2006-211 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Beantwortung der Interpellation 2006/211 von Landrat Andreas Helfenstein betreffend "Wann kommt das Kombiticket?"
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vom:
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6. März 2007
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Nr.:
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2006-211
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Am 7. September 2006 reichte Andreas Helfenstein, SP die Interpellation betreffend "Wann kommt das Kombiticket?" mit dem folgendem Wortlaut .
Der Regierungsrat nimmt dazu wie folgt Stellung:
Am 8. Dezember 2004 (Ratschlag Nr. 9385) hat der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt im Zusammenhang mit der Aufstockung des Stadions St. Jakob-Park die Einführung eines Kombi-Tickets für Veranstaltungen im St. Jakob-Park beschlossen.
Am 13. Januar 2005 hat der Landrat des Kantons Basel-Landschaft ( LRV 2004/165 , LRB Nr. 967) in gleicher Sache den eingangs erwähnten Beschluss gefasst.
Grundsätzlich liegt die Tarifhoheit bei den Unternehmen. Der Koordinationsausschuss (KOA) des Tarifverbundes Nordwestschweiz hat sich an seiner Sitzung vom 25. Januar 2006 mit dem Kombi-Ticket befasst. An dieser Sitzung wurden das Vorgehen und die Termine festgelegt. Die BLT Baselland Transport AG als geschäftsführende Unternehmung des TNW wurde mit den Verhandlungen beauftragt. Dazu gehörten unter anderem die Verhandlungen mit den für den St. Jakob-Park zuständigen Instanzen, die Ausarbeitung der Preisbasis für das Kombi-Ticket und das Abrechnungsprozedere.
Die Verhandlungen dazu dauerten trotz intensiver Bemühungen der Baselland Transport AG, vertreten durch Direktor Andreas Büttiker, den ganzen Frühling und Sommer hindurch. Der geforderte Bericht konnte mangels konkreter Zusagen nicht erstellt werden. Erst im Juli 2006 konnte eine Einigung mit dem Stadionbetreiber Basel United AG erzielt werden. Diese sieht folgendes Vorgehen vor:
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Der Besitz einer Eintrittskarte für einen Anlass im St. Jakob Park berechtigt zur freien Benützung des öffentlichen Verkehrs im Geltungsbereich des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW) während vier Stunden vor dem Anlass und anschliessend bis Betriebsschluss. Das lösen eines öV-Tickets ist nicht nötig.
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Die Veranstalter eines Anlasses im St. Jakob Park melden dem TNW die offizielle Besucherzahl. Pro Besucher wird dem Veranstalter ein Betrag von CHF 0.60 (inkl. MWST.) berechnet. Die Verteilung der Einnahmen unter den beteiligten Transportunternehmen erfolgt über den Verteilschlüssel des TNW.
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Das Vertragsverhältnis über die Bezahlung des Betrages besteht jeweils zwischen dem TNW und dem Veranstalter.
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Betreffend dem FC Basel (FCB) gilt diese Regelung ebenfalls. Den Besitzern von Jahreskarten wird der Betrag gemäss der Anzahl Heimspiele auf den Preis des Abonnements aufgerechnet. Jedes FCB-Ticket berechtigt zur freien Fahrt am Spieltag.
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Kommuniziert wurde dieses Vorgehen am 6. Dezember 2006 mittels einer Medienmitteilung des TNW. Die Inhaber von Jahreskarten des FCB wurden bereits im Vorfeld des Verkaufs der Karten für das Jahr 2007 informiert. Der Koordinationsausschuss des TNW (KOA) hat an der Sitzung vom 20. Dezember 2006 von der Regelung Kenntnis genommen. Im Rahmen der Partnerschaftsverhandlungen BL/BS wurde der Lenkungsausschuss durch die Projektsteuerung des Teilprojektes 5, St. Jakob am 19. Januar 2007 informiert.
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Die getroffene Regelung ist einfach in der Handhabung und erlaubt eine effiziente Abwicklung. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand ist bescheiden. Zudem vereinfacht das gewählte Vorgehen die Distribution und Kontrolle der Fahrausweise während Grossveranstaltungen.
Nach dem Vorliegen von auswertbaren Erfahrungen mit dem Kombiticket wird der Regierungsrat dem Landrat Bericht erstatten.
Im Einzelnen lassen sich die gestellten Fragen wie folgt beantworten:
1. Was sind die Gründe für die Verzögerung?
Die Verhandlungen wurden durch die BLT Baselland Transport AG als geschäftsführende Unternehmung des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW) geführt, teilweise unterstützt durch Vertreter der Basler Verkehrs-Betriebe. Diese Verhandlungen mit der Basel United AG als Betreiberin des St. Jakob-Parks einerseits und den zuständigen Personen beim FC Basel andererseits verliefen anfangs sehr harzig. Deshalb wurde zuerst mit dem FC Basel intensiv verhandelt und nach einer Lösung gesucht. Anschliessend fanden ebenfalls Verhandlungen mit der Basel United AG statt. Erst eine Sitzung der Verantwortlichen am 7. Juli 2006 brachte das Geschäft entscheidend voran. Im Herbst wurde die technische Machbarkeit eingehend geprüft.
2. Wie präsentiert sich der aktuelle Stand?
Sowohl der FCB als auch die Stadionbetreiberin Basel United AG haben das Kombiticket ab 1. Januar 2007 für alle Veranstaltungen eingeführt. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem FCB und Basel United AG wurde unterzeichnet.
3. Mit welchen Massnahmen bezüglich Preisgestaltung, Gültigkeitsdauer, Geltungsbereich und Angebotsgestaltung des OeV stellt der Regierungsrat sicher, dass mit einem attraktiven Kombiticket der gewünschte Lenkungseffekt erzielt werden kann?
Der TNW erhält pro Eintritt in das Station St. Jakob Park eine Entschädigung von CHF 0.60 (inkl. MWST) vom jeweiligen Veranstalter (FCB, Konzerte, etc.). Mit diesem Betrag wird der Fahrpreis abgegolten. Darin enthalten sind jedoch nicht die Zusatzaufwendungen für die Bereitstellung von Verstärkerkursen. Als Kombiticket gilt die Eintrittskarte. Sie erlaubt die freie Benutzung aller öffentlicher Verkehrsmitteln der ganzen Nordwestschweiz für Hin- und Rückfahrt zum Stadion jeweils vier Stunden vor der Veranstaltung und Anschliessend bis Betriebsschluss. Die Transportunternehmen BVB, BLT und SBB werden wie bisher bei Anlässen im Stadion St. Jakobs-Park bedarfsgerechte Transportkapazitäten bereitstellen.
4. Wann ist mit der Einführung des Kombitickets zu rechnen?
Das Kombiticket wurde formal am 1. Januar 2007 eingeführt. Mit Beginn der Spielsaison 2007 wird das Konzept erstmals zur Anwendung kommen.
Liestal, 6. März 2007
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Wüthrich-Pelloli
der Landschreiber: Mundschin
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