Bericht Nr. 2005-076 an den Landrat


1. Die gesetzlichen Grundlagen

Aus § 129 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft ergibt sich der Auftrag an Regierung und Parlament, den Finanzhaushalt so zu führen, dass er auf Dauer ausgeglichen ist. Alle Aufgaben und Ausgaben sind periodisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit hin zu überprüfen.


§ 2 des Finanzhaushaltsgesetzes schreibt vor, kontinuierliche Vergleiche zwischen Ist- und Soll-Zustand der Finanzen anzustellen und allfällige Korrekturen umzusetzen.



2. Die Ziele des Entlastungspakets GAP

Mit dem vorliegenden Entlastungspaket aus der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) setzt sich die Regierung zum Ziel, den Baselbieter Staatshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen und den Finanzplan für die kommenden Jahre stark zu verbessern. Mit GAP will der Regierungsrat sich finanziellen Spielraum schaffen, um prioritäre Vorhaben und neue Projekte zu realisieren, ohne sich für deren Finanzierung neu zu verschulden.



3. Die Massnahmen

Das Entlastungspaket GAP umfasst 252 Massnahmen, wovon der Regierungsrat 217 in eigener Kompetenz umsetzen wird. Dazu gehören Verordnungen, verwaltungsinterne Reorganisationen, Entscheide bezüglich Infrastruktur oder Vereinfachungen administrativer Abläufe. Diese Massnahmen werden dem Landrat jeweils mit dem Budget unterbreitet. Die Finanzkommission hat die aktualisierte, vollständige Auflistung dieser Massnahmen angefordert.


Dem Landrat werden mit dem vorliegenden Entlastungspaket GAP 23 Massnahmen unterbreitet, bei welchen Gesetzes- oder Dekretsänderungen notwendig sind, 8 weitere Vorlagen an den Landrat folgen innert Jahresfrist.



4. Die Kommissionsberatung

Die Finanzkommission behandelte die Vorlage „Entlastungspaket aus der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP)" am 6. April sowie am 4. und 18. Mai 2005 im Beisein von Regierungsrat Adrian Ballmer, Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin und Roland Winkler, Leiter Finanzkontrolle.


Die Finanzkommission hatte neben den Anträgen 1, 2, 18, und 21 auch über die grundsätzliche Eintretensfrage auf die GAP-Vorlage zu beraten und zu entscheiden.



4.1 Die Eintretensfrage


Eine Mehrheit der Finanzkommission spricht sich für Eintreten auf die GAP-Vorlage aus. Der Handlungsbedarf gilt als unbestritten. In den letzten vier Jahren hat der Kanton ein Defizit von jeweils rund 50 Mio. Franken eingefahren. Das Eigenkapital hat sich entsprechend reduziert, der Selbstfinanzierungsgrad lag mit durchschnittlich 58% tief. Obwohl rechtlich über jede Massnahme separat entschieden werden muss, wird an den Landrat appelliert, GAP als ein politisches Gesamtpaket zu behandeln, dem in Beachtung der Opfersymmetrie als Ganzes zugestimmt werden muss.


Einige Mitglieder fordern bereits eine Ausweitung der Überprüfung mit GAP II.


Die Minderheit lehnt Eintreten ab. Sie begründet dies damit, dass der Finanzplan als eine Auflistung aller möglichen Vorhaben die Tendenz zur Schwarzmalerei aufweist. Im sogenannten Entlastungspaket GAP würden manche Kosten lediglich verschoben, beispielsweise auf die Gemeinden. Einen Abbau im Umwelt- und Bildungssektor finden sie inakzeptabel. Ferner fehlt ihnen die Übersicht über die durch die Regierung direkt erlassenen Massnahmen. Somit sind Kumulationen und Wechselwirkungen nicht erkennbar.



5. Detailberatung

Antrag 1


5.6.1.1 Vergütung für die Finanzaufsicht bei ausgegliederten Institutionen; Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes in § 41 Absatz 5


Bei ausgegliederten Institutionen soll der Prüfungsaufwand durch die Finanzkontrolle neu in Rechnung gestellt werden. Heute werden die Fachhochschulen, das UKBB und die BLKB - zusätzlich zu den eigenen Rechnungsprüfungen - durch die Finanzkontrolle geprüft. Bei Gemeinschaftswerken mit anderen Kantonen sind die jeweiligen Staatsverträge anzupassen.


