Bericht Nr. 2005-076 an den Landrat


1. Organisation der Kommissionsberatung

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die ihr zugewiesenen Projekte an drei Sitzungen beraten. Für weiter gehende Informationen zur Verfügung standen ihr die Regierungsräte Adrian Ballmer und Erich Straumann, Rudolf Schaffner, Vorsteher Kantonales Sozialamt (5.6.1.3 und 5.6.1.4), Roger Wenk, Abteilungsleiter Finanz- und Volkswirtschaft und Lothar Niggli, akademischer Mitarbeiter FKD (5.6.1.5), Werner Mahrer, Leiter Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain (5.6.2.2), Samuel Schild, Kantonszahnarzt (5.6.2.3), sowie Hans Hägler, Kantonsgeometer (5.6.2.5).



Allgemeines zur Behandlung der Vorlage


Die Mitglieder der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission legen Wert darauf hinzuweisen, dass die der Fachkommission zur Verfügung gestellte Zeit äusserst knapp bemessen war, um eine umfassende Beratung sicherzustellen. Sie moniert im Speziellen, dass die für Gesetzesberatungen übliche 2. Lesung auf diese Weise verunmöglicht war.



2. Detailberatung

Antrag 3


5.6.1.3 Gebühr für das Alimenteninkasso


Gestützt auf das Sozialhilfegesetz § 25 Unterhaltsansprüche von Kindern und von Ehegatten hilft der Kanton Kindern (Abs. 1) und geschiedenen oder getrennten Ehegatten (Abs. 2) bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche, wenn die Unterhaltspflichtigen der Zahlungspflicht nicht nachkommen. Dem Kanton entstehen für Inkassomassnahmen (inkl. Inkassomassnahmen für bevorschusste und nicht bevorschusste Kinderalimente) jährliche Kosten von 300'000 Franken. Für die erfolgreiche Vollstreckung soll künftig von den Unterhaltsberechtigten, welche sich in guten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden, eine Gebühr (10% pro Zahlungseingang, maximal 1'000 Franken pro Jahr) erhoben werden. Für den Kanton entsteht eine Entlastung von zirka 35'000 Franken jährlich.


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission stimmt der Änderung des Gesetzes über die Sozial-, Jugend- und die Behindertenhilfe § 25 Absatz 4 mit 11 Ja bei 2 Enthaltungen zu.



Antrag 3


5.6.1.4 Gebühr für die Bearbeitung der Rückerstattungen und Verwandtenunterstützung


Gestützt auf das Sozialhilfegesetz § 33 vollzieht der Kanton die Bestimmungen über die Rückerstattung von Unterstützungen aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse sowie die Bestimmungen über die Verwandtenunterstützung. Der Kanton trägt die damit anfallenden Kosten, richtet aber die vereinnahmten Beträge den Gemeinden voll aus. Dem Kanton entstehen jährlich Kosten von rund 180'000 Franken. Mit der vorgesehenen Änderung will der Kanton eine Aufwandpauschale von 10 Prozent erheben, welche mit den Einnahmen verrechnet wird. Der Kanton kann sich damit um zirka 60'000 Franken jährlich entlasten.


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission stimmt der Änderung des Gesetzes über die Sozial-, Jugend- und die Behindertenhilfe § 33 Absatz 3 mit 10 Ja bei 3 Enthaltungen zu.



Antrag 4


5.6.1.5 Senkung des Ausschöpfungsgrades in der Prämienverbilligung


Bund und Kanton finanzieren gemeinsam die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Die Prämienverbilligung wird grundsätzlich ausgerichtet, wenn die Jahresrichtprämie einen bestimmten Prozentanteil des massgebenden Einkommens übersteigt. Die Regierung bestimmt die Höhe der Richtprämie und der Landrat legt den Prozentsatz fest. Zudem darf der Anteil der Anspruchsberechtigten höchstens 50 Prozent der Bevölkerung betragen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, dass primär Familien und Personen mit niedrigen Einkommen entlastet werden. Wenn der Ausschöpfungsgrad der Bundessubventionen ab 2006 auf 70 % gesenkt werden soll (83,6% im Budget 2004), entsteht für den Kanton - auf das Jahr 2004 gerechnet - eine Entlastung von rund 7 Millionen Franken. Als Ziel wird festgehalten, dass möglichst die tiefen Einkommen weiterhin in gleichem Ausmass eine Verbilligung erhalten und zugleich die Verbilligungen bei höheren Einkommen zurückgehen sollen. Dies ist am ehesten möglich, wenn die Richtprämie und die Subventionsgrenze simultan angepasst werden.



