2006-317
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Postulat von Eugen Tanner, CVP: Klare Verantwortlichkeiten bei Bauvorhaben
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Autor/in:
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Eugen Tanner
, CVP (Augstburger, Chappuis, Corvini, Fuchs, Gorrengourt, Helfenstein, Jermann, Joset, Jourdan, Marbet, Rohrbach, Rudin, Rüegg, Schmied, Schneider, Schuler, Schweizer, Simonet, Steiner, Svoboda, Zwick)
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Eingereicht am:
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13. Dezember 2006
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Nr.:
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2006-317
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Das neue Bildungsgesetz kam immer mal wieder unter Beschuss, und zwar nicht wegen den bildungspolitischen Inhalten sondern wegen den damit verbundenen Auswirkungen auf die Übernahme der Schulbauten, ein Problem, das heute noch nicht abschliessend geregelt ist. Nicht unwesentlich zu dieser unerfreulichen Situation beigetragen haben unklare Verantwortlichkeiten innerhalb der Regierung.
Eine sehr ähnliche Situation haben wir zur Zeit bei der Raumfrage für die FHNW, nämlich Raumbedarf betr. Pädagogik/Soziale Arbeit und Life Sciences in Muttenz. BKSD und BUD spielen sich gegenseitig den „Schwarzen Peter" zu.
Drittes Beispiel: Der Bericht der GPK-PUK zu den Vorkommnissen rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal vom 18.6.2003 hat unter anderem aufgezeigt, wie bedeutsam und wichtig bei einem Bauvorhaben das Engagement und die Einflussnahme des künftigen Nutzers einer Baute/Anlage ist.
Die heutige Aufgabenteilung innerhalb der kantonalen Verwaltung resp. der Direktionen ist so, dass die Verantwortung für „Bauten" an sich bei der BUD liegt, auch wenn sie das zu erstellende oder zu sanierende Bauwerk selber nicht zur Aufgabenerfüllung braucht. Eine derartige Aufgabenteilung ist mit gewichtigen Nachteilen - und dies bereits im Vorfeld, nämlich bei der Evaluation /Bedarfsabklärung - verbunden und entspricht nicht einem umfassenden Verantwortlichkeitsprinzip.
Der Regierungsrat wird daher ersucht,
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eine Neuregelung der Zuteilung der Verantwortlichkeiten dahingehend zu prüfen, dass diejenige Direktion, welche zu ihrer Aufgabenerfüllung eine Baute/Anlage benötigt, nicht nur den Bedarf ermittelt resp. die Vorgaben definiert sondern auch die entsprechende Kreditvorlage - unter Einbezug der Fachinstanzen der BUD oder allenfalls anderer Direktionen - vorbereitet, im Landrat vertritt und damit die inhaltliche Verantwortung übernimmt (beispielsweise die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion für Schulbauten), wobei die Fachverantwortung bezüglich Ausführung bei der BUD verbleibt,
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und dem Landrat Bericht zu erstatten.
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