2006-201
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Motion von Jürg Wiedemann, Grüne: Wertverminderung durch Mobilfunkstrahlung
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Autor/in:
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Jürg Wiedemann
, Grüne
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Eingereicht am:
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7. September 2006
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Nr.:
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2006-201
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Mobilfunktelefone und andere drahtlose Kommunikationsgeräte gehören heute zum Alltag. Zu deren Betrieb werden Mobilfunkbasisstationen und Antennenanlagen benötigt, welche leider auch negative Begleiterscheinungen verursachen: Befindet sich ein Gebäude in unmittelbarer Nähe einer Mobilfunkanlage, so beträgt die Wertverminderung infolge der Strahlenbelastung in ländlichen Gebieten durchschnittlich 10%, in Agglomerationszentren sogar bis zu 30%. Die Hausbesitzerinnen und -besitzer müssen deutlich tiefere Mietzinseinnahmen in Kauf nehmen und bei einem Verkauf droht ihnen sogar ein um 30% tieferer Erlös.
Einige Kantonalbanken sprechen Klartext: Die Zürcher Kantonalbank bestätigt, dass eine Mobilfunkanlage sich "negativ auf die Marktgängigkeit der betroffenen Liegenschaft auswirkt" . Das heisst: Derartige Liegenschaften können nur schwer verkauft werden, woraus eine Wertverminderung resultiert. Auch die Luzerner Kantonalbank bestätigt: "Uns sind Objekte bekannt, die zu leicht tieferen Preisen gehandelt wurden, weil sie im Strahlungsbereich einer Antenne stehen" . Auch die Basellandschaftliche Kantonalbank erklärte auf telefonische Anfrage, dass Liegenschaften, die in unmittelbarer Nähe einer Mobilfunkanlage liegen, möglicherweise auf weniger Interesse stossen und dadurch nur ein verminderter Verkaufserlös erzielt werden kann.
Die vorhandene Wertverminderung ist erklärbar: Einerseits reagieren viele Menschen auf die Belastung der nicht ionisierenden Strahlung mit gesundheitlichen Auswirkungen, andererseits verursacht die unsichtbare Mobilfunkstrahlung auch Unbehagen und sogar Angst. Der in der Schweiz festgelegte Anlagegrenzwert für die Immissionen von Mobilfunksendeanlagen beträgt 6 V/m. Dieser Wert ist um den Faktor 10 höher als ihn die Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH zum vorbeugenden Schutz der Bevölkerung empfehlen.
Der Kanton Baselland ist an die eidgenössischen Grenzwertvorschriften gebunden und bei Bewilligungsverfahren sind diese anzuwenden. Es ist jedoch zulässig, dass der Gebäudeeigner oder der Allmendbesitzer Mobilfunkbetreibern zusätzliche Bedingungen stellt. Ich bitte die Regierung, durch eine Zusatzvorschrift den Betrieb von Mobilfunkanlagen auf kantonseigenen Gebäuden und auf Allmend nur zu bewilligen, wenn die Immissionsbelastung inklusive der Gesamtbelastung der umliegenden Anlagen auf ein Zehntel der heutigen Grenzwerte reduziert wird.
Die negativen Folgen dieser Zusatzvorschriften sind unbedeutend: Beispielsweise ist es möglich, dass dadurch nicht überall im zweiten Untergeschoss einer Tiefgarage mit maximaler Empfangsstärke telefoniert werden kann. Die Vorteile überwiegen deutlich: Durch diese Massnahme wird die gesundheitliche Belastung der betroffenen Bevölkerung jedoch deutlich reduziert und die Lebensqualität erhöht. Die betroffenen kantonseigenen sowie die umliegenden Gebäude gewinnen an Wert. Dadurch können auch die Mietzinseinnahmen erhöht und der Erlös bei einem allfälligen Verkauf kann gesteigert werden.
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