2006-284
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Georges Thüring, SVP: Eggflue-Tunnel
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Autor/in:
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Eingereicht am:
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16. November 2006
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Nr.:
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2006-284
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Am Donnerstag, 2. November, erfuhren die Mitglieder des Landrates und die Öffentlichkeit, dass der Eggflue-Tunnel an verschiedenen Stellen Risse und Schäden aufweist, welche aussergewöhnlich sind und nach einem erst 8 Jahre dauernden Betrieb eigentlich nicht auftreten sollten. Klarheit über die Ursache und das wirkliche Ausmass der Schäden sollen nun weitere Abklärungen und Messungen ergeben.
Laut dem zuständigen Chefbeamten der Bau- und Umweltdirektion kann sich die Behebung dieser Schäden - je nach Ursache - in der Bandbreite von "ein paar tausend Franken" oder im Kostenrahmen von über einer Million Franken bewegen.
Ich meine, dass es im Interesse der betroffenen Bevölkerung im Laufental und der Benutzer des Eggflue-Tunnels - täglich über 14'000 Fahrzeuge - liegt, dass die nötigen Abklärungen unverzüglich erfolgen und der Öffentlichkeit ohne Verzug reinen Wein eingeschenkt wird über die tatsächliche Situation dieses für das Laufental wichtigen Tunnels.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat respektive die zuständige Bau- und Umweltdirektion um dringliche Beantwortung folgender Fragen:
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1.
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Zu welchem Zeitpunkt stellten die zuständigen Stellen der Bau- und Umweltdirektion erstmals Schäden - wie eingangs erwähnt - im Eggflue-Tunnel fest? Wie wurde auf diese Feststellungen reagiert, was wurde unternommen?
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2.
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Wann und in welcher Form erfolgen die Abklärungen und Messungen, um das tatsächliche Ausmass der Schäden im Eggflue-Tunnel feststellen zu können?
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3.
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Werden externe Experten beigezogen? Wenn ja, welche?
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4.
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Wie und wann gedenkt der Regierungsrat die Öffentlichkeit und insbesondere die betroffene Bevölkerung im Laufental über das wirkliche Ausmass der Schäden und die zu treffenden Massnahmen zu informieren?
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5.
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Welche Szenarien bestehen für den Fall, dass die Schäden gravierend sind und aufwändigere Reparaturen respektive Instandstellungen erfolgen müssen?
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6.
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Wann könnte mit den Arbeiten begonnen werden? Wie lange würden diese dauern?
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7.
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Welche Konsequenzen würden sich für die Umfahrung Grellingen ergeben: Müsste der Tunnel ganz gesperrt werden oder könnte er während der Instandstellungsphase zumindest einspurig weiter geführt werden
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8.
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Welche flankierenden verkehrsseitigen Massnahmen sind vom Kanton vorgesehen, um den drohenden Verkehrskollaps - vor allem in Grellingen - zu verhindern, wenn der Eggflue-Tunnel über eine längere Zeit nur einspurig oder gar nicht mehr befahren werden könnte?
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In Anbetracht der ohnehin belasteten Verkehrssituation im Laufental und der aufgrund der bekannt gewordenen Schäden vorherrschenden Unsicherheit ersuche ich den Regierungsrat um dringliche Beantwortung der oben gestellten Fragen. Besten Dank.
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