2006-298


Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte,

Herr Makrus Metz hat wegen seiner Wahl ans Bundesverwaltungsgericht seinen Rücktritt als Strafrichter per Ende 2006 eingereicht. Wir gelangen daher mit dem Antrag an Sie, eine Ersatzwahl vorzunehmen.


Das Strafgericht besteht gemäss § 4 des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden aus vier vollamtlichen Präsidien und insgesamt 20 Richterinnen und Richtern. Wahlbehörde für die Mitglieder des Strafgerichts ist gemäss § 31 Abs. 2 lit. c des Gerichtsorganisationsgesetz der Landrat. Für die Mitglieder des Strafgerichtes gelten die Unvereinbarkeitsbestimmungen gemäss § 51 Abs. 2 der Kantonsverfassung.



Antrag:


://: Der Landrat wird ersucht, für das Strafgericht für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 31. März 2010) eine Richterin oder einen Richter zu wählen.


Mit vorzüglicher Hochachtung
Im Namen des Kantonsgerichts



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