Vorlage an den Landrat


Landratsbeschluss (Entwurf)

betreffend Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret)


Änderung vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst


I.


Das Dekret vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz 1 (Personaldekret) wird wie folgt geändert:




§ 4a Jahresarbeitszeit der Ärztinnen und Ärzte


1 In Abweichung von § 4 Absatz 1 berechnet sich die Jahresarbeitszeit für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte und für Oberärztinnen und Oberärzte auf der Basis von 50 Stunden pro Woche. Sie ist für Teilzeitarbeitende anteilsmässig zu kürzen.


2 In Abweichung von § 4 Absatz 1 berechnet sich die Jahresarbeitszeit für Chefärztinnen und Chefärzte und für Leitende Ärztinnen und Leitende Ärzte auf der Basis von mindestens 50 Stunden pro Woche, richtet sich jedoch nach den betrieblichen Gegebenheiten. Sie ist für Teilzeitarbeitende anteilsmässig zu kürzen.




II.


Diese Änderung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.



Liestal,


Im Namen des Landrates
Die Präsidentin:
der Landschreiber:



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Fussnote:


1 GS 33.1248 , SGS 150.1