2006-194


Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte,

Herr Ernst Lerch hat mit Schreiben vom 25. Juli 2006 seinen Rücktritt als Kantonsrichter per 31. Dezember 2006 erklärt. Ernst Lerch ist in der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts als Richter tätig. Wir gelangen daher mit dem Antrag an Sie, eine Ersatzwahl vorzunehmen.


Die Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts besteht gemäss § 2 Abs. 1 des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden aus einer Gerichtskammer mit einem vollamtlichen Präsidium sowie insgesamt sechs Richterinnen und Richtern. Wahlbehörde für die Mitglieder des Kantonsgerichts ist gemäss § 31 Abs. 2 lit. b des Gerichtsorganisationsgesetz der Landrat. Für die Mitglieder des Kantonsgerichts gelten die Unvereinbarkeitsbestimmungen gemäss § 51 Abs. 1 der Kantonsverfassung und § 34 des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden.


Antrag:





Back to Top