2005-166 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Schriftlichen Anfrage 2005/166 von Landrätin Annemarie Marbet betreffend GAP - Kompetenzen des Regierungsrates
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vom:
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20. Dezember 2005
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Nr.:
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2005-166
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 09. Juni 2005 überwies der Landrat die folgende schriftliche Anfrage von Frau Annemarie Marbet an den Regierungsrat:
"Unter GAP werden in Kompetenz des Regierungsrates Massnahmen aufgezeigt, die den finanziellen Spielraum der Kantonsfinanzen verbessern sollen. Ich bitte den Regierungsrat aus Gründen der Transparenz, folgende Fragen zu beantworten:
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1. In der ZID (Zentrale Informatikdienste) würde Mitte 2006 Host auch ohne GAP wegfallen, wenn die Motorfahrzeugkontrolle die eigene Software in Betrieb nimmt. Welcher Zusammenhang besteht zu GAP?
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2. Im Lohnbüro FKD wird eine Stelle abgebaut. Ist dies zurückzuführen auf
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a) die Verlagerung von Aufgaben auf andere Dienststellen oder Personen?
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b) den Abbau von Aufgaben, falls ja, welche?
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3. Das Kant. Sozialamt wird den Sozialhilfe-Kostenersatz in anderen Kantonen/D/F zugunsten der Gemeinden geltend machen. Wem wird diese Verrechnung der Dienstleistungen des Kant. Sozialamtes angelastet?
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4. Die Kant. Steuerverwaltung wird neue Gebühren für das Inkasso erheben.
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a) Wie hoch belaufen sich diese pro Fall?
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b) Wer ist vor allem davon betroffen?
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5. Bei der Kant. Steuerverwaltung sind Reorganisationen im Zusammenhang mit neuer Steuersoftware NEST und einer flacheren Führungs- und Organisationsstruktur vorgesehen.
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a) Wie viele Arbeitsstellen resp. Stellenprozente werden wegfallen?
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b) Sind interne Verlagerungen (z. B. zum Steuerbezug) vorgesehen?
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6. Das Personalamt schlägt vor, dass die Rechtsberatung an Dritte verrechnet werden soll.
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a) Wer nimmt die Rechtsberatung in Anspruch?
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b) Werden dadurch nicht vor allem die Gemeinden belastet?
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c) Welcher Betrag ist für die administrativen Zusatzbelastungen (Inkasso) eingeplant?
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7. Kantonal und regional werden grösste Anstrengungen unternommen, Arbeitsplätze für weniger qualifizierte Menschen oder Personen mit Handicap zu finden. Als GAP-Massnahme sind vorzeitige Pensionierungen geschützter Arbeitsplätze (BUD/JPMD) vorgesehen und werden gemäss GAP-Richtlinien nicht mehr ersetzt.
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a) Welche Vorbildfunktion übernimmt der Kanton als Arbeitgeber?
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b) Welche Alternativen für den Wegfall geschützter Arbeitsplätze sieht der Kanton vor?"
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Der Regierungsrat nimmt zur schriftlichen Anfrage betreffend GAP - Kompetenzen des Regierungsrates wie folgt Stellung:
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1.
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In der ZID (Zentrale Informatikdienste) würde Mitte 2006 Host auch ohne GAP wegfallen,wenn die Motorfahrzeugkontrolle die eigene Software in Betrieb nimmt. Welcher Zusam-menhang besteht zu GAP?
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Der sog. Host, d. h. der Grossrechner der Zentralen Informatikdienste, hat eine Vielzahl von verschiedenen Anwendungen beherbergt, so Steuerapplikationen, Motorfahrzeugkontrolle, Tankkontrolle, Geschäftskontrolle der Regierung, etc. Bei der nötig gewordenen Ablösung im Bereich der historisch ältesten Applikationen - den Steuern - und der Evaluation einer neuen Lösung für die Veranlagung und ?bezug hat sich gezeigt, dass ein Wechsel auf eine Client-Server-Lösung kostengünstiger ausfällt als eine neue Hostlösung. Eine Prüfung, ob die verbleibenden Programme weiterhin betrieben werden sollen, hat ergeben, dass die auf diese entfallenden Kosten unverhältnismässig hoch ausfallen würden. Der Weiterbetrieb des Hosts hat bei dieser Betrachtung nicht mehr als sinnvolle Aufgabe der ZID erachtet werden können. Da die Applikation der Motorfahrzeugkontrolle erst bis Ende 2006 abgelöst werden kann, wird der Host bis zu diesem Zeitpunkt weiter betrieben.
