2006-166


I. EINLEITUNG

Der Landrat überwies das Postulat 2003/237 der FDP-Fraktion „Evaluation der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann" am 13. November 2003 an den Regierungsrat.


Wortlaut



II. ZUSAMMENFASSUNG

Die Tätigkeiten sowie die politische und administrative Stellung der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann (FfG) sind eingehend überprüft worden: Dazu wurden eine externe und eine interne Evaluation erstellt. Unter Berücksichtigung der Schnittstellen zur Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungskommission) sind beide Berichte kritisch überprüft beurteilt worden (vgl. Beilage zum Landratsentwurf). Anschliessend wurden die Empfehlungen der Berichte bewertet und priorisiert. Die Umsetzung der Empfehlungen wurde grösstenteils bereits in die Wege geleitet.


Die abschliessende politische Beurteilung kann in folgende Hauptaussagen zusammengefasst werden:


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.



III. GRUNDLAGEN

1. Gesetzliche Grundlagen


Die Grundlagen der Gleichstellungspolitik finden sich in der Bundes- und der Kantonsverfassung [Art. 8 BV; § 8 KV]. Sie verfolgen das Ziel, für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann zu sorgen. Die FfG wurde 1989 vom Regierungsrat eingesetzt, um den Vollzug dieses Auftrages realisieren zu können. Gemäss § 2 der Verordnung [SGS 142.53] hat die FfG namentlich folgende Aufgaben:


Dabei hat sie einen Doppelauftrag als Anlaufstelle für Gleichstellungsfragen für die Öffentlichkeit wie für den kantonalen Arbeitgeber mit rund 10'000 Mitarbeitenden. Die Arbeit für die betriebliche Gleichstellung unterstützt eine bereits 1993 erlassene Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann [SGS 157.31], die die gleichstellungspolitischen Grundsätze des kantonalen Arbeitgebers festhält.


Mit dem seit 1996 bestehenden Gleichstellungsgesetz wurde die Umsetzung des Verfassungsauftrages im Bereich des Erwerbslebens schweizweit konkretisiert und den Kantonen die Einrichtung von Schlichtungsstellen in Diskriminierungsfällen vorgeschrieben. Per Juli 1998 wurde das Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz (EG GlG, SGS 108) in Kraft gesetzt. Damit bekamen die FfG und die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann eine formelle Grundlage auf Gesetzesebene und zusätzliche Aufgaben. Das Gesetz hält den Willen von Kanton und Gemeinden zur Förderung der Chancengleichheit fest und setzt die Bundesvorgaben um. Gemäss EG GlG [§ 21 EG GIG] unterstützen Kanton und Gemeinden „Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben, insbesondere die:




2. Zielsetzungen im Regierungsprogramm


Für die Legislatur 1995 bis 1999 wurde erstmals eine strategische Zielsetzung im Bereich Gleichstellung gesetzt: „Der Kanton Basel-Landschaft ist in vier Jahren bezüglich Gleichstellung in der Spitzengruppe der Kantone." Trotz Realisierung von diversen Massnahmen ergab ein interkantonaler Vergleich v.a. zum Stand der Gleichstellungsregelungen in 14 Bereichen, dass diese Zielsetzung nur teilweise erreicht werden konnte. [Stefanie Busam Golay: Gleichstellung von Frau und Mann. Die Kantone im Vergleich, FfG (Hg.), Liestal 1997 ]


Das Regierungsprogramm 1999 bis 2003 nahm die Zielsetzung der vorherigen Legislatur nochmals auf, konkretisierte sie in fünf Vollzugsbereichen und reduzierte das strategische Ziel, in dem nur noch ein Spitzenplatz in einem der folgenden Vollzugsbereiche erreicht werden sollte:


1. Verbesserung der Situation von Opfern von häuslicher Gewalt
2. Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen und Frauen;
3. Verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf
4. Der Kanton als vorbildlicher Arbeitgeber
5. Der Kanton als geichstellungspolitischer Akteur


Dieses Ziel wurde übertroffen: In den Vollzugsbereichen 1 bis 3 und in wichtigen Teilen des Bereichs 5 wurde jeweils ein Spitzenplatz erreicht. Im Vollzugsbereich „Der Kanton als vorbildlicher Arbeitgeber" kann bisher keine vollständige Aussage gemacht werden, da das Datenmaterial der Kantone nur schwer vergleichbar ist. [Mehr Details zur Erreichung der Legislaturziele in: Alles Spitze? Gleichstellungsziele und -realität in Baselland. Evaluationsbericht zur Legislaturperiode 1999-2003 des Kantons Basel-Landschaft, Seite 37. - Bestellen]


Die Evaluationsberichte bildeten die Grundlage für die Erarbeitung der Legislaturziele 2004 bis 2007. Sie halten als strategische Zielsetzung fest, dass sich die Gleichstellungsarbeit künftig vermehrt auf eine Qualitätssicherung der erreichten Plätze innerhalb der Spitzengruppen richtet und dass die Funktion der FfG als Kompetenz- und Koordinationszentrum gestärkt wird.



