2005-164 (1)
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Patrick Schäfli: Basel Sinfonietta - Missachtung des Volkswillens durch das Amt für Kulturelles
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Autor/in:
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Patrick Schäfli
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Eingereicht am:
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9. Juni 2005
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Nr.:
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2005-164
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Die Volksabstimmung vom 26. September 2004 hat im Baselbiet ein überaus deutliches Ergebnis (62,67%) gegen eine jährliche Subvention von CHF 650'000.-- an Basel Sinfonietta ergeben. Im Jahr 2003 wurden von der Bildungs- und Kulturdirektion Basel-Landschaft bzw. vom Amt für Kulturelles OHNE dem Landrat auch nur eine Vorlage zu präsentieren mindestens CHF 250'000.-- unter Umgehung des demokratischen Meinungsbildungsprozess an Subventionen zugeleitet. Dies war bereits ein unhaltbares Vorgehen seitens der zuständigen Amtsstelle. In einer Motion (wurde an die Fiko überwiesen) vom Oktober 2004 [ 2004-259 ] habe ich denn die Rückzahlung bzw. die Anrechnung dieser Zahlung im Budget 2005 dieses Amtes gefordert.
Als unverständlich muss das Verhalten bezeichnet werden, wonach nun das Amt für Kulturelles entgegen dem überdeutlichen Volksentscheid vom September 2004 dem Orchester Basel Sinfonietta eine um mehr als 200% erhöhte Subvention, nämlich CHF 180'000.-- für das Jahr 2005 ausbezahlt hat, wie der NZZ zu entnehmen ist. Es ist wirklich unglaublich wie trotzt gegenteiligem Entscheid des Volkes, durch die Hintertür unter Umgehung von Parlament und Volk eine derart massive Subventionserhöhung für Basel Sinfonietta gewährt wird.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
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1.
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Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass nach dem gegenteiligen Volksentscheid vom September 2004 keine derart massive Erhöhung der Subventionen an Basel Sinfonietta ausgerichtet werden dürfen?
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2.
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Wie schätzt die Regierung die nun angekündigte massive Erhöhung der Subventionen an Basel Sinfonietta ein bzw. welches politisches Signal sendet eine solche Missachtung des Volkswillens aus?
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3.
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Wer hatte die Kompetenz erteilt, diese Erhöhung der Jahressubvention an Basel Sinfonietta zu gewähren bzw. liegt hier ein Regierungsratsbeschluss vor und wenn ja, von wann, wenn nein, wer hat den Beschluss mit welcher Kompetenzordnung getroffen?
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4.
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Nach welchen Kriterien werden die Gelder aus dem Kulturvertrag eigentlich verteilt bzw. wer entscheidet mit welcher Kompetenz?
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5.
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Werden aufgrund dieser erhöhten Subvention für Basel Sinfonietta Unterstützungen für andere kulturelle Organisation im Baselbiet bzw. in Basel-Stadt gekürzt? Wenn ja, welche? Wenn nein, wie werden die zusätzlichen Mittel für Basel Sinfonietta finanziert?
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6.
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Ist die Regierung aufgrund der Brisanz der Basel Sinfonietta Subvention bereit, die Höhe der Zahlung an Basel Sinfonietta auf dem bisherigen Stand einzufrieren und den getroffenen Entscheid zur Erhöhung rückgängig zu machen?
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7.
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Welche Folgen hat dieses bereits mehrmalige Nichtbeachten von Parlaments- bzw. Volksentscheiden für die Leitung der zuständigen Amtsstelle bzw. für deren Kompetenzen?
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