2006-183


Vorbemerkungen

Gemäss § 9c Abs. 5 des Spitalgesetzes Basel-Stadt sowie § 15c Abs. 5 des Spitalgesetzes Basel-Landschaft sind Geschäftsbericht und Jahresrechnung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) den Parlamenten der Trägerkantone zur Genehmigung zu unterbreiten.


Am 13. April 2006 hat der Kinderspitalrat den revidierten Jahresabschluss 2005 gutgeheissen. Die Jahresrechnung und der entsprechende Bericht der Revisionsstelle zum Betriebsjahr 2005 hat das UKBB der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft (VSD) sowie dem Gesundheitsdepartement Basel-Stadt (GD) mit dem Antrag auf Genehmigung vorgelegt. Die Jahresrechnung und der Geschäftsbericht sind im Anhang zu diesem Bericht enthalten (siehe Beilagen) und durch die zuständigen Departemente (GD, VSD) überprüft worden. Die Regierungen der beiden Kantone haben mit Beschluss vom 4. Juli 2006 die vorgelegte Jahresrechnung des UKBB für das Betriebsjahr 2005 genehmigt.


Mit dem vorliegendem Bericht kommentieren die Regierungen der beiden Kantone den Jahresabschluss 2005 und nehmen gleichzeitig die Gelegenheit wahr, eine von den beiden Parlamenten bereits vorgesehene Ergänzung des Kinderspitalvertrages genehmigen zu lassen. In dieser Ergänzung wird die parlamentarische Oberaufsicht über das UKBB wie im Staatsvertrag betreffend die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel geregelt.




1. Würdigung und Ausblick


1.1 Erneut gutes Jahresergebnis


Der Qualitätsstandard der Dienstleistungen des UKBB trug auch im Jahr 2005 dazu bei, dass die Ausstrahlung weiterhin einen überregionalen Charakter aufwies. Die erbrachten Pflegetage für Kinder, welche ihren Wohnsitz ausserhalb der beiden Trägerkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben, decken beinahe einen Drittel des gesamten stationären Patientenaufkommens ab. Die erbrachten überregionalen Pflegetage haben jedoch gegenüber dem Vorjahr etwas abgenommen. Die ambulanten Erträge konnten im Jahr 2005 trotz Reduktion des TarMed-Taxpunktwertes per 1. Juli 2005 gegenüber dem Vorjahr um 3.2% gesteigert werden. Aufgrund des ausgezeichneten Jahresergebnisses musste der Verpflichtungskredit der beiden Trägerkantone von je Fr. 4 Mio. zur Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nicht vollumfänglich, sondern lediglich mit Fr. 3.25 Mio. je Trägerkanton, in Anspruch genommen werden.




1.2 Ausblick


Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben mit der Verabschiedung der Vorlage am 10. Mai 2005 bei ihren Parlamenten einen Baukredit in der Höhe von je CHF 74.65 Mio. für die Errichtung des Neubaus des gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) beantragt. Damit soll jeder Kanton die Hälfte der Gesamtinvestitionen übernehmen. Der UKBB-Neubau auf dem Schällemätteli-Areal soll bis Ende 2009 realisiert sein.


Im Herbst des Berichtsjahres konnte die Baukreditvorlage für den Neubau UKBB im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt und im Landrat des Kantons Basel-Landschaft mit grosser Mehrheit verabschiedet werden. Im Anschluss an die beiden Parlamentsentscheide haben die federführenden Departemente die neuen Projektstrukturen für die Realisierung des Bauprojektes in Funktion gesetzt und werden dessen Ausführung mit hoher Priorität vorantreiben.




2. Bericht der Revisionsstelle


Der Bericht der externen Revisionsstelle "PriceWaterhouseCoopers" (siehe Beilage) beurteilt die Buchführung und Jahresrechnung 2005 als den Gesetzen, Reglementen und weiteren zu beachtenden Vorschriften entsprechend und empfiehlt die Rechnung ohne Vorbehalte oder Einschränkungen zur Genehmigung. Ohne das Prüfurteil einzuschränken wird wie schon im Vorjahr folgende Anmerkung zur Jahresrechung 2005 gemacht:


3. Jahresabschluss 2005


3.1 Jahresrechnungen der Jahre 2002 bis 2005

Die Jahresrechnung 2005 schliesst mit einem Überschuss von CHF 5'617'306.-- 1 (2004: Überschuss von CHF 2'626'411.-- 2 ) ab. Der Ergebnisvortrag aus der Rechnung 2005 wird voraussichtlich wie folgt verwendet: CHF 3.0 Mio. sollen in den Investitionsfonds für die Beschaffung von Mobilien im UKBB-Neubau umgebucht werden. Den beiden Trägerkantonen werden je CHF 0.5 Mio. überwiesen. Der Restbetrag in Höhe von CHF 1.6 Mio. wird auf die neue Rechnung vorgetragen.




