung der Schäden im Wald im Totalbetrag von rund 6,7 Mio. Franken für die Jahre 2001 bis 2006. Eine Kette weiterer unvorhergesehener Naturereignisse wie Trockenheiten und Borkenkäferplage veranlassten die VSD, die bereits bewilligten, aber noch nicht ausgeschöpften Mittel gezielt für die Wiederherstellung in den Baselbieter Wäldern einzusetzen. Die aktuelle Vorlage basiert auf der erfolgreichen Bewältigung der „Lotharschäden". Für die Aufrüstung wurde deutlich weniger Geld ausgegeben als vorgesehen; es wurden nur jene Massnahmen ausgeführt, die wirklich unumgänglich und sinnvoll waren. Zudem traten bis im Jahre 2002 weniger Borkenkäferschäden auf als vermutet. Nach dem Trockensommer 2003 fiel auch in den folgenden Sommerperioden zu wenig Regen. Die Forstdienste mussten als Folge davon eine zusätzliche Schadenfläche von 60 Hektaren registrieren.
Der Zusammenhang mit Lothar und der Sommertrockenheit besteht darin, dass die Folgen der Sommertrockenheit ohne Lothar milder ausgefallen wären. Die noch nicht verwendeten Mittel aus dem Verpflichtungskredit Lothar konnten aufgrund der Vorlage 2001/128 aber nicht einfach verschoben werden. Sie waren vorab auf den Tisch zu legen; erst in der Folge konnte das Forstamt darum ersuchen, sie verschieben zu dürfen. Insgesamt geht es bei dieser Verschiebung um 450'000 Franken.
Ziel dieser neuen Vorlage ist die Wiederherstellung von Flächen, die grösser als eine halbe Hektare sind. Wälder, die möglichst allen klimatischen, wirtschaftlichen und die Artenvielfalt betreffenden Einflüssen Stand halten können - so genannt stabile Wälder- sollen mit diesen Massnahmen begründet werden. Es geht dabei auch um Wälder, die öffentliche Leistungen erbringen müssen, Schutzwälder beispielsweise und Wälder, die zu Gunsten der Artenvielfalt besondere Leistungen erbringen müssen. Das Forstamt beabsichtigt, die notwendigen Massnahmen bis im Jahr 2007 zu ergreifen und Erfolgskontrollen während weiteren 10 Jahren durchzuführen.
2. Organisation der Kommissionsberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 30. September 2005 in Anwesenheit von Regierungsrat Erich Straumann, Generalsekretär Rosmarie Furrer sowie Kantonsforstingenieur Ueli Meier, Vorsteher Forstamt beider Basel, beraten.
3. Detailberatung
Die Vorlage findet gute Aufnahme in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission. Das darin enthaltene Zahlenmaterial wird jedoch als erklärungsbedürftig deklariert. So zeigt die Vorlage auf, dass auf einer Schadenfläche von 30 Hektaren aktive Wiederherstellung notwendig wird. Pro Hektare sollen dafür maximal 26'000 Franken eingesetzt werden. Die solchermassen gemachte Rechnung ergibt eine Totalsumme von 780'000 oder maximal 390'000 Franken für den Kanton. Damit ergibt sich eine Differenz zwischen dem im Landratsbeschluss enthaltenen Betrag von 444'000 Franken. Da zudem eher mit Maximalansätzen kalkuliert würde, sei die Vorlage auf 400'000 Franken zu begrenzen.
Trotz dieser Beanstandung war Eintreten aus folgenden Gründen unbestritten: Das Projekt ist als Fortsetzung der Massnahmen bei den Lotharschäden zu verstehen. In der Zwischenzeit ist - vor allem als Folge der Trockenheit - die Schadenfläche bereits wieder gewachsen und es ist damit zu rechnen, dass noch mehr Gesuche eintreffen werden. Die Vorlage gründet auf den Kenntnisstand Herbst 2004; in der Zwischenzeit könnten bereits 35 Hektaren geschädigt sein. Der Forstingenieur betont, dass es hier nur darum gehe, das Notwendigste zu leisten.
Um etwas Spielraum zu belassen und die Gefahr von Nachtragsforderungen zu mildern, hat der Gesamtregierungsrat diesem Betrag zugestimmt.
4. Antrag
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt mit 11 Stimmen ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung, dem Landratsbeschluss zuzustimmen.
Muttenz, 3. Oktober 2005
Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer
Beilage:
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Unveränderter Entwurf eines Landratsbeschlusses zu Vorlage 2005/153
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