In der Finanzkommission sind die Meinungen geteilt, ob durch diese Massnahme die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle beeinträchtigt ist.



Antrag 2


5.6.1.2 Lohnmeldepflicht der Arbeitgebenden; Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuer in § 115


Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll der Arbeitgebende verpflichtet werden, die Lohnausweise, die die Arbeitnehmenden erhalten, neu auch direkt der Steuerverwaltung zuzustellen. Damit können die Einkommen systematischer erfasst und insbesondere auch Nebenerwerbseinkünfte vollständig deklariert werden.


Ein gewisser Mehraufwand ist in der Nettoeinschätzung von ca. 15 Mio. Franken zusätzlicher Steuererträge enthalten.


Verschiedene Kantone kennen das Lohnmeldeverfahren für Arbeitgebende schon. Das Parlament von Basel-Stadt stimmte einer entsprechenden Gesetzesänderung oppositionslos zu. Mit der Inkraftsetzung wird auf Baselland gewartet. Mit Solothurn und Aargau wird der Regierungsrat entsprechende Gespräche aufnehmen. Je mehr Kantone ein solches Verfahren anwenden, desto grösser dessen Wirkung.


In der Finanzkommission ist die Massnahme unbestritten. Sie dient der Steuergerechtigkeit und besseren Durchsetzung geltenden Rechts.


Auch die Gemeinden profitieren von zusätzlichen Steuererträgen. Der Regierungsrat beabsichtigt, diese Position anlässlich der Verhandlungen mit den Gemeinden zum NFA einzubringen. Die Finanzkommission unterstreicht, dass die Gemeinden Anrecht auf ihren prozentualen Anteil haben und der Kanton nichts „zurückholen" kann, nur weil er künftig seine Pflicht besser erfüllt.


Eine Minderheit stimmt dem Antrag zu, unter der Voraussetzung, dass damit keine Personalaufstockung verbunden ist.



Antrag 18


6.1 Motion 2002/033 von Urs Baumann vom 7. Februar 2002 betreffend Vermeidung von unliebsamen Überraschungen bei Institutionen mit Globalbudget (überwiesen am 14. November 2002 als Postulat)


Der Vorstoss wurde in Zusammenhang mit der damaligen Situation im UKBB eingereicht und bezieht sich auf die bereits ausgelagerten Institutionen. Im Rahmen der GAP-Massnahme „Globalbudget für die Spitäler" ( Antrag 5 ) sollen das Reporting und die Anforderungen an das Rechnungswesen in der Verordnung zum Globalbudget festgehalten werden.



Antrag 21


6.4 Postulat 2003/152 von Uwe Klein vom 19. Juni 2003 betreffend Halbierung der bürokratischen Lasten (überwiesen am 22. Januar 2004 )


GAP, Effilex und KMU-Entlastungsinitiative sind Bemühungen zur Erfüllung der Anliegen des Postulanten. Inwiefern die Massnahmen wirklich die erwünschte Wirkung zeigen (werden), und zu welchem Zeitpunkt von „erfüllt" gesprochen werden kann, wird von der Finanzkommission unterschiedlich eingeschätzt.



6. Anträge

Antrag 1


5.6.1.1 Vergütung für die Finanzaufsicht bei ausgegliederten Institutionen


://: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 8:5 Stimmen, Antrag 1 und damit der Änderung von § 41 Absatz 5 FHG mit 8:5 Stimmen zuzustimmen.



Antrag 2


5.6.1.2 Lohnmeldepflicht der Arbeitgebenden


://: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 12:0 Stimmen bei einer Enthaltung, Antrag 2 und damit der Änderung von § 115 des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern zuzustimmen.



Antrag 18


6.1 Motion 2002/033 von Urs Baumann vom 7. Februar 2002 betreffend Vermeidung von unliebsamen Überraschungen bei Institutionen mit Globalbudget (überwiesen am 14. November 2002 als Postulat)


://: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 13:0 Stimmen, das Postulat 2002/033 abzuschreiben.



Antrag 21


6.4 Postulat 2003/152 von Uwe Klein vom 19. Juni 2003 betreffend Halbierung der bürokratischen Lasten (überwiesen am 22. Januar 2004)


://: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat, das Postulat 2003/152 mit 10:2 Stimmen bei 1 Enthaltung abzuschreiben.



Binningen, den 23. Mai 2005


Im Namen der Finanzkommission
Der Präsident
Marc Joset



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