2006-182 (1)
Bericht Nr. 2006-182 an den Landrat |
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Bericht der:
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Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
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vom:
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25. September 2006
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Änderung des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes
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Bemerkungen:
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1. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage
Kanton und Gemeinden leisten Beiträge an subventionsberechtigte zahnmedizinische Massnahmen bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18 Altersjahr. Die Subventionen beschränken sich auf Kiefer- und Zahnstellungsanomalien sowie auf die konservierende Behandlung ("Löcherflicken"). In den letzten zwei Jahrzehnten durfte sicherlich auch dank dieser Massnahmen ein Kariesrückgang von 90 Prozent verzeichnet werden.
Die Regierung beantragte im Rahmen der Vorlage 2005/076 betreffend Entlastungspaket aus der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) die Aufhebung der Kinder- und Jugendzahnpflege mit folgenden Begründungen. Der Kariesbefall der Zähne ist bei einer ordentlichen Zahnhygiene in den meisten Fällen weitgehend zu verhindern, zudem soll die bereits heute organisierte Zahnprophylaxe auf dem heutigen (hohen) Stand beibehalten werden. Die Korrektur von Zahnstellungs-Anomalien ist versicherbar. Im Januar 2001 wurde das Postulat Eugen Tanner überwiesen, welches eine Reduktion des administrativen Aufwandes forderte.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission wies die GAP-Massnahme „Aufhebung der Kantonssubventionen in der Kinder- und Jugendzahnpflege" zurück mit dem Auftrag, eine separate Vorlage auszuarbeiten. Diese sollte eine soziale Abfederung für eine jährliche Kontrolluntersuchung für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr beinhalten.
Mit der Vernehmlassungvorlage beabsichtigte die Regierung
A. Vereinfachung der Administration und Senkung der damit verbundenen Kosten;
B. Verzicht auf Leistungen, wo dies gesundheits- und sozialpolitisch vertretbar ist.
So war vorgesehen, dass die kollektive Prophylaxe beibehalten werden soll. Finanzielle Unterstützung an kieferorthopädische Behandlungen jedoch sollten aufgehoben werden. Die Regierung begründete dies damit, dass die Kosten dafür durch einen Zusatz bei der Krankenversicherung abgedeckt werden können und in schweren Fällen die Invalidenversicherung die Kosten übernimmt. Zur Vereinfachung der Administration wurde ein Systemwechsel ins Auge gefasst. So sollten die Zahnärztinnen und Zahnärzte inskünfig die Rechnungen direkt den Eltern zustellen (Delkredere-Risiko bei der Zahnärzteschaft). Allfällige Beiträge müssten dann die Eltern bei den Gemeinden einfordern (Hol-Prinzip).
Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung stellt die Regierung mit dieser Vorlage nun den Antrag, auf die Änderung des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes nicht einzutreten und das Postulat von Eugen Tanner als erledigt abzuschreiben.
2. Organisation der Kommissionsberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 1. September 2006 in Anwesenheit von Regierungsrat Erich Straumann und Generalsekretär Rosmarie Furrer beraten.
3. Detailberatung
Im Rahmen der Vernehmlassungs-Vorlage hat die Regierung geprüft, ob und in welchem Umfang die Begehren des Postulanten realisiert werden können. Letztere wurden einerseits mit dem grossen administrativen Aufwand der Gemeinden begründet. Andererseits wurde die Frage gestellt, ob die durch Gemeinde und Kanton getragenen Kosten an die Zahnpflege für Kinder und Jugendliche allenfalls im Rahmen der Steuergesetzrevision (familienfreundliche Besteuerung) eingebaut werden könnten. Im Rahmen der Vernehmlassung zeigte sich, dass der grösste Teil der Gemeinden die Vernehmlassungvorlage ablehnen. Es wurde befürchtet, dass ein grosser Teil der eingesparten Kosten direkt oder indirekt durch die Sozialhilfe übernommen werden müsste, weshalb unter dem Strich keine echte Einsparung resultiere.
Die Mitglieder der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Regierung den Auftrag, die Rückweisung und das Postulat zu bearbeiten, gründlich angegangen ist und dafür sogar eine Vorlage erstellt hat. Zwar bestehe ein gewisser Handlungsbedarf, der aber nur im Einverständnis mit den betroffenen Gemeinden zu bewerkstelligen sei.
4. Antrag
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beschliesst mit 10 Stimmen ohne Gegenstimme und beantragt dem Landrat:
- auf die Änderung des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes nicht einzutreten;
- das Postulat 2001/007 von Eugen Tanner als erledigt abzuschreiben.
Muttenz, 25. September 2006
Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer
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