Kommissionsberatung


In Anbetracht der sehr komplexen Materie, die die VGK seit Einführung des EG KVG regelmässig beschäftigt, ergab sich eine intensive Kommissionsberatung, an welcher verschiedene Varianten geprüft wurden. Es wurde bedauert, dass sich die Kommission - wegen der GAP-Vorlage - für Anpassungen entscheiden soll, ohne den Prämienanstieg für das kommende Jahr zu kennen. Da dies eine Änderung der bisherigen Gepflogenheit darstelle, sei der Entscheid für Oktober/November auszustellen. Früh zeigte sich, dass der in der Vorlage enthaltene Antrag für die Änderung des Subventionssatzes von heute 6,25 % auf 6,5 % nicht ausreicht. Aufgrund weiterer Berechnungen und Tabellen entschied sich die VGK mehrheitlich für Eintreten. Um das Entlastungsziel von 10 Millionen Franken ab dem Jahr 2006 zu erreichen, schlägt die Regierung vor, die Richtprämie für alle Altersstufen um 5 Franken zu erhöhen und den Prozentsatz auf neu 7.5 % festzulegen. Damit werden Familien mit tiefen Einkommen geschont. Zudem wird der Mindestbetrag für die Auszahlung von 120 Franken auf 240 Franken verdoppelt. Mit diesen Eckwerten würden im Jahr 2006 noch etwas mehr als 44'000 Haushalte mit 92'000 Personen einen Beitrag erhalten gegenüber 54'000 Haushalten (ca. 42% der Bevölkerung) mit 112'000 Personen im Jahre 2004. Die durchschnittliche Prämienverbilligung pro Person steigt von 884 Franken (2004) auf neu 978 Franken.


Nachfolgender Antrag wurde mit 6 zu 2 Stimmen abgelehnt: "Der Prozentanteil am massgebenden Jahreseinkommen für die Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beträgt bis 45'000 Franken 6,5 Prozent. Für jedes um 1000 Franken höhere Einkommen erhöht sich der Prozentsatz um 0,1 Prozent bis maximal 7,5 Prozent".


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission stimmt dem gegenüber der Vorlage veränderten Antrag des Dekrets über den Prozentanteil am massgebenden Jahreseinkommen für die Prämienverbilligung" - Prozentanteil neu 7,5% - mit 6 zu 2 Stimmen zu.



Antrag 5


5.6.2.1 Globalbudget für die Spitäler (Fallkostenpauschale)


Der Leistungseinkauf bildet einen wichtigen, zukunftsgerichteten Punkt in der Landratsvorlage 2003/269 . Es wird heute davon ausgegangen, dass bei einer der nächsten Revisionen des KVG auf ein fallorientiertes Abgeltungssystem, sprich Fallkostenpauschale, umgestellt wird. Die daraus resultierende Effizienzsteigerung wird mit einem Prozent aller für die stationäre Versorgung der Baselbieter Bevölkerung geschätzten Kosten von 265 Millionen Franken beziffert. Vermutlich ab dem Jahr 2008 dürfte mit einer Ersparnis von ca. 2,65 Millionen Franken gerechnet werden.


Mit einem neuen § 30a Globalbudget im Finanzhaushaltsgesetz bezweckt die Regierung, unseren Kantonsspitälern den für eine optimale marktwirtschaftliche Leistungserbringung notwendigen wirtschaftlichen Freiraum zu gewähren. Denn, Zitate aus der Vorlage 2003/269: Nur mit einer einheitlichen Führung und kurzen Wegen der Führungsentscheidungen können Leistungen effizient und kostengünstig erbracht werden" und: Der Wettbewerb unter den Leistungserbringern muss gefördert werden .



Kommissionsberatung


Die Tatsachen, dass einerseits ein so wichtiger Entscheid lediglich aufgrund von Erläuterungen im Umfang einer Drittelseite gefällt werden muss, und andererseits die Fallkostenpauschale vermutlich erst auf das Jahr 2008 eingeführt werden soll, erschwerten eine umfassende Kommissionsberatung. Zur Zeit beschliesst jeweils der Landrat im Rahmen der Budgetberatung einen Gesamtkredit, wobei er einzelne Konten verändern kann; Letzteres wird mit einem Globalkredit nicht mehr möglich sein. Der Landrat kann jedoch über den Leistungsauftrag wie auch über die Höhe des Globalkredites Einfluss nehmen. Für die Spitäler entsteht grösserer wirtschaftlicher Freiraum als bisher.


