2006-219 (3)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Parlamentarische Anträge zum Budget 2007
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vom:
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14. November 2006
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Nr.:
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2006-219_01-14
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Einleitende Bemerkungen
Mit dem vorgelegten Budget 2007 wird mit einem Defizit in der Laufenden Rechnung von 5.6 Mio. Franken eine rote Null ausgewiesen. Im Vergleich mit dem Vorjahresbudget, wo die Laufende Rechnung ein Defizit von 1.3 Mio. Franken aufweist, bedeutet dies eine vernachlässigbare Verschlechterung. Es zeigt sich, dass die vom Regierungsrat u.a. auch mit der Generellen Aufgabenüberprüfung eingeschlagene Finanzpolitik Früchte trägt. Mit dem Budget 2007 wird ein weiterer Schritt in Richtung Konsolidierung der Kantonsfinanzen getan und damit die Phase des Haushaltsausgleichs mit dem Budget 2007 fortgesetzt. Das Budget 2007 ist auch regelkonform zur Defizitbremse, wie sie der Regierungsrat mit der Vorlage 2005/300 an den Landrat überwiesen hat.
Dank einer restriktiven Budgetierung ist es den Organisationseinheiten beinahe gelungen, die Vorgabe der Budgetrichtlinie 2007 mit Saldo Null, einzuhalten. Der Landrat hat mit den beschlossenen Änderungen zur Wohneigentums- und Familienbesteuerung LRB 1980/2006 zusätzliche Ertragsminderungen im Umfang von 8 Mio. Franken und damit eine entsprechende Verschlechterung des Budgets 2007 beschlossen.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, dem Personal gemäss § 49 des Personaldekrets für das Jahr 2007 eine Teuerungszulage von 0.3% zu gewähren. Im Budget 2007 resultiert damit eine Entlastung von 8 Mio. Franken, so dass die vom Landrat beschlossene Budgetverschlechterung wieder kompensiert werden kann.
Der Regierungsrat verfolgt bei der Budgetierung weiterhin den Grundsatz, dass dem Landrat ein realistisches und transparentes Budget unterbreitet werden soll. Das Budget erfüllt seine Funktion als umfassendes Planungsinstrument nur, wenn alle im Jahresprogramm aufgeführten Vorhaben, welche im Jahr 2007 budgetwirksam werden, ins Budget aufgenommen werden. Dies entspricht auch dem Grundsatz der wahrheitsgetreuen Budgetierung gemäss § 32 Abs. 1 Finanzhaushaltsgesetz: "Der Voranschlag enthält die den allgemeinen Staatshaushalt betreffenden Ausgaben und Aufwendungen sowie die geschätzten Einnahmen und Erträge eines Rechnungsjahres". Aus diesem Grunde enthält das Budget Vorhaben, welche der Landrat mit einer separaten Vorlage zu beschliessen hat. Wenn diese Vorhaben auch im Budget eingestellt sind, so dürfen diese Budgetkredite so lange nicht beansprucht werden, bis der Landrat den dazugehörenden Verpflichtungskredit gesprochen hat. In diesen Fällen wird der Kredit nicht mit dem Budget, sondern mit der Verpflichtungskreditvorlage gesprochen. Der Landrat verfügt bei der Beratung der Verpflichtungskreditvorlage jeweils über den vollen Entscheidungsspielraum.