3. Zielsetzungen auf Bundes- und internationaler Ebene


Mit der Ratifizierung des UNO-Übereinkommens „zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" (CEDAW) hat sich die Schweiz 1997 für zentrale Lebensbereiche zur Förderung der Gleichstellung und für eine regelmässige Berichterstattung verpflichtet [Berichterstattung über die Umsetzung des Abkommens: Erster und zweiter Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), Bern 2001. Er basiert auf einer umfassenden Befragung der Kantone]. Der 1999 vom Bundesrat verabschiedete „Aktionsplan der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann" enthält Vorschläge für Massnahmen für Bund und Kantone in dreizehn strategischen Bereichen [Aktionsplan der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann, Bern 1999. Der Regierungsrat hat im Dezember 1999 vom Aktionsplan Kenntnis genommen]. Mit seinem Regierungsprogramm 1999-2003 deckte Baselland erst fünf dieser Bereiche ab. Die weiteren Felder sind nicht aktiv bearbeitet.



IV. EVALUATION DER FFG

Das Postulat beauftragt den Regierungsrat, „die FfG einer externen Evaluation - vor allem im Blick auf die Notwendigkeit dieser Fachstelle - zu unterziehen". Mit anderen Worten umfasst der Auftrag eine Analyse und Bewertung der bisherigen Tätigkeiten der FfG. Zudem soll untersucht werden, ob diese Tätigkeiten weiterhin notwendig sind.


Bereits bevor das Postulat an den Regierungsrat überwiesen wurde, bestanden Evaluationsgrundlagen, welche für die weitere Bearbeitung verwendet werden konnten:


Die Ergebnisse der Evaluationen sind in der Beilage zur Landratsvorlage zusammengefasst.



V. STAND DER GLEICHSTELLUNG: ZAHLEN UND FAKTEN

Gleichstellung ist das Produkt komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen und politischer Entscheide. Unbestritten ist, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann noch nicht erreicht ist. In Anlehnung an den Ende 2003 erschienenen dritten statistischen Bericht des Bundes «Auf dem Weg zur Gleichstellung?» hat die FfG die wichtigsten - nach Geschlecht aufgeschlüsselten - Daten zu Bildung, Arbeit und politischer Beteiligung in unserer Region zusammengetragen und im Herbst 2004 erstmals in der Broschüre «Zahlen? Bitte.» veröffentlicht [Auf dem Weg zur Gleichstellung? Frauen und Männer in der Schweiz. Dritter statistischer Bericht, Neuchâtel 2003; Zahlen? Bitte. Der Stand der (Un-)Gleichstellung von Frauen und Männern im Kanton Basel-Landschaft. Liestal, 2004 (auf der Webseite der FfG abrufbar)]. Aufgrund der grossen Nachfrage erscheint im Juni 2006 eine zweite, aktualisierte Auflage.


Fortschritte einerseits, Stagnation andererseits kennzeichnen die Entwicklung. Erfreulich ist, dass sich die Geschlechterverhältnisse in allen aktualisierten Bereichen positiv verändert haben. So haben im Jahr 2004 beispielsweise 5% mehr Frauen als noch 2001 ein Studium an der Universität und an einer Fachhochschule begonnen. Und die Frauenanteile in den Parlamenten erreichen mit 35% in Basel-Stadt und mit 38% in Baselland die nationale Spitzengruppe. Doch die Fortschritte können nicht über die Beharrlichkeit von Ungleichheiten und herkömmlichen Geschlechternormen hinwegtäuschen. Lohngleichheit, Armutsrisiko für Alleinerziehende, Kaderpositionen für Frauen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind nach wie vor dringende Postulate des Gleichstellungsauftrags.


Auch nach dem neuen Schweizerischen Gleichstellungsindex, der im Rahmen des Schweizerischen Gleichstellungsatlasses entwickelt wurde und den das Bundesamt für Statistik seit Oktober 2005 online führt, werden Fortschritte und Herausforderungen sichtbar. Der Index basiert auf Volkszählungsdaten von 1990 und 2000 und verrechnet im wesentlichen fünf Merkmale aus den Bereichen Erwerbstätigkeit, Bildungsstand, Familienarbeit, Kaderfunktionen und politische Repräsentation. Danach hat sich Baselland, das 1989 die FfG installierte und 1990 mit dem Kanton Zug noch Rang 19/20 teilte, innerhalb von 10 Jahren auf Platz 11 vorgearbeitet. Der Kanton Zug, der sein Gleichstellungsbüro 1995 aufhob und nur noch eine Kommission führt, rangiert heute auf Platz 21 [ www.bfs.admin.ch Gleichstellungsindex].



