2006-287


Bekanntlich kennt Kriminalität keine Kantonsgrenzen. Aus diesem Grund wird schon seit einiger Zeit im Rahmen der Diskussionen über die interkantonale Zusammenarbeit im Polizeibereich auch über die Zusammenarbeit im kriminaltechnischen Bereich debattiert. Es wurde festgestellt, dass eine solche Zusammenarbeit für die Kriminalitätsbekämpfung existenziell ist. Für verbesserungsfähig wird insbesondere der Austausch der Resultate der Untersuchungen bei den einzelnen Diensten erachtet. Seit einigen Jahren wird deshalb von der Arbeitsgruppe Kriminaltechnik Schweiz die Schaffung regionaler Kompetenzzentren gefordert. Gewisse Entwicklungen auf dieser Ebene haben zweifelsohne stattgefunden, vor allem auf nationaler Ebene (DNA- und Fingerabdruckdatenbank). Leider sind diese jedoch noch nicht zufrieden stellend. Dies zeigt unter anderem auch folgende aktuelle Entwicklung im Bereich der Kriminaltechnik.

Nicht erst seit Inkrafttreten des DNA - Profilgesetzes und der damit verbundenen Forderung nach Akkreditierung der DNA - Fachstellen steigt der Druck auf die kriminaltechnischen Dienste, eine institutionalisierte Qualitätssicherung zu schaffen. Das Bedürfnis zur qualitativen Verbesserung der Kriminaltechnik bei Inspektions- und Prüfungstätigkeiten entspricht einer generellen Tendenz in den kantonalen Polizeikorps. Es ist zu erwarten, dass Gerichte und Parteien in den Strafverfahren vermehrt Wert auf formell ausgewiesene Qualitätsstandards legen werden. Deshalb werden sich die grösseren kriminaltechnischen Fachstellen in den nächsten Jahren der Akkreditierung (ISO 17000 = Verfahren, nach welchem eine autorisierte Stelle die formelle Anerkennung erteilt, dass eine Stelle oder Person kompetent ist, bestimmte Aufgaben auszuführen) stellen müssen. So auch diejenigen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Zumindest mittelfristig werden die beiden kriminaltechnischen Dienste der beiden Halbkantone enorme finanzielle und personelle Ressourcen in das Projekt Qualitätssicherung (Akkreditierung) einbringen müssen. Diese Qualitätssicherung ist bereits im Regierungsprogramm BL für das Jahr 2007 enthalten. Die dafür anfallenden Kosten werden von Fachleuten als sehr hoch eingeschätzt. Diese Investitionen (Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung des Personals und Geräte usw.) werden voraussichtlich spiegelbildlich in beiden Kantonen erfolgen. Gleichzeitig werden aber - ausgenommen die nationalen Datenbanken für DNA und daktyloskopische (Fingerabdrücke) Spuren - sämtliche Spurendatenbanken (z.B. Schuh-, Werkzeug- sowie Lackspuren, anonyme Schriften) weiterhin der jeweiligen kantonalen Souveränität überlassen. Ein direkter Zugriff der Dienststellen auf die Spurendatenbanken des anderen Kantons bleibt immer noch nicht möglich. Diese Tatsache ist für eine koordinierte und effiziente Kriminalitätsbekämpfung kaum förderlich und befriedigt nicht.


In Anbetracht dieser neusten Entwicklungen bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat eine Zusammenlegung der kriminaltechnischen Dienste Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu prüfen und zu berichten, eventualiter beschränkt auf den Bereich Qualitätssicherung (Akkreditierung). Der Regierungsrat wird insbesondere gebeten zu überprüfen, inwiefern durch eine Zusammenlegung der kriminal-technischen Dienste Basel-Stadt und Basel-Landschaft langfristig finanzielle Mittel gespart werden können und gleichzeitig eine effizientere Kriminalitätsbekämpfung durch einen vereinfachten Austausch resp. Zugriff der erfassten Daten/Spuren stattfinden kann.


Im Grossen Rat Basel-Stadt wird ein gleichlautender Vorstoss eingereicht.



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