2005-171 (1)


1. Ausgangslage

1.1 Rechtliche Grundlage


Als Körperschaft des öffentlichen Rechts bezweckt die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) die Sicherung der Mitarbeitenden des Kantons und weiterer angeschlossener Arbeitgebenden gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).
Organe der BLPK sind die aus 80 Mitgliedern und RentenbezügerInnen bestehende Abgeordnetenversammlung, der aus 12 Mitgliedern zusammengesetzte, paritätisch organisierte Verwaltungsrat, die Direktion sowie die Kontrollorgane.
Als Kontrollorgane funktionieren die vom Verwaltungsrat gewählte Kontrollstelle sowie eine anerkannte Expertin oder ein Experte für die berufliche Vorsorge.
Gemäss § 32 der Statuten erstattet der Verwaltungsrat der BLPK dem Regierungsrat zuhanden des Landrates jährlich Bericht über den Geschäftsverlauf und die Ziele der BLPK.




1.2 Zuständigkeitsregelung


Gestützt auf die in den §§ 57 und 61 der Kantonsverfassung verankerte Oberaufsicht des Parlaments unterliegt die Jahresrechnung der BLPK der Genehmigungspflicht durch den Landrat.
Gemäss § 33 der Geschäftsordnung des Landrates wird die Finanzkommission mit der Vorbereitung dieses Geschäfts zuhanden des Landrates betraut.




1.3 Aufgabenstellung


Für die Finanzkommission bzw. den Landrat gilt in der Praxis, dass, nachdem der Jahresbericht und die Jahresrechnung durch die Kontrollstelle und den Verwaltungsrat geprüft werden, auf eine weitere Detailprüfung verzichtet werden kann.
Aufgabe des Landrats respektive der Finanzkommission ist es, die Prüfungsergebnisse der Fachorgane sowie die Geschäftspolitik der BLPK kritisch zu würdigen und zu hinterfragen.




1.4 Kommissionsberatung


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage anlässlich der Sitzung vom 24. August 2005 im Beisein von Herrn Regierungsrat Adrian Ballmer, Roland Winkler, Leiter Finanzkontrolle, den Herren Hans-Peter Simeon, Vorsitzender der Geschäftsleitung der BLPK und Roland Weiss, Leiter Anlagen BLPK.
Die speziellen Prüfberichte der Finanzkontrolle zum Immobilienbereich (gemäss Auftrag des Landrates aus dem Jahre 2002) hat die Finanzkommission an den Sitzungen vom 22.9.04 und 27.10.04 beraten; sie werden unter Ziff. 3 dieses Berichts summarisch zusammengefasst.




2. Jahresbericht und Rechnung 2004


2.1 Eckdaten zur Rechnung 2004


Das finanzielle Gesamtergebnis der BLKB kann unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als zufrieden stellend eingestuft werden.
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Geschäftsjahr 2004 auf 4'128,3 Mio. Franken, was einer Zunahme von 7,6% entspricht. Die Rendite auf dem Gesamtvermögen liegt bei 4,7%. Während die Rendite von 6,2% auf dem Wertschriftenvermögen erfreulich ist, entspricht die Nettorendite bei den Immobilien von 3,1% (noch) nicht den Erwartungen.




2.2 Deckungsgrad


Einmal mehr beschäftigte sich die Finanzkommission mit der Deckungslücke der BLKP.
Die für die Beurteilung des Zustandes einer Pensionskasse entscheidende Grösse ist der Deckungsgrad. Dieser beträgt am Ende des Berichtsjahres 2004 82,9% (Vorjahr 82,3%).
Um die Deckungslücke stabilisieren zu können, müsste die BLPK eine jährliche Rendite von mindestens 5,5% erwirtschaften.
Die Deckungslücke hat sich relativ verbessert, ist in absoluten Zahlen jedoch grösser geworden. Dies erklärt sich mit der Vergrösserung der Kasse.
Ferner würde der Deckungsgrad ohne die Rückstellungen (2003 und 2004 im Zusammenhang mit der Statutenrevision) rund 84% betragen.
Die Regierung hat zum Thema Sanierung der Deckungslücke und zur Frage des Leistungs- oder Beitragsprimates eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Allerdings soll ein allfälliger Primatwechsel nicht der Kassensanierung dienen.
Nicht zuletzt im Hinblick auf die verschiedenen Fusionen sind dies neben technischen auch politische Fragen und Entscheide, bei denen das Parlament frühzeitig eingebunden werden will.




2.3 Vermögensanlagen


Nach einem guten Anlagejahr 2003 war der Anfang 2004 noch von Optimismus geprägt und schlug infolge der Weltwirtschaftslage in Skepsis um. Unter diesen Umständen darf das Ergebnis noch als befriedigend bezeichnet werden.
Die Finanzkommission liess sich mittels Detailauskünften vergewissern, dass die BLKB mit dem Renditenrisiko sorgfältig umgeht - auch bei den Immobilien.




3. Immobilien


Im Oktober 2002 hat der Landrat der Finanzkontrolle den Auftrag erteilt,


Die Finanzkontrolle hat zwei Berichte erstellt (Nr. 34+35/2004).
Sie stellte fest, dass in den Jahren 1999 - 2002 durchschnittlich rund 30% des Bruttoertrages der Liegenschaftsrechnung netto abgeschrieben werden mussten. Einerseits waren die Marktverhältnisse ungünstig, andererseits wurde von zu optimistischen Szenarien ausgegangen.
Mit der Gründung der Adimmo hat die BLKB die benötigte Beraterkompetenz zu relativ günstigen Konditionen erworben. Die Finanzaufsicht durch den Kanton wurde dabei aber nicht geregelt. Trotzdem haben es die zuständigen Organe ermöglicht, dass die Finanzkontrolle ihre Aufgabe erfüllen konnte.
Inzwischen hat die BLKB ihren gesamten Liegenschaftsbereich zur Adimmo transferiert. Das Immobilienportefeuille wird seither professionell betreut. Die Leerbestände konnten gesenkt und die Mieteinnahmen gesteigert werden. 2003 schloss Adimmo erstmals mit einem positiven Ergebnis ab.
Auf Grund der vertieften Einsichtnahme in die Details über die Vorgänge kommt die Finanzkommission übereinstimmend mit der Finanzkontrolle zum Schluss, dass die neue Geschäftsleitung und der neu zusammengesetzte Verwaltungsrat der BLKB ihre Lehren gezogen haben und die initiierten Massnahmen geeignet sind eine einwandfreie Geschäftsführung zu ermöglichen.




3. Antrag


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 12:0 Stimmen, den Jahresbericht 2004 der Basellandschaftlichen Pensionskasse zu genehmigen.
Sie verbindet damit den Dank an die Mitarbeitenden der BLPK und insbesondere deren Geschäftsleitung für ihren grossen Einsatz.


Binningen, 23. September 2005


Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset



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