VI. WÜRDIGUNG DER GLEICHSTELLUNGSARBEIT

Gleichstellung ist das Produkt komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen und politischer Entscheide. Unbestritten ist, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann noch nicht erreicht ist.


Eine zentrale Aussage der Evaluationen und Berichte ist, dass die Tätigkeiten der FfG eine gute bis sehr gute Leistung und Wirkung erzielen. Die FfG hat massgeblich dazu beigetragen, dass Regierung und Parlament ihre Legislaturziele und damit jeweils einen Spitzenplatz in ausgewählten Bereichen im interkantonalen Vergleich erreicht haben.


Auch wenn sich die Wirkung von Gleichstellungspolitik und Gleichstellungstätigkeit nicht unmittelbar in einem Gleichstellungsindex ablesen lässt, so sieht sich die Regierung doch in der Ansicht bestätigt, dass gleichstellungsfördernde Massnahmen einen Nutzen für die ganze Bevölkerung erzielen und dass spezielle Bedürfnisse bedeutender Bevölkerungsteile vorhanden sind, die durch Projekte und Massnahmen im Gleichstellungsbereich befriedigt werden können. Beispielsweise profitiert letztlich die ganze Bevölkerung davon, wenn bestehende Vorurteile bei der Berufswahl abgebaut werden können. Der Regierungsrat stellt zudem fest, dass es die Aufgabe aller Verwaltungsstellen ist, den Auftrag der Gleichstellung umzusetzen. Gleichzeitig ist es aber sinnvoll, dass eine fachkompetente Verwaltungsstelle über den Stand der Gleichstellung berichtet, die Regierung und Verwaltung berät, Erlasse prüft und Massnahmen vorschlägt und z.T. selbst initiiert. Dies sind Aufgaben, die nicht von einer Kommission wahrgenommen werden können.


Neben Grundlagen- und Sensibilisierungsarbeit der Kommission und FfG für Themen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder geschlechtergerechte Pädagogik haben Kooperationsprojekte der FfG zu Verbesserungen im Alltag geführt:


Die Evaluationen belegen zudem, dass die Schnittstellen zwischen der FfG und der Gleichstellungskommission besser abgegrenzt werden müssen. Diese Fragen sind wie folgt geklärt worden: Die Gleichstellungskommission hat die primäre Aufgabe, als Resonanzgremium für Regierungsrat und Öffentlichkeit zu wirken: Damit sind im Wesentlichen die Früherkennung relevanter Themen und der Austausch mit der breiten Öffentlichkeit (Bevölkerung, Interessensverbände, Wirtschaft etc.) gemeint. Demgegenüber ist die FfG Kompetenzzentrum und verfügt insbesondere über Lösungskompetenz, d.h. sie bietet für die relevanten Problemstellungen effiziente, fachgerechte und lösungsorientierte Dienstleistungen an.


Der Regierungsrat stellt ausserdem fest, dass die politische Akzeptanz der Gleichstellungstätigkeit nicht in der gewünschten Breite vorhanden ist: Teile der Bevölkerung erkennen den Nutzen dieser staatlichen Tätigkeiten nicht und stellen sie grundsätzlich in Frage. Um diesen Defiziten entgegen zu treten, muss das Spektrum der Zielgruppen verbreitert werden. Beispielsweise haben auch junge Frauen und Männer Fragen, wie sie mit den stets im Wandel befindlichen Rahmenbedingungen und Angeboten (sowohl im beruflichen wie auch familiären Bereich) umgehen können. Die Erweiterung der Zielgruppen dient dazu, dass grössere Bevölkerungsteile aus den staatlichen Ressourcen einen Nutzen ziehen und ihn damit auch erkennen können.


Die Umsetzung des verfassungsmässigen Gleichstellungsauftrags soll deshalb vom Kanton weiterhin aktiv, sachkompetent und mit zeitgemässen Methoden wahrgenommen werden.