Grundsätzlich ist die Realisierung von Optimierungen eine Daueraufgabe der Dienststellen. In der Generellen Aufgabenüberprüfung wurde denn auch zugelassen, dass bereits geplante Entlastungsmassnahmen auch als GAP-Massnahme aufgenommen werden konnten.
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2.
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Im Lohnbüro FKD wird eine Stelle abgebaut. Ist dies zurückzuführen auf
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a) die Verlagerung von Aufgaben auf andere Dienststellen oder Personen?
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b) den Abbau von Aufgaben, falls ja, welche?
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Der Stellenabbau im Lohnbüro kann aufgrund von folgenden Einflussfaktoren vorgenommen werden:
- Die Bearbeitung der Löhne der FHBB und der evangelischen Kirchgemeinde wird nicht mehr durch das Lohnbüro wahrgenommen, sondern wurde auf Begehren diesen Institutionen übertragen
- Dank der Automatisierung von Arbeiten hat sich das Arbeitsvolumen verringert
Die Stelle kann mittels einer natürlichen Fluktuation abgebaut werden.
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3.
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Das Kant. Sozialamt wird den Sozialhilfe-Kostenersatz in anderen Kantonen/D/F zugunsten der Gemeinden geltend machen. Wem wird diese Verrechnung der Dienstleistungen des Kant. Sozialamtes angelastet?
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Die Verrechnung dieser Dienstleistungen wird sich als Ertragsreduktion bei den "empfangenden" Gemeinden" auswirken. Für das Jahr 2004 konnten alleine aus anderen Kantonen Fr. 2'590'611.60 eingebracht und an die Gemeinden weitergeleitet werden. Die Beträge schwanken von Jahr zu Jahr. Bei einem Verrechnungsansatz von 5% können die Gesamtkosten des Produktes Nr. 07105 (Leistungsauftrag 2006) neutralisiert werden (siehe Auszug aus dem Leistungsauftrag 2006 im Anhang).
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4.
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Die Kant. Steuerverwaltung wird neue Gebühren für das Inkasso erheben.
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a) Wie hoch belaufen sich diese pro Fall?
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b) Wer ist vor allem davon betroffen?
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a) Es handelt sich nicht um die Einführung von neuen Gebühren für Inkasso, sondern die bestehenden Gebühren werden wie folgt erhöht:
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Gebühr
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jetzige Höhe
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neue Gebühr
ab 01.01.2006 |
Mehrertrag (netto)
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Zahlungsmahngebühr
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Fr. 40.-
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Fr. 50.-
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Fr. 100'000.-
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Fristverlängerungsgebühr
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Fr. 20.-
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Fr. 40.-
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Fr. 140'000.-
1
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Chargé-Mahngebühr
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Fr. 40.-
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Fr. 50.-
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Fr. 70'000
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1 zusätzlich Mehrertrag von Fr. 140'000 für die selbstveranlagenden Gemeinden
b) Betroffen sind steuerpflichtige Personen, die trotz einer ersten gebührenfreien Erinnerung ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen und/oder die geschuldeten Steuern nicht rechtzeitig bezahlen.
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5.
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Bei der Kant. Steuerverwaltung sind Reorganisationen im Zusammenhang mit neuer Steuersoftware NEST und einer flacheren Führungs- und Organisationsstruktur vorgese-hen.
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a) Wie viele Arbeitsstellen resp. Stellenprozente werden wegfallen?
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b) Sind interne Verlagerungen (z. B. zum Steuerbezug) vorgesehen?
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a) Bis dato wurden in der Steuerverwaltung 150 Stellenprozente nach altersbedingten Rücktritten nicht mehr besetzt. Bis Ende 2008 wird mit einem weiteren Wegfall von 350 - 450 Stellenprozente gerechnet; dieser wird ebenfalls durch den Verzicht auf Ersatz von pensionierten Mitarbeitenden realisiert.
b) Im Rahmen der Einführungen der neuen Steuersoftware NEST und der neuen Führungs- und Organisationsstruktur werden mehrere Arbeitsbereiche intern neu zugeordnet. Davon sind verschiedene Abteilungen (z. B. Veranlagungsabteilungen, Steuerbezug) betroffen.
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6.
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Das Personalamt schlägt vor, dass die Rechtsberatung an Dritte verrechnet werden soll.
