2006-275 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Schriftliche Beantwortung der Interpellation der SP-Fraktion betreffend Poststellen-Abbau YMAGO (2006-275)
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vom:
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16. Januar 2007
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Nr.:
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2006-275
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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An der Landratssitzung vom 2. November 2006 reichte die SP-Fraktion eine Interpellation ein betreffend «Poststellen-Abbau YMAGO». Der Vorstoss hat folgenden Wortlaut .
Antwort des Regierungsrates
1. Hat der Regierungsrat Kenntnis erhalten, wie sich die von der Schweizerischen Post vorgesehenen Massnahmen auf unseren Kanton und unsere Region auswirken? Wie viele Stellen in unserem Kanton sind betroffen?
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft wurde - wie die übrigen Kantonsregierungen - seit Projektbeginn im Jahre 2004 regelmässig schriftlich und mündlich über den Stand des Projektes Ymago sowie über die Entscheide des zuständigen Verwaltungsrates der Post informiert. Das letzte Mal erfolgte eine Information schriftlich am 31. Oktober 2006, am Tag nach dem Entscheid des Verwaltungsrates der Post, sowie mündlich am 22. November 2006 bei der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion anlässlich eines bereits seit längerem vereinbarten Gesprächs mit einer Delegation der Post unter Leitung des seit 1. Januar 2007 neu zuständigen Konzernleitungsmitglieds Patrick Salamin. Der Regierungsrat war auch über die Ergebnisse der ein Jahr lang laufenden Pilotversuche orientiert.
Das Projekt wird in der ganzen Schweiz zwischen 400 und 500 Arbeitsplätze kosten. Heute gibt es im Bereich Poststellen und Verkauf gesamtschweizerisch rund 11'500 Stellen. Im Kanton Basel-Landschaft sind es in diesem Bereich 307,7 Stellen. Es ist davon auszugehen, dass das Verhältnis der zu reduzierenden Stellen im Kanton Basel-Landschaft zur Gesamtreduktion der Stellen im Bereich Poststellen und Verkauf etwa gleich sein dürfte. Das heisst, es ist mit einem Abbau in der Grössenordnung von etwa 12 Vollzeitstellen zu rechnen.
2. Sind aufgrund des Poststellenabbaus Kündigungen zu erwarten?
Der Regierungsrat bedauert, dass mit der Reorganisation im Projekt Ymago ein Stellenabbau unumgänglich ist. Er kann indessen nachvollziehen, dass bei den dramatischen Veränderungen des Postverkehrs am Schalter durch das geänderte Kundenverhalten Massnahmen nötig sind. Heute gehen 40% weniger Pakete, 37% weniger Briefe und 10% weniger Zahlungsverkehr über den Postschalter als noch im Jahre 2000.
Der Regierungsrat vertraut darauf, dass die Post bei allfälligen Kündigungen wie bisher sozialverantwortlich handeln wird. Die Post hat auch schon mehrfach öffentlich kommuniziert, dass sie alles daran setzen wird, Entlassungen zu vermeiden. Wie schon bei vergangenen Reorganisationen wird die Post auch bei der Umsetzung von Ymago die Auswirkungen auf das Personal mit einem tragfähigen Sozialplan abfedern. Dies wurde der Regierung in den Gesprächen auch immer wieder zugesagt.
Die Verhandlungsdelegationen der Schweizerischen Post sowie der Gewerkschaften Kommunikation und trans fair haben sich Mitte Dezember 2006 auf das weitere Vorgehen für das Projekt Ymago geeinigt. Die vereinbarten Grundsätze werden in den laufenden Sozialplanverhandlungen präzisiert. Die Vertragsparteien haben sich verpflichtet, diese Verhandlungen bis am 28. Februar 2007 abzuschliessen und das Ergebnis ihren zuständigen Gremien zu unterbreiten.
Die Post geht zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass das Projekt Ymago ohne Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen oder einseitig von der Post verordnete Reduktionen der Beschäftigungsgrade umgesetzt werden kann. Die notwendigen Einsparungen sollen über die natürliche Fluktuation und ein von der Post ausgestaltetes Anreizsystem erreicht werden.
3. Besteht die Gefahr, dass ganze Poststellen geschlossen werden? Wenn ja, wo und wann?
Die mit dem Projekt Ymago beabsichtigte Reorganisation postinterner administrativer und planerischer Aufgaben hat zur Folge, dass Verantwortlichkeiten bestehender Poststellen durch Umwandlung des Poststellennetzes in Haupt- und Zweigpoststellen neu definiert werden. Das Projekt Ymago beabsichtigt keine ersatzlose Schliessung ganzer Poststellen. Im Kanton Basel-Landschaft wird es unverändert 63 Poststellen geben; davon übernehmen 8 neu die Funktion von „Hauptpoststellen", 54 werden als „Zweigpoststellen" geführt.