Budgetanträge
Zu den von Mitgliedern des Landrats eingereichten Budgetanträgen 2007 stellt der Regierungsrat dem Landrat folgende Anträge:
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Aufwand
Franken |
Ertrag
Franken |
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Antrag 2006/219-01 SVP-Fraktion betreffend Personalaufwand, alle (Konto 30)
Antrag: Ablehnung Begründung: Der Regierungsrat setzt im Budget 2007 mit einem Stellenzuwachs von 26.1 Vollstellen bzw. 0.48 Prozent (davon entfallen 5.8 Stellen auf die Gerichte und Strafvollzugsbehörden) wiederum faktisch einen Personalstopp um. Bei Personalfluktuationen wird systematisch geprüft, ob die betreffende Stelle fortgeführt werden soll oder ob freiwerdende Stellen - sofern betrieblich möglich - gegebenenfalls erst verzögert wieder besetzt werden. Aufgrund des beantragten Teuerungsausgleichs für 2007 resultiert eine Reduktion des Personalaufwands von 8 Mio. Franken. Somit wird der Budgetantrag 2006/019-02 weit mehr als vorgesehen reduziert. Nach Berücksichtigung des Teuerungsausgleichs, resultiert gegenüber dem Vorjahresbudget eine bescheidene Zunahme des Personalaufwands von 9.26 Mio. Franken bzw. 1 Prozent. Basierend auf der aufgezeigten Ausgangslage und unter Berücksichtigung der üblichen Budgetabweichungen, spricht sich der Regierungsrat gegen diesen Kürzungsantrag aus. |
- 1'000'000.-
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Aufwand
Franken |
Ertrag
Franken |
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Antrag 2006/219-02 SVP-Fraktion betreffend Berater, Gutachter, Experten, alle (Konto 318.20)
Antrag: Ablehnung Begründung: Aufgrund der umgesetzten Stellenplafonierung ist es für die Durchführung von grossen Vorhaben unabdingbar, dass auf externe Beratungsdienstleistungen zurückgegriffen werden kann. Die Reduktion der im Konto 318.20 vorgesehenen Mittel führt dazu, dass bestimmte Projekte überhaupt nicht oder nur unter Inkaufnahme einer erheblichen Verzögerung realisiert werden können. Verzögerungen können aber wiederum Mehrkosten zur Folge haben. Der Antrag wird daher abgelehnt. Im folgenden werden die Begründungen zu den Kürzungsanträgen auf Stufe Rubrik aufgeführt: |
- 3'000'000.-
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FKD
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2100 Generalsekretariat 50'000.-
2101 GSK FKD Zentrale Informatik 130'000.- 2105 Finanzverwaltung 500'000.- 2114 Fachstelle Familienfragen 80'000.- |
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Begründung FKD:
Die in den einzelnen Dienststellen beantragten Kürzungen, hätten folgenden Einfluss:
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-
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Rubrik 2100:
Dieser Posten des Generalsekretariats wird sehr unterschiedlich ausgeschöpft: In den Jahren 2000 bis 2005 lag der Minimalwert bei Fr. 32'619.-, der Maximalwert bei Fr. 271'355.-, der Durchschnitt - wenn das Ausnahmejahr 2004 ausgeklammert wird - bei rund 210'000.-:
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Rechnung
2005 |
Rechnung
2004 |
Rechnung
2003 |
Rechnung
2002 |
Rechnung
2001 |
Rechnung
2000 |
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271'355.-
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32'619.-
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155'735.-
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210'981.-
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186'697.-
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215'557.-
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Für das Jahr 2006 lag die Belastung des Kontos am 7. November 2006 bei Fr. 155'763.05.
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Der Posten ist jeweils ausserordentlich schwierig zu budgetieren, weil mit diesen Mitteln zu einem grossen Teil auf aktuelle Bedürfnisse zu reagieren ist. Er wird deshalb entsprechend dem Bedarf jeweils unter- oder überschritten. Wird er um 50'000.- Fr. tiefer angesetzt, so steigt die Wahrscheinlichkeit, dass er überschritten wird.
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Rubrik 2101:
Das strategische Projekt der Zentralen Informatik "IP-Telefonie bei der kantonalen Verwaltung", welches dem Landrat mit separater Landratsvorlage noch zum Beschluss unterbreitet wird, müsste ohne Beratung von qualifizierten Experten abgewickelt werden.
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Rubrik 2105:
Im Budgetkredit auf dem Konto 318.20 der Finanzverwaltung ist ein Tranche von 500'000 Fr. für die Einführung eines neuen ERP-Systems vorgesehen. Die Landratsvorlage zum entsprechenden Verpflichtungskredit wird im 1. Quartal 2007 an das Parlament überwiesen. Die Kürzung des Budgetkredits hätte zur Folge, dass der Regierungsrat mit der Verpflichtungskreditvorlage zum ERP-System einen zusätzlichen Budgetkredit im Budget 2007 beantragen müsste.
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Rubrik 2114:
Die bei der Fachstelle für Familienfragen eingestellten 80'000 Fr. sind für den kantonalen Familienbericht vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine Massnahme des vom Regierungsrat bewilligten Gesamtkonzepts. Eine Reduktion würde bedeuten, dass diese Massnahme nicht umgesetzt werden könnte.