VII. NEUAUSRICHTUNG DER GLEICHSTELLUNGSARBEIT

Die Evaluationsberichte führen eine Reihe von Empfehlungen auf. Diese Empfehlungen wurden unter operativen und politischen Gesichtpunkten einer kritischen Überprüfung unterzogen. Zielsetzung dieser Überprüfung war die Erhaltung der hohen Leistungsqualität von FfG und Gleichstellungskommission einerseits, sowie die Verbesserung der politischen Akzeptanz der Gleichstellungstätigkeit andererseits. Nachfolgend werden diejenigen Verbesserungen dargestellt, welche dieser Zielsetzung gerecht werden. Dementsprechend werden - zumindest zurzeit - nicht alle Vorschläge weiterverfolgt.



a) Konzentration der Tätigkeiten der FfG: Controlling und Beratung


Wenn die personelle Kapazität der FfG nicht ausgebaut und gleichzeitig die tatsächliche Gleichstellung gesichert und verbessert werden soll, so wird sich die FfG auf Controlling- und Beratungsaufgaben mit mehr Breitenwirkung konzentrieren müssen [Dieser Zielsetzung wurde bereits im laufenden Regierungsprogramm 2004 - 2007 Rechnung getragen und eine gewisse Neugewichtung der Aufgaben der FfG festgehalten: Die Gleichstellungsarbeit richtet sich künftig vermehrt auf eine Qualitätssicherung. Ziel ist es, die Umsetzung des Gleichstellungsauftrags in der Verwaltung zu verankern]. Ihre vordringliche Aufgabe wird es sein, ein Gesamtkonzept zur Einführung eines Gleichstellungs-Controllings auszuarbeiten und später die Amtsleitungen bei der Umsetzung des Controllings zu unterstützen und beraten. Zudem übernimmt sie Koordinationsaufgaben und unterbreitet weiterhin Vorschläge für sinnvolle Rahmenbedingungen. Nach wie vor wird auf eine Vielfalt der gleichstellungspolitischen Methoden Wert gelegt.



b) Ausweitung der Ziel- und Kontaktgruppen


Verstärkt wird es Aufgabe der FfG sein, den Nutzen der Gleichstellung breiteren Bevölkerungskreisen aufzuzeigen. Auch soll dadurch die Problemlösungskompetenz der FfG bekannt gemacht werden. Daher erweitern FfG und Gleichstellungskommission das Spektrum der Ziel- und Kontaktgruppen gezielt aus und sprechen auch mehr Männer und Arbeitgeber- und Wirtschaftsorganisationen an. Der Namenswechsel der Gleichstellungskommission (früher Frauenrat) zeigt, dass diese Neuausrichtung Programm ist. Ein weiterer Beleg ist die Wahl des ersten männlichen Mitglieds in die Gleichstellungskommission im vergangenen Jahr.



c) Verbesserte Abgrenzung zwischen FfG und Gleichstellungskommission


Zur besseren Abgrenzung von FfG und Gleichstellungskommission in einer breiteren Öffentlichkeit profilieren sich die FfG verstärkt als Kompetenzzentrum und die Kommission vermehrt als Resonanzgremium für Regierungsrat und Öffentlichkeit:


d) Vorteile der Gleichstellung besser kommunizieren


Die Vorteile der Gleichstellungsarbeit werden in Zukunft noch stärker und gezielter kommuniziert. In zukünftigen Projekten, Aktivitäten und im Marketing der FfG werden vermehrt auch Männer als Zielgruppe angesprochen. Dadurch wird es möglich, den Nutzen der Gleichstellung für Männer verbessert zu realisieren und sichtbar zu machen (z.B. Vereinbarkeit von Vaterschaft und Beruf, Teilzeitarbeit).



e) Weitere Aufgaben und Dienstleistungen der FfG


Im Rahmen bestehender Ressourcen kann die FfG folgende Aufgaben und Dienstleistungen übernehmen:


Grundsätzlich sorgt die FfG dafür, dass Aufgaben oder Projekte, bei denen ein standardisierter Status erreicht ist, wenn immer möglich durch die für die Thematik zuständige Verwaltungsstelle wahrgenommen werden. Dadurch wird erreicht, dass weitere Verwaltungsstellen gezielt Gleichstellungsaufgaben übernehmen und der Auftrag zur Umsetzung der Gleichstellung in der Verwaltung breiter verankert wird. Aufgabe der FfG wird es sein, durch Koordination, Vermittlung von Know-how und Monitoring sicherzustellen, dass die Aufgabe entsprechend dem Auftrag umgesetzt wird.



VIII. ANTRAG

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat „Evaluation der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann" als erfüllt abzuschreiben.



Liestal, 20. Juni 2006
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Die Präsidentin: Schneider
der Landschreiber: Mundschin


Beilagen:
- Zusammenfassung der Evaluationen [PDF]
- Bericht "Weiterentwicklung der Gleichstellungsarbeit der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann und des Frauenrates Basel-Landschaft" [PDF]
- Bericht der Geschäftsprüfungskommission über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit von Juli 2001 bis Juni 2002; 2002/040b



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