2005-163
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Postulat der Bau- und Planungskommission: Baubewilligungsgebühren
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Autor/in:
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Urs Hintermann
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Eingereicht am:
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9. Juni 2005
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Nr.:
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2005-163
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Im Zusammenhang mit der GAP-Vorlage hat sich die BPK intensiv mit den heute geltenden Baubwilligungsgebühren auseinander gesetzt. Sie hat dabei verschiedene störende Sachverhalte erkannt:
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Die Baubewilligungsgebühren sind nicht kostendeckend. Je nach Jahr liegt der Deckungsbeitrag zwischen 62% und 78%.
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Sowohl die Kostenhöhe, als auch der Kostendeckungsgrad sind stark abhängig von der Art des Bauprojektes. Während bei einem Bürogebäude Kosten von 40-60 TCHF und ein Deckungsbeitrag von 500% - 2000% nachweisbar sind, können bei Kleinbauten, Mobilfunkantennenanlagen u.ä die Gebühren von wenigen hundert Franken die Kosten bei weitem nicht decken (Deckungsbeitrag oft nur 20% - 50%)
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Zwischen Gebührenhöhe und Aufwand des Bauinspektorats besteht kaum ein Zusammenhang (Zahlen siehe oben). Mit den Einnahmen für Grossbauten werden arbeitsintensive Kleinprojekte quersubventioniert.
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Der heutige Verteiler für die Baubewilligungsgebühren zwischen Kanton und Gemeinden berücksichtigt die in den Gemeinden, resp. beim Kanton anfallenden Kosten nur teilweise.
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Es besteht der Eindruck, dass die Arbeitsteilung zwischen Gemeinden und Kanton zumindest in jenen Fällen wo der Kanton Baubewilligungsbehörde ist (d.h. in allen Gemeinden ausser Reinach), nicht optimiert ist, und dass es zu Doppelspurigkeiten kommt.
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Die BPK ist der Meinung, die heute geltende Verordnung über die Gebühren für Baubewilligungen müsse unter Berücksichtigung der oben genannten Sachverhalte überprüft und angepasst werden. Sie stellt deshalb den folgenden Antrag:
Der Regierungsrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Baubewilligungsverfahren und die -gebühren optimiert werden können. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
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Die Gebühren sollen verursachergerechter sein und den tatsächlichen Aufwändungen angepasst sein.
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Die Aufgaben und Abläufe sind dahingehend zu überprüfen, dass Doppelspurigkeiten - insbesondere solche zwischen Gemeinden und Kanton - oder unnötige Arbeiten vermieden werden, ohne die Qualität der Entscheidung zu beeinträchtigen.
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Der Kostendeckungsgrad soll erhöht werden, wobei der Fokus bei der Aufwandüberprüfung liegen soll.
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Der Verteilschlüssel der Baubewilligungsgebühren zwischen Kanton und Gemeinden ist den tatsächlichen Aufwändungen der beteiligten Stellen anzupassen.
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