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VSD
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2200 Generalsekretariat 50'000.-
2201 Sanitätswesen 100'000.- 2250 Rheinhäfen des Kantons BL 60'000.- |
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Begründung VSD:
Im Budget des Generalsekretariates sind (Rubrik 2200 und 2201) Fr. 250'000 (wie im Vorjahr) eingestellt. Davon nun Fr. 150'000 bzw. 60% zu streichen erachten wir unter Berücksichtigung der anstehenden Projekte (Globalbudget Spitäler, Projekt Swiss-DRG, Regulierungsfolgenabschätzung KMU, etc.) als nicht machbar. Die gesamte VSD verzeichnet im Konto 318.20 zum Vorjahr eine marginale Erhöhung (Fr. 20'000 bzw. 1%) und soll nun Fr. 210'000 kürzen. D.h. auch die Verhältnismässigkeit ist nicht gegeben.
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BUD
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2330 AUE 800'000.-
2341 AIB Amtsleitung/ZD 100'000.- 2350 ARP Amtsleitung/Grundl. u. Infor. 170'000.- 2351 ARP Lärmschutz 50'000.- 2354 ARP Kant. Denkmalpflege 50'000.- 2355 ARP Natur und Landschaft 200'000.- 2371 LHA Lufthygieneamt b. Basel 120'000.- |
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Begründung BUD:
Rubrik 2330:
Eine Kürzung des Budgets 318.20 um 800'000 Fr. ist für das AUE nicht machbar. Das AUE hat im Rahmen von GAP bereits alle Einsparungsmöglichkeiten umgesetzt. Der Aufwand des AUE auf der Kostenart 318.20 sank im Rahmen von GAP um 625'000 Fr. Das ist eine Reduktion von nahezu 50 %.
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Der Aktuelle Betrag von 2'405'500 Fr. im Budget 2007 setzt sich wie folgt zusammen:
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- Die zweckgebundenen Aufwendungen in den Bereichen Wasserversorgung und Grundwasserschutz in der Höhe von 1.03 Mio. Fr. werden aus den Grundwassernutzungsgebühren kostendeckend finanziert. Diese zweckgebundenen Aufwendungen wurden bisher zu einem wesentlichen Teil über den Verpflichtungskredit 1254/89 (Investitionsrechnung) finanziert. Dieser Verpflichtungskredit wird im Jahr 2006 abgerechnet. Würden die Ausgaben gesenkt, so müssten in logischer Folge die Gebühren entsprechend nach unten angepasst werden.
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- Der Bund finanzierte Aufwendungen für den Kataster der belasteten Standorte in der Höhe von 0.70 Mio. Fr. (siehe Erträge unter 460.00). Würden hier Mittel gekürzt, so würden die Einnahmen (Bundesbeiträge) die genau gleiche Kürzung erfahren.
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Kürzungen bei den beiden erwähnten Teilpositionen dieses Kontos würden das Budget per Saldo nicht verändern. Hingegen stellen wir fest, dass nach Abzug der beiden Teilpositionen keine 800'000 Fr. mehr vorhanden sind. Ohne diese Mittel können spezialisiertes Wissen oder bestimmte Laborleistungen, die wir nicht selbst erbringen können, nicht mehr eingekauft werden. Somit könnten bei weiteren Kürzungen die Aufgaben im Bereich Umweltschutz nicht mehr wahrgenommen werden.
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Rubrik 2341:
Für das Jahr 2007 erwarten wir Mehraufwand im Zusammenhang mit den Arbeiten für die Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes. Bei einer Kürzung von 100'000 Fr. würden diese Arbeiten verzögert und die gesetzlich vorgegebene Frist zur Umsetzung könnte nicht eingehalten werden.
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Rubrik 2350
: Für 2007 sind in diesem Konto zwei wesentliche Bereiche enthalten:
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- 25'000 Fr. für Organisationsentwicklung und für Entwicklungsprojekte zur Umsetzung des Richtplans.
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- 276'000 Fr. für die Umsetzung der ersten Schlüsselprojekte im Entwicklungsgebiet Salina-Raurica: Wettbewerb zur Gestaltung des Längi-Parks, dem Bahnhofplatz der Haltestelle Pratteln Salina-Raurica, die 2008 in Betrieb genommen wird (146'000 Fr.). 100'000 Fr. sind eingesetzt für das professionelle Management des Verkaufs der Flächen. Diese Beträge für Salina-Raurica sind Inhalt der Landratsvorlage, die Ende 2006 an den Landrat überwiesen werden soll.
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Die Reduktion um 170'000 Fr. bedeutet den Verzicht auf das Gebietsmanagement und Zeitverzug bei der Erstellung des Bahnhofvorplatzes und des angrenzenden Parks - ein Projekt, das zusammen mit den Gemeinden Augst und Pratteln und der Grundeigentümerschaft umgesetzt werden soll und das in der Vernehmlassung auf ein sehr positives Echo gestossen ist.
