2006-213


Wie der Presse zu entnehmen war, wurde im Kanton Zürich einem hochgefährlichen Straftäter trotz Verwahrung offener Vollzug gewährt. Die gewährte Halbfreiheit nutzte der Straftäter für erneute Straftaten. Erst nach Monaten kam man ihm auf die Schliche und verwahrte ihn erneut. Der Regierungsrat liess inzwischen verlauten, dass unbegleiteter Urlaub für Verwahrte zur Zeit nicht zugelassen würde, zu einem späteren Zeitpunkt jedoch wieder zu dieser Methode übergegangen werde.

Mit dem klaren Ja zur Verwahrungsinitiative deklarierten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihren Willen, gefährliche Gewalttäter lebenslänglich zu verwahren und dabei auch keinen Urlaub zuzulassen. Die heutige Praxis widerspricht diesem Willen klar.


Vor diesem Hintergrund drängen sich verschiedene Fragen auf:



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