3.2 Aufwand


Der Gesamtaufwand war im Jahr 2005 mit CHF 98'136'645.-- 3 um CHF 362'344.-- geringer als im Vorjahr, fiel jedoch um CHF 1'072'645.-- höher aus als budgetiert.


Der budgetierte interne Personalaufwand wurde im Jahr 2005 um 1.9% unterschritten und betrug CHF 66'500'445.-- 4 . Somit fiel der interne Personalaufwand im Jahr 2005 nur um 0.1% höher aus als im Vorjahr. Allerdings fielen im Jahr 2004 zusätzlich zum Personalaufwand einmalige Kosten in Höhe von CHF 1'000'000.-- 5 für das Frühpensionierungsprogramm an. Der gesamte Personalaufwand (inkl. externer Personalaufwand) war im Jahr 2005 daher mit CHF 67'090'509.-- 6 um 1.6% geringer als im Vorjahr. Auch im Jahr 2005 konnte der externe Personalaufwand gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich (-20.5%) reduziert werden.


Der Sachaufwand war im Jahr 2005 mit CHF 31'046'136.-- 7 um 8.3% höher als budgetiert und machte rund 32% des gesamten Aufwands aus. Gegenüber dem Jahr 2004 stieg der Sachaufwand um 2.3%. Innerhalb des Sachaufwands sind folgende Veränderungen erwähnenswert:


3.3 Ertrag


Die Gesamterträge haben im Jahr 2005 gegenüber dem Vorjahr um CHF 2'628'550.-- beziehungsweise um 2.6% auf neu CHF 103'753'951.-- 13 zugenommen. Hauptgrund für diesen erneuten Anstieg war die Zunahme der kantonalen Beiträge für den Leistungseinkauf für die stationäre Versorgung von Fr. 1380.-- auf Fr. 1400.-- pro Pflegetag bei einem gleichzeitigen Anstieg der Pflegetage (Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft: Zunahme der Pflegetage im Rahmen des stationären Leistungseinkaufs um 17.5%). Dadurch stiegen Kantonsbeiträge für den stationären Leistungseinkauf um 19.2% auf CHF 17'127'686.-- 14 .


Dass die stationären Erträge um CHF 3.4 Mio. abgenommen haben, liegt daran, dass im Jahr 2004 eine Auflösung von im Jahr 2003 für die aktive Rechnungsabgrenzung gebildeten stillen Reserven in Höhe von CHF 1'906'000.-- (vgl. Ratschlag Nr. 9351 vom 15. Juni 2004 zur UKBB-Jahresrechnung 2003) einmalig unter dieser Position verbucht wurde.


Die ambulanten Erträge, welche rund 37% der gesamten Tariferträge des UKBB ausmachten, konnten im Jahr 2005 trotz der per 1. Juli 2005 vollzogenen TarMed-Taxpunktwertreduktion von 95 auf 91 Rappen um 3.2% auf CHF 19'639'262.-- gesteigert werden.




3.4 Bilanz


Die Bilanzsumme per 31. Dezember 2005 hat im Vergleich zum Vorjahr erneut zugenommen: Sie stieg um 3.8% auf CHF 37'536'330.--.


Die grösste Position auf der Aktivseite bilden mit CHF 23'248'988.-- die Patientendebitoren, wobei die Debitorenverluste gegenüber dem Vorjahr massiv um 61.3% auf CHF 218'883.- reduziert werden konnten. Die Patientendebitoren nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 6.0% ab und stellen praktisch ausschliesslich Forderungen gegenüber Garanten dar. Die Aktive Rechnungsabgrenzung nahm gegenüber dem Vorjahr leicht zu auf CHF 4'898'924.--.


Auf der Passivseite konnte das Eigenkapital vor allem aufgrund des Betriebsergebnisses von CHF 2'845'567.-- auf CHF 8'462'873.-- erhöht und somit beinahe verdreifacht werden:

Beim Fremdkapital ist erneut eine deutliche Zunahme bei den Rückstellungen feststellbar, die gegenüber dem Vorjahr um CHF 1'523'889.-- auf CHF 6'902'889.-- zugenommen haben.



