2006-160
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Rita Bachmann, CVP: Übergangslösung der Anstellungsverhältnisse für die Angestellten der FHNW
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Autor/in:
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Rita Bachmann, CVP
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Eingereicht am:
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8. Juni 2006
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Nr.:
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2006-160
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Der Landrat hat am 21. April 2005 den Staatsvertrag über die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW genehmigt. Anlässlich der Beratung wurden von unserer Fraktion unter Anderem „die Anstellungsbedingungen als ein Problem der Fusion" bezeichnet. Es ist mir nun bekannt, dass in der Zwischenzeit Personen gekündigt worden, bzw. ihnen nahe gelegt wurde, zu kündigen. Für dieses aussergewöhnliche Gebaren eines bedeutenden öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers werden unter anderem „strukturell-wirtschaftliche Gründe" resp. Mangel an Arbeit angegeben.
Im Staatsvertrag werden die Anstellungsverhältnisse in § 13 geregelt. Absatz 1 bestimmt: „ Die Anstellungsverhältnisse mit den Mitarbeitenden der FHNW werden durch öffentlich-rechtliche Verträge geregelt" und Absatz 3 präzisiert: „Einigen sich die Parteien nicht rechtzeitig auf einen GAV, erlässt der Fachhochschulrat provisorische Vorschriften für die Ausgestaltung der Arbeitsverträge" . Zum Leidwesen dieser von einer Kündigung bedrohten Angestellten besteht zur Zeit dieser einheitliche GAV noch nicht. Es muss festgestellt werden, dass es der Fachhochschulrat bis heute unterlassen hat, einheitliche provisorische Vorschriften für die Ausgestaltung aller Arbeitsverträge der FHNW zu erlassen. Es ist dies umso bedauerlicher, als der Regierungsrat in seinem Bericht 2004-284 an den Landrat zum Thema „Personelles" festhält: „Die Anstellungsbedingungen für alle Mitarbeitenden der FHNW werden einheitlich in einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt".
Heute gilt offenbar immer noch die Übergangsbestimmung gem. § 34 Absatz 8 des Staatsvertrages: „Ist die Ausfertigung neuer Arbeitsverträge für die Mitarbeitenden der FHNW bis zum Gründungstermin der FHNW nicht möglich, gelten die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Arbeitsverträge..." Für all jene Angestellten, die bisher rein zivilrechtlich angestellt waren, besteht hier offensichtlich eine schwerwiegende Lücke, welche nun leider zu einer Ungleichbehandlung der Mitarbeitenden der FHNW führt. Dies darf nicht sein und entsprach wohl kaum der Absicht der Parlamente bei der Genehmigung des Staatsvertrages.
Ich ersuche den Regierungsrat um möglichst baldige schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
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1.
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Seit wann weiss der Regierungsrat Bescheid über diese Lücke?
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2.
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Was gedenkt er zu tun, um diese krasse Ungleichbehandlung der FHNW-Angestellten - allenfalls rückwirkend per 1.1.2006 - zu beheben,?
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3.
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Wie viele Personen an welchen Standorten sind von einer Kündigung oder einer Änderungs-Kündigung betroffen?
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4.
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Bis wann ist mit dem in Aussicht gestellten GAV zu rechnen?
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5.
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Bei welchen Konten des FHNW-Budgets 2006 erfolgten massgebliche Änderungen bzw. muss mit grossen Abweichungen gerechnet werden?
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