2006-280 (1)


1. Einleitung

Gemäss § 49 Personaldekret muss der Landrat per 1. Januar über den Ausgleich der Teuerung befinden. Die Regierung verhandelt mit der Arbeitsgemeinschaft der Personalverbände über die Höhe; als Orientierungsgrösse wird der Landesindex der Konsumentenpreise, Stand Oktober, die finanzielle Situation des Kantons sowie die wirtschaftliche Entwicklung zugrunde gelegt.




2. Die Vorlage im Überblick


Die Teuerung von Oktober 2005 bis Oktober 2006 beträgt 0,3%.


Mit GAP wurde beschlossen, während 4 Jahren, d.h. von 2004 - 2007, je 0,5% der Teuerung nicht auszugleichen. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Mitarbeitenden das wichtigste Glied des Dienstleistungsbetriebs Kanton sind und um der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ausdruck zu verleihen, soll jedoch auf die vierte 0,5%-Tranche verzichtet werden.


Die finanzielle Situation des Kantons präsentiert sich wie folgt: Die laufende Rechnung des Jahres 2005 hat aufgrund zahlreicher Sonderfaktoren mit einem Überschuss von 32,1 Millionen Franken abgeschlossen. Das Budget 2006 weist ein Minus von rund 1,3 Millionen Franken auf. Da bei Erstellen des Budgets 2007 eine Jahresteuerung von 1,3% prognostiziert wurde, hat die Regierung in Anwendung des GAP-Planungsbeschlusses eine Teuerungsanpassung von 0,8% eingestellt. Mit einer Teuerungsanpassung von 0,3% verringert sich das budgetierte Defizit 2007 um 8.0 Millionen Franken auf 5,6 Millionen Franken.




3. Die Beratung in der Kommission


Die Personalkommission behandelte die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 20. November 2006 in Anwesenheit von Regierungsrat Adrian Ballmer und Personalchefin Doris Bösch.


Auf die Frage, ob der Verzicht auf die vierte GAP-Tranche von 0.5% als Versprechen zu verstehen sei oder ob die Mitarbeitenden befürchten müssten, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen würde, wurde den Kommissionsmitgliedern versichert, dass der GAP-Beschluss - in den Jahren 2004 bis 2007 insgesamt 2% der Teuerung nicht auszugleichen - nun als abgeschlossen betrachtet werden könne.


Die Personalkommission wurde überdies dahingehend orientiert, dass Vertreterinnen und Vertreter der Finanz- und Kirchendirektion und der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände (ABP) an der gemeinsamen Sitzung den Themenkreis Teuerungsanpassung behandelt haben.


Es wurde aufgezeigt, dass die ABP in ihrer Stellungnahme unter anderem festhalte, dass der volle Teuerungsausgleich begrüsst werde; damit trage die Regierung der Tatsache Rechnung, dass vorab das Staatspersonal die GAP-Massnahmen erarbeitet, umgesetzt und auch mitgetragen habe. Den Verzicht auf die vierte GAP-Tranche nahm die ABP als Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden des Kantons Basel-Landschaft mit Befriedigung auf.




4. Eintreten


Eintreten auf die Vorlage war in der Personalkommission unbestritten.




5. Antrag


Die Personalkommission stimmt dem Antrag der Regierung, für das Jahr 2007 einen Teuerungsausgleich von 0,3 Prozent auszurichten, mit 9 Stimmen ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung zu.


Gelterkinden, den 24. November 2006


Im Namen der Personalkommission
Die Präsidentin: Christine Mangold


Beilage:
Entwurf des Landratsbeschlusses



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