2006-291
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Urs Hintermann, SP: Wie ernst nimmt der Regierungsrat Vernehmlassungsantworten zum KRIP 2?
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Autor/in:
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Eingereicht am:
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16. November 2006
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Nr.:
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2006-291
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In der BZ vom 7.11.2006 äussert sich der Leiter Rechtsdienst der BUD zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung KRIP 2 (s. Beilage). Unter anderem wird er mit den folgenden Worten zur geschlossenen Kritik von Gemeinden, Verbänden und Parteien am KRIP 2 zitiert: "Man darf sich jetzt nicht vom öffentlichen Echo täuschen lassen". Derartige Äusserungen werfen Fragen zum Thema "Wie geht der Regierungsrat mit Kritik um?" auf.
Nachdem jetzt bereits eine zweite Version des KRIP auf fast geschlossene Ablehnung gestossen ist, interessieren uns Steuerzahlende auch die aufgelaufenen Kosten. In der BZ werden die volkswirtschaftlichen Kosten auf 5-6 MCHF geschätzt, wobei keine Angaben zu den Kosten innerhalb der BUD / Kantonsverwaltung verfügbar sein sollen.
Schliesslich stellen sich auch Fragen zum weiteren Vorgehen. Nachdem die Kritik an der zweiten Version kaum geringer ausgefallen zu sein scheint, ist die Situation verfahrener denn je. Es ist schwer vorstellbar, dass die Schlüsselprobleme in einer nächsten Version lösbar sind. Sinnvoller wäre wohl ein Zwischenhalt, der genutzt werden müsste, um einige zentrale Fragen zu beantworten oder um vergessene Hausaufgaben zu machen. Insbesondere sollten
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das gemäss KRIP 2-Bericht immer noch fehlende Verkehrskonzept BL erstellt werden;
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Funktion der und Alternativen zur Südumfahrung überlegt werden;
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brisante lokale / regionale Probleme (z.B. Publikumsintensive Anlagen) mit den betroffenen Gemeinden vorbesprochen werden (sodass bereinigte Vorschläge in den KRIP 3 eingebaut werden können.
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etc.
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Ich bitte deshalb den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen :
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1
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Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass die vielen kritischen Stellungnahmen zum KRIP lediglich "ein Echo sind, von dem man sich nicht täuschen lassen darf"? Kann der Regierungsrat nachvollziehen, dass sich all jene, die Dutzende von Arbeitsstunden in fundierte Stellungnahmen investiert haben, nicht ernst genommen fühlen, wenn sie als "täuschendes Echo" bezeichnet werden?
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2
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Gemäss Antwort auf meine entsprechende Frage in der Fragestunde vom 21.9.06 hat "der Regierungsrat ... von der Kritik des zuständigen Bundesamtes Kenntnis genommen und dieser bei der Überarbeitung des kantonalen Richtplans teilweise Rechnung getragen". Ist somit die Kritik des ARE am KRIP 2 positiv ausgefallen? Wenn nein, wie nimmt der Bund Stellung und ist der Regierungsrat immer noch der Meinung, KRIP 2 habe keinen negativen Einfluss auf die Beiträge des Bundes an das Agglomerationsprogramm?
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3
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Trifft es zu, dass es trotz Kostenstellenrechnung und WoV nicht möglich ist, anzugeben, welcher Aufwand bis heute für das KRIP 1 und 2 geleistet wurde? Falls nein: Wie gross sind die bis heute aufgelaufenen Kosten für KRIP 1 und 2?
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4
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Wie ist das weitere Vorgehen in Sachen KRIP? Ist der Regierungsrat der Meinung, die geballte Kritik am KRIP 2 könne durch eine weitere Version (KRIP 3) aufgenommen und umgesetzt werden? Oder ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass sich ein Zwischenhalt aufdrängt und zuerst einige Kernprobleme gelöst werden müssen (s. oben)?
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