Sollte es im Kanton Basel-Landschaft in einem späteren Zeitpunkt zu Verlegungen von Poststellen oder zu Umwandlungen von Poststellen in Agentur- oder in Haus-Service Lösungen kommen, sind im Übrigen klare Verfahrensregeln definiert. Diese verpflichten die Post zum Dialog mit den betroffenen Gemeinden und zur Suche nach einer einvernehmlichen Lösung. Ist eine solche nicht möglich, hat die betroffene Gemeinde die Möglichkeit, das Dossier von der unabhängigen Poststellenkommission überprüfen zu lassen, welche ihrerseits eine Empfehlung abgibt.
4. Welches sind die Konsequenzen der vorgesehenen Umwandlung von Poststellen in Zweigpoststellen:
a) für die Kundschaft und den Service Public?
Die Unterteilung der Poststellen in Haupt- und Zweigpoststellen hat auf das Angebot der Dienstleistungen und die Öffnungszeiten keinen Einfluss und keine negativen Auswirkungen auf die Kundschaft. Mit der Unterteilung der Poststellen in Haupt- und Zweigpoststellen wird die Kundenausrichtung im Gegenteil noch weiter verstärkt. Die Ergebnisse von Kundenbefragungen im Pilotbetrieb haben gezeigt, dass die Zufriedenheit der Privatkunden auf hohem Niveau stabil geblieben und jene der Geschäftskunden sogar noch gestiegen ist. Beim Personal in den Pilotpoststellen lag die Zufriedenheit nach einem anfänglichen Rückgang am Schluss sogar über den Werten vor den Tests. Die hohe Qualität des Service Public im Postwesen ist also mit Ymago nicht gefährdet.
b) für das betroffene Personal?
Der Regierungsrat hat dazu von der Schweizerischen Post folgende Informationen erhalten: Heute gibt es in der Schweiz rund 2'500 Poststellen, Agenturen und mobile Poststellen. Bei einer statischen Betrachtung (keine einzige Personalbewegung wie Pensionierung oder Stellenwechsel, was in der Praxis nicht vorkommt) werden 1'550 Mitarbeitende voraussichtlich gleich eingeteilt oder noch besser eingestuft werden. Davon werden rund 400 aufgewertet (neue Leitende von Hauptpoststellen sowie deren Betriebsleitende). Im Kanton Basel-Landschaft gibt es 8 Hauptpoststellen mit je einem Leitenden pro Hauptpoststelle und je einem Betriebsleitenden. 750 Poststellenleitende werden eine tiefere Einstufung erfahren; in BL dürften davon rund 12 Personen betroffen sein. Die Höhe der Lohnreduktionen ist Gegenstand der mit den Gewerkschaften laufenden Verhandlungen.
5. Werden bestehende Poststellen in Agenturen umgewandelt? Wenn ja, wo und wann?
Die Post will in der ganzen Schweiz innerhalb von zwei Jahren 200 Agenturen realisieren. Wo und wann Poststellen in Agenturen umgewandelt werden, ist Gegenstand von Verhandlungen der Post mit allen Betroffenen vor Ort, insbesondere den Gemeindebehörden, welche zuerst kontaktiert werden. Zur Zeit gibt es im Kanton Basel-Landschaft noch keine Agentur. Diese Option dürfte auch in Zukunft bei uns keine grosse Bedeutung haben.
6. Welches sind die Konsequenzen dieser Umwandlung von Poststellen in Agenturen:
a) für die Kundschaft und den Service Public?
Das Agenturmodell wird zumeist in Dorfläden integriert und von diesen betrieben. Sie bieten attraktive Öffnungszeiten und ein Grundsortiment bei den Briefen und Paketen, das die täglich nachgefragten Dienstleistungen umfasst. Mit der Postcard sind auch bargeldlose Zahlungen und Geldbezüge möglich. Die Regierung begrüsst im Prinzip das Konzept der Agenturen, können damit doch Dorfläden erhalten bleiben, die dank dem Mehrumsatz mit Postleistungen genügend Einkommen erwirtschaften. Damit können der Dorfgemeinschaft ein Laden und gleichzeitig auch eine Präsenz der Post erhalten bleiben. Die Agenturen sind eine Möglichkeit, Infrastrukturen im Dorf zu erhalten.
b) für das betroffene Personal?
vgl. Antwort 4b.
7. Wie beurteilt der Regierungsrat die Auswirkungen dieser Massnahmen auf die Qualität des Service Public?»
Die hohe Qualität des Service Public im Postwesen ist mit Ymago nicht gefährdet. Die Schweizerische Post entwickelt das Poststellennetz weiter, um die Grundversorgung auch in Zukunft flächendeckend auf hohem Qualitätsniveau zu gewährleisten. Zudem hat die Post vom Bundesrat den Auftrag, ihre Kundenorientierung und Wirtschaftlichkeit weiter zu verbessern. Der Regierungsrat konnte sich in Gesprächen mit der Post vergewissern, dass die Post ihren Auftrag, den Zugang zu den Postdienstleistungen flächendeckend sicherzustellen und die Bedingungen der Netzdichte einzuhalten, ernst nimmt. Aber sie ist mit der Post einverstanden, dass auch in Zukunft keine Steuermittel für die Subventionierung des Postbetriebs eingesetzt werden sollten, falls die Grundversorgung unwirtschaftlich erstellt würde.
Liestal, 16. Januar 2006
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Wüthrich-Pelloli
Der Landschreiber: Mundschin
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