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Rubrik 2351
: Bis zum Frühling des Jahres 2005 bestand die Abteilung Lärmschutz aus drei Vollzeitstellen mit einem Budget von 176'000 Fr. Im Rahmen der GAP wurde die Abteilung auf zwei Vollzeitstellen reduziert, wobei sich der Arbeitsumfang zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht reduziert hat. Um den Arbeitsaufwand mit einer ganzen Vollzeitstelle weniger dennoch bewältigen zu können, muss sich die Abteilung Lärmschutz infolge 100%-Auslastung der beiden Mitarbeiter durch Ingenieurbüros geeignete Grundlagen für einen wirksamen Vollzug erarbeiten lassen. Das Budget für 2007 beträgt bereits jetzt nur noch 126'000 Fr. Falls das Budget um weitere 50'000 Fr. auf 76'000 Fr. reduziert werden soll, ist die Abteilung Lärmschutz trotz gesetzlichem Auftrag nicht mehr in der Lage, die Strassenlärmsanierung zu vollziehen. Zudem kann die Schall- und Laserverordnung im Zusammenhang mit Veranstaltungs- und Discothekenlärm nicht mehr vollzogen werden. Weiter müssten Lärmgutachten zu aktuellen Projekten sowie zu Industrie- und Gewerbelärm selbst erstellt werden, was aufgrund der personellen Engpässe nicht mehr möglich ist. Bereits heute können die meisten Termine nicht mehr eingehalten werden (Terminverzug heute ca. 3-4 Monate). Mit weiteren Budgetkürzungen von 50'000 Fr. ist der Vollzug des Lärmschutzes in Gefahr.
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Rubrik 2354
: Die Kürzung betrifft ein Kerngeschäft der kantonalen Fachstelle, die zu einer Kostensenkung im Bereich der Denkmalsubventionen führt: Die bautechnischen Probleme an geschützten Kulturdenkmälern werden in Folge der Übernutzung oder/und in Folge von falsch eingesetzten Materialien in der Hochkonjunkturphase (1970er) immer komplexer und können nur durch Expertisen von Fachleuten analysiert und bewertet werden. Diese Expertisen stellen die unabdingbare Voraussetzung von Sanierungs- und Renovationskonzepten dar. Diese Expertisen können nicht verwaltungsintern erarbeitet werden, da die entsprechenden Experten fehlen. Eine Kürzung in diesem Bereich führt zu einem Mangel an Grundlagenwissen, zu einer Reduzierung der Kompetenz der kantonalen Fachstelle und zu aufwendigeren Renovationsprozessen mit höheren Kosten, die schliesslich auch der Kanton mittragen müsste. Ein Blick in die Abrechnung/den Abschluss des Verpflichtungskredites zeigt, dass sorgfältig und mit Sachkenntnis diese Expertisen eingeholt worden sind.
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Rubrik 2355
: Per 1. Januar 2008 tritt der Neue Finanzausgleich (NFA) in Kraft. Für den Bereich Natur und Landschaft hat dies eine komplette Umgestaltung des bisherigen Subventionswesens zur Folge. Bisher wurden die Bundesbeiträge für Naturschutzmassnahmen einzeln abgerechnet. Insgesamt betrugen die Bundesbeiträge rund 50% der Bruttoausgaben. Gestützt auf den NFA schliesst der Bund nun mit den Kantonen eine Leistungsvereinbarung ab, worin die Bundesbeiträge als Globalbeitrag festgelegt sind. Zentraler Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung ist ein Controlling des Bundes. Der im Budget 2007 enthaltene Betrag ist erforderlich, um per 1.1.08 das vom Bund geforderte Controlling im Bereich Natur und Landschaft aufzubauen (LR-Vorlage in Vorbereitung). Wird dieser Kredit gestrichen, ist das vom Bund geforderte Controlling nicht realisierbar. Dies bedeutet, dass die bisherigen Bundessubventionen entfallen würden. Für den Kanton entstehen dadurch massive Mehrkosten: bei Ausgaben von 6'311'128 Fr. betrugen die Bundesbeiträge im Jahre 2005 beispielsweise insgesamt 3'454'825 Fr. Dieser beachtliche Betrag würde dem Kanton bei einer Streichung des budgetierten Betrages von 200'000 Fr. entgehen.