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission stimmt der Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes § 30a Globalbudget mit Stichentscheid der Präsidentin zu.



Antrag 6


5.6.2.2.1 Aufhebung der Betriebsleiterausbildung


Die Bereiche landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Ausbildung werden in eine Sekundar-, eine Tertiär- und eine Quartärstufe gegliedert. Die Betriebsleiterausbildung (Tertiärstufe), welche das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain bisher gemeinsam mit dem Kanton Solothurn organisiert hatte, soll aufgehoben werden. Die wenigen Baselbieter Bauern - 2 bis 6 Kandidatinnen oder Kandidaten pro Jahr - werden diese Ausbildung künftig in einer Schule ihrer Wahl ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft absolvieren können. Die Finanzierung ist in einem Schulgeldabkommen geregelt. Auch in der Quartärstufe, der Weiterbildung, wird gespart, indem das Angebot deutlich verkleinert wird, etwa im Bereich Gestalten und durch den Beizug externer KursleiterInnen.


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission stimmt der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes Basel-Landschaft (LG BL) § 2 Absatz 2 einstimmig zu.



Antrag 6


5.6.2.2.2 Abbau der Beiträge an Tierzüchter


Die beantragte Gesetzesänderung bezweckt die Streichung von § 24 Fachkommission Nutztierhaltung. Dabei nimmt die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zur Kenntnis, dass diese Gesetzesänderung allein nur eine Kostenersparnis von rund 5'000 Franken auslöst. Werner Mahrer, Leiter Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain verweist in diesem Zusammenhang auf 12 Massnahmen, welche verschiedene Kürzungen vorsehen, die insgesamt 140'000 Franken ergeben. Die Aufhebung der Fachkommission ist dafür jedoch notwendig. Der Personalbestand soll von 200 Prozent auf 140 Prozent reduziert werden.


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission stimmt der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes Basel-Landschaft (LG BL, Aufhebung von § 24 Fachkommission Nutztierhaltung mit 7 gegen 4 Stimmen zu.



Antrag 7


5.6.2.3 Aufhebung der Kantonssubventionen in der Kinder- und Jugendzahnpflege


Kanton und Gemeinden leisten Beiträge an subventionsberechtigte zahnmedizinische Massnahmen bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Die Subventionen beschränken sich auf Kiefer- und Zahnstellungsanomalien sowie auf die konservierende Behandlung ("Löcherflicken"). In den letzten zwei Jahrzehnten durfte sicherlich auch dank dieser Massnahmen ein Kariesrückgang von 90 Prozent verzeichnet werden. Die Regierung beantragt die Aufhebung der Kinder- und Jugendzahnpflege mit folgenden Begründungen: Der Kariesbefall der Zähne ist bei einer ordentlichen Zahnhygiene in den meisten Fällen weitgehend zu verhindern, zudem soll die bereits heute organisierte Zahnprophylaxe auf dem heutigen (hohen) Stand beibehalten werden. Die Korrektur von Zahnstellungs-Anomalien ist versicherbar.


Im Januar 2001 wurde das Postulat Eugen Tanner überwiesen, welches eine Reduktion des administrativen Aufwandes forderte.



Kommissionsberatung


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission teilt die Ansicht, dass der administrative Aufwand stark reduziert werden muss. Eine der grössten Gemeinden im Kanton benötigt dafür 100 Stellenprozente! Unbehagen bereitet die Sparmassnahme aber, weil die "Elmextante" im Kindergarten und in den ersten drei Primarschuljahren zwar noch vorbei kommt, die Eltern aber nicht verpflichtet sind, das Kind zur zahnärztlichen Kontrolle zu schicken. Diese Lösung führt letztlich dazu, dass die Zahnärzteschaft früher oder später mehr Arbeit und die Eltern mehr Kosten haben. Noch immer wissen - leider - zu wenig Eltern um die Zusammenhänge von Zahnpflege und Ernährung Bescheid.


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission weist die GAP-Massnahme "Aufhebung der Kantonssubventionen in der Kinder- und Jugendzahnpflege" mit 10 zu 2 Stimmen an die Regierung zurück und erteilt den Auftrag, eine separate Vorlage auszuarbeiten. Diese soll eine soziale Abfederung für eine jährliche Kontrolluntersuchung für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr beinhalten.



