2006-219 (3)


Einleitende Bemerkungen

Mit dem vorgelegten Budget 2007 wird mit einem Defizit in der Laufenden Rechnung von 5.6 Mio. Franken eine rote Null ausgewiesen. Im Vergleich mit dem Vorjahresbudget, wo die Laufende Rechnung ein Defizit von 1.3 Mio. Franken aufweist, bedeutet dies eine vernachlässigbare Verschlechterung. Es zeigt sich, dass die vom Regierungsrat u.a. auch mit der Generellen Aufgabenüberprüfung eingeschlagene Finanzpolitik Früchte trägt. Mit dem Budget 2007 wird ein weiterer Schritt in Richtung Konsolidierung der Kantonsfinanzen getan und damit die Phase des Haushaltsausgleichs mit dem Budget 2007 fortgesetzt. Das Budget 2007 ist auch regelkonform zur Defizitbremse, wie sie der Regierungsrat mit der Vorlage 2005/300 an den Landrat überwiesen hat.


Dank einer restriktiven Budgetierung ist es den Organisationseinheiten beinahe gelungen, die Vorgabe der Budgetrichtlinie 2007 mit Saldo Null, einzuhalten. Der Landrat hat mit den beschlossenen Änderungen zur Wohneigentums- und Familienbesteuerung LRB 1980/2006 zusätzliche Ertragsminderungen im Umfang von 8 Mio. Franken und damit eine entsprechende Verschlechterung des Budgets 2007 beschlossen.


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, dem Personal gemäss § 49 des Personaldekrets für das Jahr 2007 eine Teuerungszulage von 0.3% zu gewähren. Im Budget 2007 resultiert damit eine Entlastung von 8 Mio. Franken, so dass die vom Landrat beschlossene Budgetverschlechterung wieder kompensiert werden kann.


Der Regierungsrat verfolgt bei der Budgetierung weiterhin den Grundsatz, dass dem Landrat ein realistisches und transparentes Budget unterbreitet werden soll. Das Budget erfüllt seine Funktion als umfassendes Planungsinstrument nur, wenn alle im Jahresprogramm aufgeführten Vorhaben, welche im Jahr 2007 budgetwirksam werden, ins Budget aufgenommen werden. Dies entspricht auch dem Grundsatz der wahrheitsgetreuen Budgetierung gemäss § 32 Abs. 1 Finanzhaushaltsgesetz: "Der Voranschlag enthält die den allgemeinen Staatshaushalt betreffenden Ausgaben und Aufwendungen sowie die geschätzten Einnahmen und Erträge eines Rechnungsjahres". Aus diesem Grunde enthält das Budget Vorhaben, welche der Landrat mit einer separaten Vorlage zu beschliessen hat. Wenn diese Vorhaben auch im Budget eingestellt sind, so dürfen diese Budgetkredite so lange nicht beansprucht werden, bis der Landrat den dazugehörenden Verpflichtungskredit gesprochen hat. In diesen Fällen wird der Kredit nicht mit dem Budget, sondern mit der Verpflichtungskreditvorlage gesprochen. Der Landrat verfügt bei der Beratung der Verpflichtungskreditvorlage jeweils über den vollen Entscheidungsspielraum.



Budgetanträge

Zu den von Mitgliedern des Landrats eingereichten Budgetanträgen 2007 stellt der Regierungsrat dem Landrat folgende Anträge:





Weitere Anträge zum Budget 2007

Anträge des Landrats



Anträge des Regierungsrats
Finanzielle Konsequenzen

Bei der Annahme des Budgetantrages 2006/219-13 sowie aller gemäss oben erwähnten Anträge des Landrates und des Regierungsrates ergibt sich ein Minderaufwand von 7.555 Mio. Franken und ein Minderertrag von 8 Mio. Franken in der Laufenden Rechnung.


Gegenüber dem vom Regierungsrat vorgelegten Budget 2007 verschlechtert sich der Saldo der Laufenden Rechnung um 445'000 Franken von -5.6 Mio. Franken auf -6.0 Mio. Franken.



ANTRAG

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat,


1. mit Ausnahme des Budgetantrages 2006/219-13 alle Budgetanträge abzulehnen


2. die weiteren Anträge des Landrates und des Regierungsrates zu beschliessen



Liestal, den 14. November 2006


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Wüthrich-Pelloli
Der Landschreiber: Mundschin



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