2006-320
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Motion von Patrick Schäfli, FDP: Mehr Mitbestimmung des Landrats bei öffentlich-rechtlichen Anstalten im Kanton Basel-Landschaft!
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Autor/in:
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Patrick Schäfli
, FDP (Anderegg, Ceccarelli, Corvini, de Courten, Franz, Fritschi, Gaugler, Gerber, Hess, Imber, Jordi, Nufer, Piatti, Ringgenberg, Schneeberger, Schulte, Stohler, Straumann, Thüring, Wegmüller, Willimann, Wirz)
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Eingereicht am:
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14. Dezember 2006
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Nr.:
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2006-320
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Seit einigen Jahren ist man im Kanton Basel-Landschaft dazu übergegangen, immer mehr Monopol-Aufgaben wie Pensionskasse des Staatspersonals, Gebäudeversicherung (BGV), Motorfahrzeugprüfstationen (MFP) etc. aus der Staatsverwaltung auszugliedern und sie in den Status einer öffentlich-rechtlichen Anstalt umzuwandeln. Dabei bleiben diese nach wie vor Monopolanstalten, können jedoch mit Staatsgarantie nach eigenem Gutdünken weitgehend unabhängig schalten und walten. Die Kantonalbank ist kein Monopolbetrieb auf dem Bankensektor und somit nicht betroffen von dieser Motion.
Dies führt dazu, dass der Landrat als Volksvertretung weder auf Budgetierung noch auf Investitionsentscheide dieser Anstalten irgendwelchen Einfluss hat. Einzige de facto-Aufgabe des Landrates ist es, die Jahresrechnung nach Abschluss Geschäftsjahres zur Kenntnis zu nehmen.
Weder bei bedeutenden Investitionen, welche beträchtliche z. T. langjährige Risiken enthalten können, noch bei Bauinvestitionen mit oder ohne Folgekosten hat der Landrat als Volksvertretung heute eine Mitbestimmungsmöglichkeit. Er ist einfach ausgeschaltet.
Doch nicht genug damit. Der Landrat ist auch NICHT zuständig für die Wahl der Aufsichtsgremien wie z.B. die Verwaltungskommissionen, welche eigentlich den sog. Verwaltungsrat dieser Institutionen bilden sollten. Meist ist dafür ausschliesslich der Regierungsrat Wahlbehörde. Fraglich ist gar, ob die Gremienhaftung auch für die Mitglieder in Aufsichtsgremien von öffentlich-rechtlichen Anstalten gelten würde. Weiter ist problematisch, dass einige Anstalten sich über kostendeckende Gebühren (MFP; BGV) alimentieren, welche sich in der Höhe nach den Aufwänden richten. Auch hier keine Mitsprachemöglichkeit des Landrates. Bei überkantonalen öffentlich-rechtlichen Anstalten kommt hinzu, dass eine Kündbarkeit der Verträge z. T. gar nicht vorgesehen ist (MFP), was rechtlich sehr problematisch ist.
Wir fordern daher mit dieser Motion, dass die Demokratiedefizite bei den staatlichen Monopol-Anstalten endlich behoben werden und die Mitsprache des Landrates nicht
laufend geschmälert wird. .
Die Regierung wird hiermit beauftragt, einen Bericht zu erstellen, worin die Beseitigung der Demokratiedefizite bei öffentlich-rechtlichen Anstalten wirksam angegangen wird, wobei namentlich die folgenden Punkte geregelt werden sollen:
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1.
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Bei Investitionen von öffentlich-rechtlichen Anstalten muss künftig dem Landrat eine Vorlage unterbreitet werden, wenn diese eine gewisse noch festzulegende Summe übersteigt (je Anstalt unterschiedlich festzulegen).
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2.
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Die öffentlich-rechtlichen Anstalten, welche von zwei oder mehreren Kantonen
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betrieben werden, müssen über kündbare Verträge verfügen (mit Fristen).
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3.
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Es muss überprüft werden, wie der Landrat mindest teilweise als Wahlgremium für die Aufsichtsgremien wie z. B. eine Betriebs- oder Verwaltungskommission einbezogen wird, wo dies bisher nicht der Fall ist (z.B. Bankrat der Kantonalbank).
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