2005-188 (1)


Am 23. Juni 2005 hat Landrat Fredy Gerber folgende Interpellation eingereicht:

Vorgängig der Landratssitzung vom 9. Juni 2005 haben Vertreter der Gewerkschaft und des VPOD vor dem Regierungsgebäude gegen das GAP-Massnahmenpaket demonstriert. Gemäss nachfolgender Berichterstattung der BZ vom 11. Juni 2005 waren ein Drittel der Demonstrierenden Lehrer/innen mehrheitlich aus Reigoldswil. Der Schulunterricht in Reigoldswil wurde dafür ausgesetzt.


Die SVP Fraktion ist empört, dass für die Partikularinteressen einer besonders gut gestellten Fraktion in der öffentlich rechtlichen Beamtenschaft der Schulunterricht nicht durchgeführt wurde. Sie akzeptiert auch nicht mehr, dass für die Primärinteressen der Lehrerschaft immer diejenigen der Schülerinnen und Schüler vorgeschoben werden und die Kinder auch noch für Demos oder Bittschriften angehalten oder eingesetzt werden, wie dies letztmals bei Klassenzusammenlegungen im Oberbaselbiet der Fall war.


Der Regierungsrat wird um schriftliche Beantwortung folgender Fragen ersucht:



Der Regierungsrat beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Stimmt es, dass durch die Teilnahme der Lehrerinnen/Lehrer an der Demo vom 9. Juni 2005 der Schulunterricht in Reigoldswil ausfiel?


Die Lehrpersonen der Primarschule Reigoldswil besammelten sich um 08.50 Uhr in Reigoldswil. Sie fuhren gemeinsam nach Liestal und verfolgten die Landratsdebatte bis um 12.00 Uhr. Der Unterricht fiel aus, und zwar im Umfang von 3 Lektionen für die 1. - 3. Klasse und von 4 Lektionen für die 1. - 4. Klasse. 4 Lehrpersonen betreuten die Kinder, welche nicht von ihren Eltern oder Bezugspersonen betreut werden konnten und nahmen so die Verantwortung der Schule gegenüber Erziehungsberechtigten und Kindern wahr. Am Nachmittag wurde gemäss Stundenplan unterrichtet.



2. Wenn ja, welche Schulbehörde in Reigoldswil hat den Ausfall des Schulunterrichts für eine Demo bewilligt?


Der Schulrat des Kindergartens und der Primarschule Reigoldswil hat auf Antrag des Kollegiums der Primarschule Reigoldswil die Schuleinstellung an einer ordentlichen Sitzung beschlossen.



3. Welche gesetzliche Grundlage erlaubt den Lehrerinnen/Lehrern oder der zuständigen Schulbehörde den Schulunterricht für Gewerkschaftsdemos ausfallen zu lassen?


Der Schulrat stützte sich bei seinem Entscheid auf § 14 des Reglements der BKSD über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit der Lehrpersonen, in dem festgehalten ist, dass die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schulrat für spezielle Veranstaltungen den Unterricht pro Schuljahr im Maximum für 2 Schultage einstellen kann. Diese Regelung trat allerdings erst am 1. August 2005 in Kraft. Der Schulrat könnte sich allenfalls auch auf § 4 BildungsG berufen: "Für die Bewilligung von Schuleinstellungen an einzelnen Tagen sind zuständig: b. der Schulrat bei Anlässen im Einzugsgebiet der Schule".



4. Wenn keine rechtliche Grundlage vorhanden ist, welche Sanktionen wurden durch den Regierungsrat oder die vorgesetzte Schulbehörde vorgenommen?


Für spezielle Veranstaltungen (Hospitien, Besuche anderer Schulen etc.) stehen der Primarschule Reigoldswil im Schuljahr 2005/2006 nur noch 1,5 Tage zur Verfügung.



5. Wurde der ausgefallene Schulunterricht in Reigoldswil nachgeholt?


Nein. In Anwendung von § 14 des Reglements der BKSD über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit der Lehrpersonen ist eine Kompensation auch nicht vorgesehen.



6. Was gedenkt der Regierungsrat vorzukehren, damit solche Vorkommnisse zu Lasten des Schulunterrichts nicht mehr vorkommen?


Der Regierungsrat hat vorgekehrt. Gesetz und Verordnung sind klar. Auch das Reglement der BKSD ist klar. Gemeint sind Anlässe für die Schule und im Bereich der Schule. Also etwa grosse Dorffeste. Arbeitseinstellungen sind nicht gemeint.



7. Hat der Bildungsdirektor als ehemaliger Gewerkschaftssekretär Sympathien für diese Vorgehensweise und hat er vorgängig sein Einverständnis zum Ausfall des Schulunterrichts erteilt?


Der Vorsteher der Bildungsdirektion hat von der Aktion nichts gewusst und erst aus den Medien davon erfahren. Er konnte sie deshalb auch gar nicht billigen oder sein Einverständnis geben; er konnte sie aber auch nicht missbilligen oder verbieten.


Ob einem Regierungsrat oder einer Regierungsrätin etwas persönlich oder aufgrund der früheren Beschäftigung sympathisch ist oder nicht, ist nicht die Frage, sondern entscheidend ist, ob er oder sie etwas bewilligt hat oder nicht.



8. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass solche Vorkommnisse dem Ansehen der Lehrerschaft in der Öffentlichkeit und bei den betroffenen Eltern schaden?


Der Regierungsrat ist der Meinung, dass die Wahrnehmung und Beurteilung sehr unterschiedlich ausfallen dürften. Ein Teil der Bevölkerung wird wohl in den Vordergrund stellen, dass die Lehrpersonen in erster Linie nicht für sich selber auf die Strasse gehen, sondern für die "Bildung" und die "öffentlichen Schulen", die sie als bedroht ansehen - also auch für die Kinder und Eltern. Ein Teil der Bevölkerung wird finden - wie der Interpellant - dass das Verhalten der Reigoldswiler Lehrerschaft zu weit geht, ein anderer Teil wird es befürworten.


Der Regierungsrat beurteilt die einschneidende Massnahme einer Unterrichtseinstellung als unverhältnismässig.



Der Regierungsrat bittet Fredy Gerber zur Kenntnis zu nehmen, dass von "Beamtenschaft" nicht mehr gesprochen werden kann. Ferner möchte der Regierungsrat den Interpellanten darauf aufmerksam machen, dass in diesem Land allen - auch Jugendlichen - aufgrund der Bundesverfassung gestattet ist, Bittschriften und Petitionen zu unterschreiben, die in nicht ganz unerheblichen Sachen an den Regierungsrat gerichtet werden. Auch an Demonstrationen darf man als Jugendliche und Jugendlicher teilnehmen.


Liestal, 2. Mai 2006


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin



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