2005-77 (1)
Bericht Nr. 2005-077 an den Landrat |
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Bericht der:
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Personalkommission
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vom:
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23. Mai 2005
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Flankierende Massnahmen bei Stellenabbau im Rahmen des Projektes Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP)
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Bemerkungen:
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LRB betreffend Änderung des Gesetzes vom 25. September 1997 über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz)
[PDF] (Fassung der Redaktionskommission)
LRB betreffend Änderung des Dekrets zum Personalgesetz (Personaldekret) [PDF] (Fassung der Redaktionskommission) Verlauf dieses Geschäfts |
1. Einleitung
Infolge Verzichts auf eine Aufgabe im Rahmen von GAP kann es zu einem Stellenabbau kommen. Sofern dieser nicht über eine natürliche Fluktuation oder durch eine interne Weiterbeschäftigung realisiert werden kann und eine Kündigung nach § 19 Abs. 3 Buchstabe b ausgesprochen werden muss, sind u.a. finanzielle Entschädigungen vorgesehen:
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Mitarbeiterinnen zwischen 50 und 60 Jahren erhalten eine Abfindung von max. 15 Monatslöhnen; die Höhe der Abfindung ist von den geleisteten Dienstjahren abhängig.
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Für Mitarbeitende über 60 Jahre ist eine vorzeitige Pensionierung vorgesehen; diese Regelung besteht aus drei vom Arbeitgeber finanzierten Elementen:
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Wegkauf der Kürzung infolge vorzeitiger Pensionierung;
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Finanzierung der Lücke bei der Überbrückungsrente der Pensionskasse;
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Finanzierung des AHV-Nichterwerbsbeitrags.
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Die Vorlage zeigt die Auswirkungen aller GAP-Massnahmen auf das Personal im Jahre 2007 auf - ausgenommen ist der Stellenabbau bei den Lehrpersonen.
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2. Beratung in der Kommission
Die Kommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 2. Mai 2005 im Beisein von Personalchef Christoph Bucher und am 17. Mai 2005 im Beisein von Regierungsrat Adrian Ballmer, Finanzverwalterin Yvonne Reichlin, Generalsekretär Martin Leuenberger, Personalchef Christoph Bucher und Bea Krebel, Leiterin Lohnwesen FKD/PA..
In der Vorlage wird dargelegt, dass der Regierungsrat dem Landart die erforderlichen Mittel für den Bildungsbereich in einer separaten Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt beantragen will.
Die Kommission bedauerte, dass die Vorlage der BKSD noch nicht vorliegt und so die Gleichbehandlung des gesamten Personals nicht gegeben ist. Die Ausführungen von Regierungsrat Ballmer und Generalsekretär Leuenberger zeigten aber den Kommissionsmitgliedern deutlich, dass von der BKSD nicht kurzfristig eine Vorlage zu erwarten ist, die alsdann im Juni mit der GAP-Vorlage im Parlament beraten werden könnte.
Die BKSD führte aus, im Jahre 2005 sechs Lehrpersonen vorpensionieren zu wollen. Auf die Frage, warum in der Tabelle auf Seite 1 der Vorlage, in welcher die Auswirkungen aller GAP-Massnahmen auf das Personal im Jahre 2007 dargestellt werden, unter der Direktion BKSD niemand aufgeführt sei, wird der Kommission dargelegt, dass kein Personal der Verwaltung betroffen sei und dass für die Lehrpersonen - wie bereits erwähnt - jährlich eine separate Vorlage für das laufende Jahr geliefert werde. Im Verpflichtungskredit von 10,9 Millionen Franken ist also lediglich der Bereich der Lehrpersonen nicht inbegriffen.
Aufgrund der deutlichen Aussage, wonach die Grundsätze, die Eckwerke dieser Vorlage für alle Mitarbeitenden des Kantons, also auch für die Lehrerinnen und Lehrer gelten und die BKSD eine Vorlage mit der geforderten Quantifizierung bezüglich Anzahl Personen und Kosten nachliefern wird, ist Eintreten unbestritten.
Personalgesetz
Zu § 25a Abfindung
Es wird der Antrag gestellt, eine Abfindung nur vom Dienstalter, nicht wie in der Vorlage vorgesehen, vom Dienstalter und vom Lebensalter abhängig zu machen.
://: Die Personalkommission spricht sich mit 4 zu 3 Stimmen für den Antrag des Regierungsrates aus, wonach die Abfindung vom Dienstalter und vom Lebensalter abhängig gemacht werden soll.
Zu § 25 a Abs. 2
Auf die Frage, was konkret unter
weitere Leistungen
zu verstehen sei, die im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zugesprochen werden können, wurde die Kommission dahingehen informiert, dass primär der Grundsatz der internen Weiterbildung gelte. Zudem werde jeder einzelne Fall vor einer allfälligen Bewilligung vom Regierungsrat geprüft.
Personaldekret
Zu § 50 Absätze 4 und 5
Die Frage, auf welche Grundlage sich der Regierungsrat mit dieser Bestimmung gestützt habe, wurde wie folgt beantwortet:
Der Passus, wonach der Kanton den AHV-Nichterwerbsbeitrag in der Höhe von Fr. 3'000.-- brutto pro Person /Jahr übernimmt, wurde nach Rücksprache mit der Sozialversicherungsanstalt aufgenommen; auf diese Weise halte sich der administrative Aufwand im Rahmen. Der Regierungsrat hält das vorliegende Angebot für fair, da ja der Arbeitgeber die vorzeitige Pensionierung verlangt.
3. Schlussabstimmungen
Änderung des Gesetzes vom 25. September 1997 über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Personalgesetz)
://: Die Personalkommission beschliesst die Änderung des Personalgesetzes (§ 25a und § 76a) in vorgelegter Version.
Änderung des Dekrets zum Personalgesetz
(Personaldekret)
://: Die Personalkommission beschliesst die Änderung des Personaldekrets (§ 50bis Titel, § 50bis Absatz 4 und § 79 Absatz 7) in vorgelegter Version.
Landratsbeschluss
://: Die Personalkommission stimmt Ziffer 1, Verpflichtungskredit von 10,9 Millionen Franken für die flankierenden Massnahmen, mit 7 Stimmen ohne Gegenstimme zu.
://: Die Personalkommission stimmt Ziffer 2 mit 7 Stimmen ohne Gegenstimme zu.
Gelterkinden, 22. Mai 2005
Im Namen der Personalkommission
Die Präsidentin: Christine Mangold
Beilagen
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LRB betreffend Änderung des Gesetzes vom 25. September 1997 über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz)
[PDF] (Fassung der Redaktionskommission)
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LRB betreffend Änderung des Dekrets zum Personalgesetz (Personaldekret)
[PDF] (Fassung der Redaktionskommission)
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