2006-175 (1)
Vorlage an den Landrat |
|
|
Titel:
|
Beantwortung der Interpellation 2006/175 von Regula Meschberger, betreffend: "Zunahme von Mobilfunkantennen im Kanton Baselland"
|
|
|
vom:
|
15. August 2006
|
|
|
Nr.:
|
2006-175
|
|
|
Bemerkungen:
|
||
|
Acrobat (PDF):
|
I. Ausgangslage
Am 22. Juni 2006 reichte Landrätin Regula Meschberger eine Interpellation 2006/175 betreffend "Zunahme von Mobilfunkantennen im Kanton Baselland" mit folgendem Wortlaut ein:
"Im Kanton Baselland nimmt die Anzahl der Mobilfunkantennenanlagen weiter zu, nicht zuletzt auch oder in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten. Zunehmend suchen die Mobilfunkbetreiber die Zusammenarbeit mit der SBB oder der Elektrizitätswirtschaft, wobei sie deren Masten für die Montage ihrer Anlagen nutzen. Ein entsprechendes Gesuch liegt zur Zeit in der Gemeinde Münchenstein vor.
Kürzlich wurden die Resultate einer UMTS-Studie von drei Schweizer Forschern bekannt, die beweisen sollten, dass keine nachweisbaren Störungen des Wohlbefindens durch die Auswirkungen von Mobilfunkantennen entstehen. Die Resultate dieser Studie machten die Runde durch die Presse. Kaum zur Kenntnis genommen wurden die kritischen Stellungnahmen. Diese wiesen darauf hin, dass die Resultate nicht aussagekräftig sind, da die Studie nur Angaben zur kurzfristigen Belastung macht. Es wurden nämlich die Auswirkungen auf Menschen untersucht, die sich im Labor während 45 Minuten einer UMTS-Strahlung aussetzten. Real existierende Antennen strahlen aber 24 Stunden im Tag.
Kaum jemand kann heute bestreiten, dass längerfristig Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen zu befürchten sind.
Die BUD hat eine vom Landrat überwiesene Motion auf dem Tisch, die eine gezielte Standortplanung für Mobilfunkantennen verlangt. Wenn diese Planung nicht bald an die Hand genommen wird, werden wir einen Wildwuchs von Antennen in Wohngebieten im ganzen Kanton haben.
Ich bitte den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
|
1.
|
Wann wird dem Landrat die Vorlage für die Planung von Standorten für Mobilfunkantennenanlagen vorgelegt?
|
|
2.
|
Was können Kanton und Gemeinden aktuell unternehmen, damit die Mobilfunkbetreiber nicht einfach auf Masten von Hochspannungsleitungen der SBB und der Elektrizitätswerke ausweichen und damit dafür sorgen, dass sich Gemeinden und Kanton kaum wehren können?
|
|
3.
|
Sind die bestehenden Mobilfunkantennen im Kanton Basel-Landschaft auf einem Plan erfasst? Ist der Regierungsrat bereit, eine solche Übersicht zu veröffentlichen?"
|
II. Allgemeine Bemerkungen des Regierungsrates zur Interpellation
Im Ingress der Interpellation wird das Gesundheitsrisiko durch Mobilfunkstrahlung als "fait accompli" dargestellt. Der Stand der Wissenschaft lässt diese pauschale Aussage nicht zu. Trotz zahlreicher Studien mit Hinweisen auf mögliche biologische Wirkungen gibt es nach wie vor keine konsistente Evidenz für Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlung unterhalb der Immissionsgrenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Sobald jedoch zuverlässige neue Erkenntnisse im medizinischen oder technischen Bereich vorliegen, müssen die Immissions- bzw. die Anlagegrenzwerte überprüft und soweit nötig angepasst werden. Diese laufende Überprüfung ist Aufgabe der zuständigen Bundesbehörden, insbesondere des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Das BAFU hat auch ein Nationales Forschungsprojekt zum Thema "Nichtionisierende Strahlung, Umwelt und Gesundheit" initiiert und beteiligt sich an der Finanzierung verschiedener Studien, die im Auftrag der Forschungsstiftung Mobilkommunikation durchgeführt werden.
