Bericht Nr. 2005-076 an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Bericht Nr. 2005-076 an den Landrat |
|
| Berichte der: | Federführenden Finanz- und der Fachkommissionen ( Inhaltsübersicht ) | |
| vom: | 23. Mai 2005 | |
| zur Vorlage Nr.: | 2005-076 | |
| Titel des Berichts: | Bericht der Bau- und Planungskommission betreffend Entlastungspaket aus der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP); Antrag 10 | |
| Bemerkungen: | Verlauf dieses Geschäfts |
1. Ausgangslage
Aus der Vorlage "GAP" 2005/087 wurde Punkt 5.6.3.1, Antrag 10, betreffend Änderung des Raum- planungs- und Baugesetzes mit Beschluss des Büros des Landrates vom 10.3.2005 an die BPK überwiesen.
Es betrifft dies eine Aenderung der Verteilung der Baubewilligungsgebühren zwischen Kanton und Gemeinden. Gemeinden, welche nicht selber Baubewilligungsinstanz sind, sollen neu anstelle des bisherigen Drittels nur noch ein Viertel der Gebühren erhalten.
2. Kommissionsberatung
Die Bau- und Planungskommission behandelte diesen Punkt der Vorlage an ihren Sitzungen vom 14.4. und 28.4.2005. Sie wurde dabei kompetent beraten von Regierungsrätin Elsbeth Schneider sowie Roman Mayer, Leiter des Bauinspektorates.
Nach der ersten Sitzung verlangte die BPK eine Zusammenstellung sowie einen Vergleich mit Deckungsbeiträgen die Gebühren und Bewilligungen bei den Baugesuchen betreffend. Die Unterlagen wurden ihr am 22.4.2005 termingerecht per e-mail zugestellt.
3. Detailberatung
Antrag 10
5.6.3.1 Reduktion des Gemeindeanteils an den Baubewilligungsgebühren
In der Bau- und Planungskommission wurde die Thematik der GAP-Vorschläge intensiv diskutiert. Einige Kommissionsmitglieder sehen darin eine Verschiebung der Kosten vom Kanton an die Gemeinden und/oder eine generelle Erhöhung der Kosten und Gebühren zu Lasten der Steuerzahler.
Die BPK führte eine intensive Grundsatzdiskussion zur "GAP"-Vorlage 2005/076.
In der Diskussion wurde die Stellung der Gemeinden zum Kanton und umgekehrt umfassend diskutiert. Seitens der Baudirektion wurde informiert, dass kleine Gemeinden wenig Eigenleistung erbringen und ihnen somit kein Drittel der Gebühren zusteht. Im Gegensatz dazu haben grössere Gemeinden eigene Mitarbeiter, die sich mit den Baubewilligungen befassen. Somit wird dort bessere Arbeit geleistet, was das Drittel rechtfertigt.
Des weiteren wurden bei Gemeinden und Kanton etliche "Doppelspurigkeiten" etc. festgestellt; u.a. werden viele Abklärungen doppelt ausgeführt.
Die Erfahrungen der Gemeinde Reinach, der einzigen Gemeinde, die im Kanton das Baubewilligungsverfahren selbständig durchführt, wurden diskutiert, verglichen und der unterschiedliche Kostendeckungsgrad in Reinach zur Kenntnis genommen.
In der Zusammenstellung, die die BPK vom Bauinspektorat erhielt, wurden die Unterschiede des Kostendeckungsträgers am Beispiel eines Einfamilienhauses, eines Bürogebäudes und einer Natelantenne ausserhalb des Baugebiets erläutert.
Dabei wurde festgestellt, dass bei grossen Bauvorhaben die Gebühren so hoch sind, dass sie die Kosten sowohl des Kantons als auch der Gemeinde um ein Vielfaches decken. Im Gegensatz dazu sind kleine Bauvorhaben sehr aufwändig und haben einen entsprechend schlechten Deckungsgrad.
Aus den Tabellen geht zudem hervor, dass das Jahr 2004 mit einem Deckungsgrad von 71,5% für den Kanton ein "gutes Jahr" war, im Gegensatz zum 2003, wo lediglich ein Deckungsgrad von 62,4% erreicht wurde.
Für das Jahr 2005 wird ein Deckungsgard von 65,5 % budgetiert.
Die GAP-Vorlage hält fest, dass der Regierungsrat beabsichtigt, die Baubewilligungsgebühren zu erhöhen, was zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 1 Mio. Franken führen würde.
Diese Gebührenerhöhungen, selten Senkungen, liegen in der Kompetenz des Regierungsrates; der Landrat kann sie lediglich zur Kenntnis nehmen. Die Erhöhung würde dazu führen, dass die Gemeinden trotz der Reduktion ihres Anteils an den Baubewilligungsgebühren per saldo etwa gleich hohe Einnahmen wie bisher erzielen würden.
Die BPK ist über dieses Vorgehen nicht glücklich. Einerseits besteht Einigkeit darüber, dass jeder Partner einen Gebührenanteil erhalten soll, der seinen Leistungen entspricht. Andererseits werden andere Missstände mit der GAP-Massnahme nicht verbessert. So findet es die Kommission beispielsweise stossend, dass die Baubewilligungsgebühren bei Grossprojekten die Kosten bei weitem übersteigen, Kleinprojekte hingegen nicht kostendeckend sind. Diskutabel ist zudem der Umstand, dass die Baubewilligungsgebühren den Aufwand des Bauinspektorates meist nicht decken.
Eine Mehrheit der BPK ist der Meinung, die unbefriedigende Situation müsse ganzheitlich angegangen werden und tritt deshalb auf Antrag 10 nicht ein.
Eine Minderheit ist der Ansicht, die vorgezogene Aenderung des Verteilschlüssels sei gerechtfertigt.
Die BPK möchte das Thema Baubewilligungsgebühren aufgreifen und wird deshalb in Kürze ein Postulat zu diesem Thema einreichen.
4. Antrag
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat mit 7 : 5 Stimmen "Nichteintreten" auf Antrag 10, (Punkt 5.6.3.1 Änderung des Bauplanungs- und Baugesetzes).
Liestal, den 20. Mai 2005
Im Namen des Präsidenten der Bau- und Planungskommission
Peter Holinger
Back to Top