2005-176 (1)


1. Einleitung

Nachdem der Landrat am 8. Juni 2000 das Personaldekret beschlossen hatte, wurden die Funktionen der kantonalen Mitarbeitenden per 1.Januar 2001 in das neue Lohnsystem überführt - diejenigen der Lehrpersonen per 1. August 2001.


Die danach eingereichten Beschwerden lassen sich in zwei Gruppen einteilen: Zum einen in die Beschwerden im Rahmen der Überführung, dafür wurde die paritätische Kommission PAK eingesetzt. Diese prüfte nicht die vom Landrat beschlossene Lohnsystematik, sondern die Frage, ob die betreffende Modellumschreibung aufgrund des konkreten Stelleninhaltes korrekt zugeordnet wurde.


Eine andere Gruppe von Beschwerden - vor allem aus den Funktionsbereichen Gesundheit und Bildung - erachtet die Modellumschreibungen als korrekt, bemängelt aber, dass die Lohnklasse zu tief angesetzt sei. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantragten, dass sie rückwirkend per 1. Januar 2001 nach Korrektur der Bewertungspunkte nicht in die Lohnklasse 16, sondern in die Lohnklasse 15 einzureihen seien.


Um zu verhindern, dass einfach das Gericht entscheidet, setzte die Regierung für die Behandlung dieser so genannten Systembeschwerde eine paritätische Arbeitsgruppe mit dem Auftrag ein, Lösungsvorschläge zu erarbeiten und dem Regierungsrat zu berichten. Dies führte zur Vorlage 2003/246 .


Der Landrat hat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2004 Eintreten auf die Vorlage 2003/246 betreffend Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz betreffend Systembeschwerden mit grossem Mehr abgelehnt.




2. Zur Vorlage


Nach dem Nichteintretensentscheid des Landrates auf die Vorlage 2003/246 wurde die Behandlung der Beschwerden wieder aufgenommen. Daraufhin lehnte der Regierungsrat mit Entscheid vom 14. Dezember 2004 die Beschwerden von 32 Physiotherapeutinnen und -therapeuten ab; diese erhoben in der Folge Beschwerde beim Kantonsgericht und riefen gleichzeitig die Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten an.


Anlässlich einer Schlichtungsverhandlung wurde den Parteien ein Vergleichsvorschlag unterbreitet: Die Beschwerdeführenden seien ab 1. Juni 2005 in die Lohnklasse 15 einzureihen.




3. Beratung in der Kommission


Die Kommission behandelte diese Vorlage an ihrer Sitzung vom 15. August 2005 im Beisein von Regierungsrat Adrian Ballmer, Personalchefin Doris Bösch und Bea Krebel, Leiterin Lohnwesen FKD/PA.


Den Kommissionsmitgliedern wurde zu Beginn der Diskussion erklärt, dass die Physiotherapeutinnen und -therapeuten dem Vergleichsvorschlag zugestimmt hätten.


Die Frage, ob der Regierungsrat die damals beschlossene Einreihung auch heute noch für richtig hält, wurde mit Ja beantwortet. Gemäss damaligem Wissensstand sei die Bewertung der Funktion und die Überführung der Berufsgruppe richtig gewesen. Am 13. Mai 2004 hat jedoch die schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren beschlossen, dass die Ausbildung von Physio- und Ergotherapeutinnen und -therapeuten in Zukunft an Fachhochschulen zu erfolgen habe. Voraussetzung für die Zulassung sei die Berufsmaturität. Dieser neue Ausbildungsweg führt zu einer Erhöhung des A1-Wertes von 6.0 auf 8.0 Punkte und zur Erhöhung in die Lohnklasse 15. Dies gelte ab 1. August 2009, zum Zeitpunkt also, da der erste Jahrgang seine Ausbildung an einer Fachhochschule abgeschlossen habe. Faktisch würden im Kanton Basel-Landschaft jedoch bereits heute nur Physiotherapeutinnen und -therapeuten mit Matur eingestellt.




4. Eintreten


Die Kommissionsmitglieder beschliessen grossmehrheitlich Eintreten auf die Vorlage.


Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist der Meinung, dass die Einreihung in die Lohnklasse 15 bereits ab 1. Juni 2005 vollzogen werden kann, weil in unserem Kanton schon heute ausschliesslich Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit Matura eingestellt werden. Dies im Wissen, dass die Erhöhung des A1-Wertes von 6.0 auf 8.0 erst ab 1. August 2009 stattfinden muss, zu dem Zeitpunkt also, an welchem der erste Jahrgang seine Ausbildung an einer Fachhochschule abgeschlossen haben wird.




5. Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Annahme des Vergleichsvorschlags der Schlichtungsstelle vom 29. April 2005 zuzustimmen.




6. Schlussabstimmung


Gelterkinden, 25. August 2005


Im Namen der Personalkommission
Die Präsidentin: Christine Mangold



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