III. Antworten des Regierungsrates zu den einzelnen Fragen
1. Wann wird dem Landrat die Vorlage für die Planung von Standorten für Mobilfunkantennenanlagen vorgelegt?
Der Gesetzgeber verpflichtet die privaten Mobilfunkbetreiber, ihr Mobilfunknetz zu planen und geeignete Antennenstandorte hierfür auszuwählen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine Planungspflicht für Mobilfunkanlagen und -netze. Das Bundesgericht hat diesen Sachverhalt mehrmals bestätigt (z.B. Entscheid 1A.140/2003 vom 18.3.2004).
An einer von der Bau- und Umweltschutzdirektion für die Gemeinden organisierten Tagung zum Thema Mobilfunk trafen sich im November 2005 Vertreterinnen und Vertreter aus 25 Gemeinden, von landrätlichen Kommissionen und einer IG und liessen sich über das weitere Vorgehen bezüglich Mobilfunkantennen orientieren. Die Bau- und Umweltschutzdirektion schlug ein verfeinertes System zur Behandlung von Fragen der Mobilfunkantennen vor und stellte eine Ergänzung des Richtplanes in Aussicht.
Ende Juni 2006 hat der Regierungsrat den überarbeiteten kantonalen Richtplan, u.a. ergänzt mit dem Objektblatt VE1.7, Mobilfunkanlagen, in die zweite öffentliche Vernehmlassung gegeben, welche bis Ende September 2006 dauert.
Im neuen Objektblatt VE1.7 werden einerseits Planungsgrundsätze definiert für die Behandlung von Mobilfunkanlagen innerhalb und ausserhalb der Bauzonen. So können Mobilfunkanlagen nur ausnahmsweise ausserhalb der Bauzone bewilligt werden, wenn sie standortgebunden sind; das ist u.a. dann der Fall, wenn die Mobilfunkanlage optimal in eine bestehende Infrastrukturanlage (z.B. Autobahn, Hochspannungsmast, bestehende Sendeanlage) integriert werden kann. Anderseits enthält das Objektblatt eine Planungsanweisung, die den Kanton verpflichtet, dem Landrat eine Anpassung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes mit dem Ziel vorzulegen, die Mobilfunkbetreiber vorgängig zum Baugesuchsverfahren zu einem Dialog mit den Gemeinden zur Standortoptimierung der Antennenstandorte zu verpflichten (so genanntes Konsensualverfahren).
Der Regierungsrat wird den kantonalen Richtplan voraussichtlich im Laufe des Jahres 2007 dem Landrat zur Genehmigung überweisen.
2. Was können Kanton und Gemeinden aktuell unternehmen, damit die Mobilfunkbetreiber nicht einfach auf Masten von Hochspannungsleitungen der SBB und der Elektrizitätswerke ausweichen und damit dafür sorgen, dass sich Gemeinden und Kanton kaum wehren können?
Wie oben erwähnt ist es Aufgabe der privaten Mobilfunkbetreiber, ihr Mobilfunknetz zu planen und geeignete Antennenstandorte hierfür auszuwählen. Falls Projekte für neue Mobilfunkanlagen in bestehende Infrastrukturen wie z.B. Hochspannungsmasten oder SBB-Anlagen integriert werden, richtet sich die Bewilligung i.d.R. nach einem eidgenössischen Plangenehmigungsverfahren. Dabei findet eine öffentliche Planauflage und eine Anhörung des Kantons statt. Den Gemeinden steht das Einsprache- und Beschwerdeverfahren offen. Rechtlich gesehen gibt es also nicht weniger "Abwehrmöglichkeiten" als bei einem kantonalen Baubewilligungsverfahren.
3. Sind die bestehenden Mobilfunkantennen im Kanton Basel-Landschaft auf einem Plan erfasst? Ist der Regierungsrat bereit, eine solche Übersicht zu veröffentlichen?"
Die bestehenden Mobilfunkantennen können im Internet unter der Webadresse www.funksender.ch kartografisch eingesehen werden. Ein Link zu dieser Adresse befindet sich auch auf der Website des Lufthygieneamts beider Basel ( www.basler-luft.ch , Thema Elektrosmog/Mobilfunk).
Liestal 15. August 2006
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Wüthrich-Pelloli
der Landschreiber: Mundschin
Back to Top