Bericht Nr. 2005-076 an den Landrat
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Bericht Nr. 2005-076 an den Landrat |
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| Berichte der: | Federführenden Finanz- und der Fachkommissionen ( Inhaltsübersicht ) | |
| vom: | 23. Mai 2005 | |
| zur Vorlage Nr.: | 2005-076 | |
| Titel des Berichts: | Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission betreffend Entlastungspaket aus der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP); Antrag 11 | |
| Bemerkungen: | Verlauf dieses Geschäfts |
1. Organisation
Die Umweltschutz- und Energiekommission hat an ihrer Sitzung vom 18. April 2005 über die im Umweltbereich relevanten GAP Anträge beraten. Unterstützt wurde die Kommission von Alberto Isenburg, Leiter Amt für Umweltschutz und Energie, AUE, und Roland Bono, Ressortleiter Boden und Gewässerschutz im AUE.
2. Kommissionsberatung
Antrag 11
5.6.3.2 Überwälzung des Vollzugsaufwands im Abwasserbereich auf die Verursacherinnen und Verursacher
Das heute gültige Gesetz verlangt, dass der Kanton die Kosten für den Vollzug des Gewässerschutzes trägt. Lediglich die Kosten für Bau, Betrieb, Unterhalt, Sanierung und Ersatz der Abwasseranlagen werden den Gemeinden übertragen. Dieser Paragraph 12 des Gewässerschutzgesetzes soll nun geändert werden. Die Kosten wären neu vollumfänglich den Gemeinden zu überbinden.
Im Sinne des Verursacherprinzips soll diese - bereits anlässlich der parlamentarischen Diskussion des Gewässerschutzgesetzes umstrittene - Zusatzbelastung der Staatsrechnung rückgängig gemacht werden. Der Kanton soll seine Kosten für den Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung neu den Kläranlagenbetreibern und damit über die Kostenverrechnung an die Gemeinden letztlich auf die Abwasserlieferantinnen und -lieferanten überwälzen. Die Mehrbelastung der Gemeinden wird zirka 1 Million Franken jährlich betragen.
5.6.3.3 Aufhebung der Beiträge an private Abwasseranlagen
Der Kanton beteiligt sich an Abwassersanierungen (Kleinkläranlagen) ausserhalb der Bauzone. Damit soll Gewässerschutz in ländlichen Gebieten gefördert werden. In den letzten Jahren wurden durchschnittlich jährlich 300'000 Franken ausbezahlt. Bis heute wurden, unter anderen, finanzschwächere Landwirtschaftsbetriebe unterstützt. Ausser dem Kanton Bern kennen keine anderen Kantone solche Zahlungen.
3. Anträge
://: Die Umweltschutz- und Energiekommission empfiehlt dem Landrat mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Änderung von § 12 Absätze 1 und 2 des Gewässerschutzgesetzes zuzustimmen.
://: Die Umweltschutz- und Energiekommission empfiehlt dem Landrat mit 4 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen, im Gewässerschutzgesetz den Abschnittstitel E. Beiträge an Abwasseranlagen ausserhalb der öffentlichen Kanalisation sowie § 15 nicht aufzuheben.
Für die Umweltschutz- und Energiekommission
Der Präsident: Philipp Schoch
Pratteln, 24. Mai 2005
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