2005-187
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Postulat von Isaac Reber: Unterstützung des Schutzverbandes gegen das Atomkraftwerk Fessenheim
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Autor/in:
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Isaac Reber, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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23. Juni 2005
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Nr.:
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2005-187
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Das Atomkraftwerk in Fessenheim stellt unbestreitbar für die Region Nordwestschweiz, zu welcher bekanntermassen auch der Kanton Baselland gehört, ein erhebliches, im Extremfall sogar verheerendes Gefahrenpotential dar.
Ebenso unbestreitbar haben die Behörden des Kantons Baselland mit dem eigens zu diesem Zweck erlassenen Gesetz über den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken 1 sowie den Bestimmungen von §115 der Kantonsverfassung 2 einen in seiner Deutlichkeit absolut unmissverständlichen und klaren Auftrag, die Bevölkerung vor den erwiesenen Gefahren von Atomkraftwerken zu schützen. Es kann wohl auch kaum von einer Überinterpretation des Gesetzestextes gesprochen werden, wenn der Schutz vor neuen Atomkraftwerken jenem vor bestehenden gleichgestellt wird. Dies umso mehr, als es sich bei Fessenheim um ein älteres, nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechendes und auch bereits von Störfällen heimgesuchtes Kraftwerk handelt.
Gerade diese Umstände lassen es unverständlich erscheinen, weshalb sich der Kanton Baselland beim Schutzverband gegen das Atomkraftwerk Fessenheim nicht wie andere betroffene Kantone verbindlich engagieren soll. Die Argumentation der Schaffung eines Präjudizes erweist sich vor dem Hintergrund des eindeutigen gesetzes- und verfassungsmässigen Auftrages jedenfalls als absolut nicht stichhaltig, und die Schlagzeile des entsprechenden Artikels "Baselland gratis dabei" (baz, 25.5.05) tut fast schon weh.
Aufgrund des Alters und des anstehenden Handlungsbedarfs bei Fessenheim erscheint ein Schutzverband, welcher die Interessen der potentiell gefährdeten Bevölkerung vertritt, ein notwendiges, geeignetes und adäquates Instrument, ganz im Sinne der Artikel 3 respektive 80 unserer Kantonsverfassung betreffend die regionale Zusammenarbeit und die Beteiligung an Zweckverbänden. Obwohl Gesetzes- und Verfassungsauftrag vollumfänglich genügen, kann an dieser Stelle auch noch darauf verwiesen werden, dass auch gemäss einer aktuellen Umfrage der BaZ eine klare Mehrheit der Bevölkerung Fessenheim für eine reale Bedrohung hält.
Der Regierungsrat wird eingeladen, den Schutzverband Fessenheim namens des Kantons Baselland verbindlich und im selben Umfang wie die übrigen Kantone zu unterstützen.
Fussnoten
1 § 1 Gesetz über den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken
Die Behörden des Kantons Basel-Landschaft sind verpflichtet, im Rahmen des Bundesrechts und des kantonalen Verfassungsrechts mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln darauf hinzuwirken, dass auf dem Kantonsgebiet oder in dessen Nachbarschaft keine Atomkraftwerke nach dem Prinzip der Kernspaltung und keine Aufbereitungsanlagen für Kernbrennstoffe oder Lagerstätten für mittel- und hochradioaktive Rückstände errichtet werden.
2 § 115 Energieversorgung, Kantonsverfassung Baselland
1 ...
2 Der Kanton erlässt ein Konzept, das die Grundsätze der kantonalen Energiepolitik enthält. Er wirkt darauf hin, dass auf dem Kantonsgebiet oder in dessen Nachbarschaft keine Atomkraftwerke nach dem Prinzip der Kernspaltung, Aufbereitungsanlagen für Kernbrennstoffe und Lagerstätten für mittel- und hochradioaktive Rückstände errichtet werden.
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