3.5 Patientenstatistiken


Im Jahr 2005 wurden 6'309 Patienten (Basis: Austritte) stationär behandelt. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Zunahme und 4.5%. Die Anzahl Pflegetage stieg im Jahr 2005 um 0.3% auf 40'919. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer sank somit auf 6.5 Tage:

Bezüglich der Anteile der Versichertenkategorien im stationären Bereich hat im Vergleich zum Vorjahr der Anteil der Versicherungsklasse "Allgemein" zugenommen, während der Anteil der restlichen Versicherungskategorien abgenommen hat:


Im Jahr 2005 kamen 39% der stationären Patienten aus dem Kanton Basel-Landschaft und 34% aus dem Kanton Basel-Stadt:

Die Anzahl ambulanter Behandlungen lag im Jahr 2005 mit 74'204 Konsultationen um 1.0% über dem Vorjahresniveau wobei, aber aufgrund eines neuen Vertrages mit den Krankenversicherern die teilstationären Behandlungen mit Fallpreispauschale (2004: 318 Patienten) in den ambulanten Behandlungen enthalten sind.




4. Interkantonale parlamentarische Oberaufsicht


4.1 Ausgangslage


Die Schaffung einer gemeinsamen Oberaufsicht der beiden Geschäftsprüfungskommissionen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wurde bereits an der gemeinsamen Sitzung der Büros des Grossen Rates und des Landrates vom 20. Oktober 2004 besprochen. Die beiden Büros empfahlen den in ihren Parlamenten zuständigen Kommissionen, im Sinne der Musterregelung gleichlautende Vorstösse einzureichen und die Regierungen zu einer entsprechenden Ergänzung des Kinderspitalvertrages aufzufordern. Die Geschäftsprüfungskommission des Landrates reichte den entsprechenden Vorstoss 2005/042 am 3. Februar 2005 ein. Er wurde vom Landrat am 24. Februar 2005 als Motion überwiesen.


Die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel durch die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt beinhaltet auch die Medizinische Fakultät. Diese wird vollständig in die Universität integriert. Die bisher beim Universitätsspital eingestellten Mittel für Lehre und Forschung werden in die universitären Strukturen überführt. Die Schnittstelle zwischen den universitären Aufgaben im Bereich Medizin und den Universitätsspitälern beziehungsweise den universitären Kliniken der Spitäler wird durch den Steuerungsausschuss Medizin (SAM) betreut. Die Zusammenarbeit zwischen Universität und Spitälern im Bereich der Lehre und Forschung erfolgt auf der Basis von Leistungsvereinbarungen mit Leistungsabgeltung durch die Universität. Auch das UKBB wird künftig seine Leistungen in Lehre und Forschung mit der Universität vereinbaren und für diese Leistungen von der Universität abgegolten. Die bisherigen pauschalen Beiträge der Trägerkantone an das UKBB für Lehre und Forschung (je 5.3 Mio. Franken jährlich) entfallen.


Die gleichlautenden Aufgaben und Befugnisse der interparlamentarischen Oberaufsicht bezüglich des Vertrages zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel und bezüglich des Vertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) [ BL: SGS 932.4 , BS: SG 331.300 ] gestatten dem Grossen Rat und dem Landrat somit eine ganzheitliche interparlamentarische Oberaufsicht im universitär-kindermedizinischen Bereich.




4.2 Bestehende Regelung im Kinderspitalvertrag


Die Oberaufsicht der Trägerkantone ist im § 19 des Kinderspitalvertrages wie folgt geregelt: "Das verfassungsmässige Oberaufsichtsrecht der Parlamente der Trägerkantone über das Universitätskinderspital bleibt gewährleistet." [ Änderung vom 28. Mai 2002 ]




4.3 Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission


Die Formulierung im neu eingefügten § 19a entspricht der Regelung im Staatsvertrag zwischen dem Kanton Basel-Stdt und dem Kanton Basel-Landschft betreffend die gemeinsame Trägerschaft für die Universität Basel. Als neues gemeinsames Organ der Oberaufsicht wird eine interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission eingesetzt. Sie überprüft als Koordinationsinstanz zwischen den beiden Parlamenten - namentlich den Vollzug des Kinderspitalvertrages und die Berichterstattung zum Leistungsauftrag. Dazu lässt sie sich vom Kinderspitalrat im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umfassend informieren.




5. Antrag


Gemäss § 16 Abs.5 des Staatsvertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das UKBB (Kinderspitalvertrag) vom 3. Juni 1998, können Ertragsüberschüsse jeweils am Jahresende auf die nächste Rechnung vorgetragen werden. Erforderliche Korrekturen werden im Rahmen der nachfolgenden Beitragsperiode vorgenommen.


Dem Landrat wird mit dem vorliegenden Bericht ein partnerschaftliches Geschäft betreffend das UKBB unterbreitet. Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir Ihnen die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes.


Liestal, 4. Juli 2006


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Wüthrich-Pelloli
Der Landschreiber: Mundschin


Beilagen:



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