2006-291


In der BZ vom 7.11.2006 äussert sich der Leiter Rechtsdienst der BUD zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung KRIP 2 (s. Beilage). Unter anderem wird er mit den folgenden Worten zur geschlossenen Kritik von Gemeinden, Verbänden und Parteien am KRIP 2 zitiert: "Man darf sich jetzt nicht vom öffentlichen Echo täuschen lassen". Derartige Äusserungen werfen Fragen zum Thema "Wie geht der Regierungsrat mit Kritik um?" auf.

Nachdem jetzt bereits eine zweite Version des KRIP auf fast geschlossene Ablehnung gestossen ist, interessieren uns Steuerzahlende auch die aufgelaufenen Kosten. In der BZ werden die volkswirtschaftlichen Kosten auf 5-6 MCHF geschätzt, wobei keine Angaben zu den Kosten innerhalb der BUD / Kantonsverwaltung verfügbar sein sollen.


Schliesslich stellen sich auch Fragen zum weiteren Vorgehen. Nachdem die Kritik an der zweiten Version kaum geringer ausgefallen zu sein scheint, ist die Situation verfahrener denn je. Es ist schwer vorstellbar, dass die Schlüsselprobleme in einer nächsten Version lösbar sind. Sinnvoller wäre wohl ein Zwischenhalt, der genutzt werden müsste, um einige zentrale Fragen zu beantworten oder um vergessene Hausaufgaben zu machen. Insbesondere sollten



Ich bitte deshalb den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen :



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