2006-215
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Philipp Schoch, Grüne: Tankstelle mitten im Wohngebiet
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Autor/in:
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Philipp Schoch
, Grüne
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Eingereicht am:
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7. September 2006
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Nr.:
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2006-215
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An der Kreuzung Baslerstrasse Marsstrasse in Allschwil soll eine Coop Tankstelle mit Laden gebaut werden. Der Standort ist umgeben von Wohnquartieren und in unmittelbarer Nähe zu einer Primarschule und einem Kindertagesheim. Coop Pronto-Shops sind 365 Tage im Jahr von 6.00 bis 23.00 Uhr geöffnet und ziehen meist motorisierte Kundschaft an, welche auch in Nachtstunden Lärm im Wohnquartier verursacht. Die Verkehrsführung ist so ausgelegt, dass die Einfahrt und eine der beiden Ausfahrten von der Parzelle direkt in eine kleine Nebenstrasse ins Wohnquartier münden. Gegenüber der Parzelle an der Baslerstrasse befinden sich zwei Tramhaltestellen. Somit wird dieser Bereich sehr stark von Fussgängern, insbesondere Schulkindern, frequentiert. Ein Teil der Parzelle liegt in der Wohnzone W3, der andere in der Wohn- und Geschäftszone WG4.
Das Raumplanungsgesetz des Bundes schreibt vor, dass Siedlungen nach Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten sind und Wohngebiete vor schädlichen und lästigen Einwirkungen wie Luftverschmutzung, Lärm und Erschütterungen möglichst verschont werden müssen.
Auszug aus dem Raumplanungs- und Baugesetz BL
§ 21 Wohnzonen und Wohn- und Geschäftszonen
1 Wohnzonen umfassen Gebiete, die in erster Linie der Wohnnutzung vorbehalten sind. Zugelassen sind nicht störende Betriebe, deren Bauweise der Zone angepasst ist.
2 Wohn- und Geschäftszonen umfassen Gebiete, die der Wohnnutzung und wenig störenden Betrieben vorbehalten sind.
3 Die Gemeinden können im Rahmen der Nutzungsplanung innerhalb der Wohn- und Geschäftszonen Gebiete bezeichnen, in denen mässig störende Betriebe zugelassen sind. Die Zonenvorschriften bestimmen Umfang und Art der Betriebe.
Die Platzverhältnisse in unserer Region sind sehr eng, es stellt sich die Frage, ob lärmintensive Betriebe, welche auch in Nachtstunden geöffnet sind, in Wohnquartieren wünschenswert sind.
Ich bitte den Regierungsrat folgende Fragen schriftlich zu beantworten.
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1.
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Darf auf einer Parzelle einer Wohnzone eine Tankstelle mit Einkaufsladen (Öffnungszeiten 6.00 bis 23.00 Uhr, 365 Tage) realisiert werden? Widerspricht dies nicht der Zonenreglementierung?
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2.
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Wie stellt sich der Regierungsrat zur Problematik ganzjähriger Lärmimmissionen auch während Nachtstunden in Wohnquartieren?
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3.
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Ist es sinnvoll, in unmittelbarer Nähe einer Primarschule und einer Kindertagesstätte eine Verkehrssituation zu schaffen, die zu einem stark erhöhten Verkehrsaufkommen führt, zumal die Ecke Baslerstrasse Marsstrasse auch ohne das geplante Bauvorhaben bereits sehr unübersichtlich ist?
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