Antrag 8


5.6.2.4 Aufhebung der Beiträge an die spitalexterne Onkologiepflege sowie an die Spitex-Ausbildung und Spitex-Koordinationsstelle


Diese Massnahme bezweckt eine Totalrevision des Gesetzes über die spitalexterne Haus- und Krankenpflegeversicherung. Es handelt sich um drei Massnahmenvorschläge, welche eine Aufgabenverlagerung und damit eine Kostenverschiebung vom Kanton zu den Gemeinden in der Grössenordnung von 245'000 Franken beinhaltet. Die Kommission ist der Ansicht, dass eine komplette Überarbeitung des Spitexgesetzes den Rahmen dieser GAP-Massnahmen übersteigt. Die beantragten Gesetzesänderungen sollten, wie allgemein üblich, dem ordentlichen Verfahren unterzogen werden, wobei die Betroffenen (insbesondere SPITEX-Orgnisationen und Gemeinden) einbezogen werden müssen.


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission weist die GAP-Massnahme "Aufhebung der Beiträge an die spitalexterne Onkologiepflege sowie an die Spitex-Ausbildung und Spitex-Koordinationsstelle" mit 8 zu 3 Stimmen und dem Auftrag an die Regierung zurück, eine separate Vorlage auszuarbeiten.



5.6.2.5 Erhöhung des Gemeindeanteils bei der Restkostenaufteilung der amtlichen Vermessung


Die amtliche Vermessung ist als in der Regel auch auf die Gemeinden übertragene Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen konzipiert. Seit 1996 tragen Kanton und Gemeinden die nach Abzug des Bundesbeitrages verbliebenen Restkosten je hälftig. Bis 1995 gingen noch zwei Drittel der Restkosten zu Lasten der Gemeinden und ein Drittel zu Lasten des Kantons. Die Abweichung von der bisher hälftigen Kostenaufteilung wird als angemessen erachtet, erbringt doch der Kanton personell einen zusätzlichen Aufwand, der weit über die Mehrbelastung der Gemeinden hinausgehe.


Die VGK sieht einerseits in der beantragten Massnahme eine reine Verschiebung der Kosten zu Lasten der Gemeinden, weiss andererseits um die vor 1995 gehandhabte Lösung (2/3 zu Lasten der Gemeinden, 1/3 zu Lasten des Kantons) und "gewichtet" auch den Betrag von 85'000 Franken.


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission stimmt der Änderung des Dekrets über die Kostentragung der amtlichen Vermessung § 3 Absatz 1 nach einer 5 zu 5 Pattsituation mit Stichentscheid der Präsidentin zu.



3. Anträge an den Landrat zur Beschlussfassung

Antrag 3


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 11 Ja bei 2 Enthaltungen, die Änderung des Gesetzes über die Sozial-, die Jugend- und die Behindertenhilfe (§ 25 Absatz 4) gutzuheissen.


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 10 Ja bei 3 Enthaltungen, die Änderung des Gesetzes über die Sozial-, die Jugend- und die Behindertenhilfe (§ 33 Absatz 3) gutzuheissen.



Antrag 4


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 6 zu 2 Stimmen, dem gegenüber der Vorlage geänderten Antrag in § 1 des Dekrets über den Prozentanteil am massgebenden Jahreseinkommen für die Prämienverbilligung - Prozentanteil neu 7,5 Prozent - zuzustimmen.



Antrag 5


://: Mit Stichentscheid der Präsidentin beantragt die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission dem Landrat, die Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes (§ 30a Globalbudget) gutzuheissen.



Antrag 6


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat einstimmig, die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes Basel-Landschaft (§ 2 Absatz 2) zu genehmigen.


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 7 zu 4 Stimmen, die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes Basel-Landschaft (§ 24 Aufhebung der Fachkommission Nutztierhaltung) zu genehmigen.



Antrag 7


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 10 zu 2 Stimmen, die GAP-Massnahme "Aufhebung der Kantonssubventionen in der Kinder- und Jugendzahnpflege" an die Regierung zurückzuweisen und erteilt den Auftrag, eine separate Vorlage auszuarbeiten.



Antrag 8


://: Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 8 zu 3 Stimmen, die GAP-Massnahme "Aufhebung der Beiträge an die spitalexterne Onkologiepflege sowie an die Spitex-Ausbildung und Spitex-Koordinationsstelle" an die Regierung zurückzuweisen und erteilt den Auftrag, eine separate Vorlage auszuarbeiten.



Muttenz, 20. Mai 2005


Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin:
Rita Bachmann-Scherer



Back to Top