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a) Wer nimmt die Rechtsberatung in Anspruch?
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b) Werden dadurch nicht vor allem die Gemeinden belastet?
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c) Welcher Betrag ist für die administrativen Zusatzbelastungen (Inkasso) eingeplant?
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Die vertiefte Überprüfung der Massnahme hat gezeigt, dass auf die Durchführung dieser Massnahme verzichtet werden sollte. Die Auskunftserteilung an Gemeinden und Alters- und Pflegeheime soll weiterhin kostenlos erfolgen. Einerseits handelt es sich in der Regel um kurze Auskunftserteilungen, andererseits weisen die Anfragen ein stark rückläufige Tendenz
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7.
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Kantonal und regional werden grösste Anstrengungen unternommen, Arbeitsplätze für we- niger qualifizierte Menschen oder Personen mit Handicap zu finden. Als GAP-Massnahme sind vorzeitige Pensionierungen geschützter Arbeitsplätze (BUD/JPMD) vorgesehen und werden gemäss GAP-Richtlinien nicht mehr ersetzt.
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a) Welche Vorbildfunktion übernimmt der Kanton als Arbeitgeber?
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b) Welche Alternativen für den Wegfall geschützter Arbeitsplätze sieht der Kanton vor?"
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a) Die Mitarbeitenden der geschützten Arbeitsplätze weisen Leistungsdefizite auf. Sie können aus psychischen Gründen ihre angestammte Tätigkeit nicht mehr oder nur teilweise ausüben. Der Kanton hat als Arbeitgeber eine besondere Verantwortung gegenüber diesen leistungsschwächeren Mitarbeitenden. Mit der zur Verfügungsstellung von geschützten Arbeitsplätzen (GA) sollen folgende Ziele erreicht werden:
Vermeidung der Ausgliederung
Längerdauernde Leistungsbehinderung oder Arbeitsunfähigkeit bedeuten nicht in jedem Fall, dass die betroffenen Personen dauernd erwerbsunfähig sind. Vor allem bei psychisch erkrankten kann festgestellt werden, dass die Arbeits- und Leistungsfähigkeit mit einer gezielten Beschäftigungen und einer entsprechenden Begleitung wieder erreicht werden kann. Entsprechend gilt bei der Invalidenversicherung der Grundsatz "Eingliederung vor Rente". Das bedeutet, dass zuerst Eingliederungsmassnahmen durchgeführt werden sollten, bevor allfällige Rentenzahlungen erfolgen.
Förderung der Eingliederung
Das Personalamt erhält Anfragen von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die ihren Möglichkeiten entsprechende Arbeitsstelle suchen. Die geschützten Arbeitsplätze können erkrankten Personen die Möglichkeit bieten, den Einstieg ins Berufsleben wieder zu finden. Der beruflichen Rehabilitation kommt grosse Bedeutung zu. Die Mitarbeitenden sollen nach Möglichkeit so gefördert werden, dass sie nach einer gewissen Zeit in den normalen Arbeitsalltag zurückkehren können.
Dank den geschützten Arbeitsplätzen und Dank der Bereitschaft der Dienststellen diese Mitarbeitenden zu betreuen, kann leistungsschwächeren Mitmenschen die Chance geboten werden, den Zugang zur Arbeitswelt wieder zu finden.
b) Der Kanton stellt eine bestimmte Lohnsumme, die über das Personalamt budgetiert und abgerechnet wird, zur Mitfinanzierung der Löhne der Mitarbeitenden in den geschützten Arbeitsplätzen zur Verfügung. Im Rahmen dieses Budgets besteht keine Einschränkung, auf wie viele Mitarbeitenden die zur verfügungstehenden Mittel verteilt werden. In der Regel beteiligen sich die Anstellungsbehörden an den anfallenden Lohnkosten im Umfang der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden.
Durch den Leistungs- und Stellenabbau in den betreffenden Dienststellen der Bau- und Umweltschutzdirektion sowie der Justiz-, Polizei und Militärdirektion werden zwei Mitarbeitende der Geschützten Arbeitsplätze vorpensioniert. Ein Wegfall von GA-Arbeitsplätzen insgesamt findet jedoch nicht statt, da in anderen Dienststellen wieder im Rahmen des Budgets Mitarbeitende in die Geschützten Arbeitsplätze aufgenommen werden können.
Liestal, 20. Dezember 2005
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
Beilage: Leistungsauftrag 2006 (Auszug) [PDF]
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