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Rubrik 2371:
Aufgrund der vielfälltigen Aufgaben des LHA ist eine Kürzung des Budgets für die Berater, Gutacher und Experten von 120'000 Fr. nicht realistisch. Für das Jahr 2007 ist unter anderem geplant Untersuchungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Luftreinhalteplanes insbesondere betreffend Feinstaub, Ozonbelastung, Sticksoff-Deposition und
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icht
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onisierender
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trahlung (NIS) sowie für das Projekt Aerowood durchzuführen.
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JPMD
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2425 Motorfahrzeugkontrolle 80'000.-
2470 Amt für Militär und Bevölkerungsschutz 50'000.- |
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Rubrik 2425:
Der Betrag von 80'000 Fr. bei der Motorfahrzeugkontrolle ist für die Hauptstudie im Hinblick auf das Strassenverkehrsamt beider Basel vorgesehen. Diese dient als Grundlage für die Vorlage an den Landrat. Die Vorbereitungsarbeiten können nicht ausschliesslich von Fachleuten der Motorfahrzeugkontrollen BS und BL sowie von der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel (MFP) geleistet werden.
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Rubrik 2470:
Zum Betrag von 50'000 Fr. beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz: Seit 1999 wird aus Effizienzgründen die Stelle eines Ingenieurs nicht wieder besetzt. Dies führt dazu, dass zwingende Leistungen im Telematik- und Sirenenbereich auf dem Markt eingekauft werden müssen. Im AMB-Budget sind jährlich zwischen 50'000 Fr. und 60'000 Fr. für diese Expertenkosten eingestellt. Ohne den im Budget unter 3189.20 vorgesehenen Betrag von 244'000 Fr. muss das AMB auf zwingende Dienstleistungen zur Erfüllung seines Dienstauftrags, wie beispielsweise solche auf dem Gebiet der Erdbebenmikrozonierung durch die UNI Basel und die ETH Zürich, verzichten.
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BKSD
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2500 Generalsekretariat 50'000.-
2503 Projekte im Schulsektor 110'000.- 2549 AfBB 100'000.- 2560 Amt für Kultur 50'000.- 2573 Römerstadt Augusta Raurica 100'000.- |
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Rubrik 2500:
Der Betrag von 50'000 Fr. ist für Folgeberatungen sowie die Umsetzung der organisatorischen Massnahmen vorgesehen, die sich aus der im Jahr 2006 von der BDO-Visura vorgenommenen Organisationsüberprüfung des Amts für Volksschulen (AVS) ergeben. Zum Zeitpunkt der Budgetierung lagen die Ergebnisse dieser Organisationsanalyse noch nicht vor.
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Rubrik 2503
: Bei den Projekten im Schulsektor sind 110'000 Fr. für die externe Evaluation der Berufsschulen und Gymnasien (gemäss gesetzlichem Auftrag) vorgesehen. Im Falle einer Annahme des Budgetantrages müssten diese externen Evaluationen wiederum um ein Jahr verschoben werden.
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Rubrik 2549
: 100'000 Fr. sind für den Einkauf von Bildungsmodulen für die Jugendberatungsstelle „wie weiter?" vorgesehen. Dies steht in Zusammenhang mit dem Ausbau dieser Beratungsstelle im Hinblick auf eine steigende SchülerInnenzahl, die auf Lehrstellensuche ist. Es erfolgt eine Zusammenarbeit mit Bund und KIGA. Rund 2/3 dieser Ausgaben werden vom Bund (Seco/Kiga) finanziert. Es wird folglich mit Bundesbeiträgen von rund 66'000 Fr. gerechnet. Eine Reduktion um 100'000 Fr. hat per Saldo eine Einsparung von nur 34'000 Fr. zur Folge.
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Rubrik 2560:
Der Budgetbetrag von 50'000 Fr. ist für die Erarbeitung des neuen Kulturförderungsgesetzes vorgesehen. (Mit LRV 2005-182 wird der Regierungsrat beauftragt, das Gesetz über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen einer Totalrevision zu unterziehen.) Bei diesen Arbeiten ist das Amt für Kultur auf externes Wissen angewiesen, auch um Vergleiche zu anderen kantonalen oder zu Bundesschnittstellen anstellen zu können. Es handelt sich nicht einfach um eine Anpassung des bestehenden Gesetzes, sondern um einen völlig neuen ersten Gesetzesentwurf.
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Rubrik 2573:
Bei einer Kürzung um 100'000 Fr. könnte das bestehende und gut funktionierende Sicherheitskonzept der Römerstadt Augusta Raurica nicht mehr erfolgreich weiter geführt werden. Rund 150'000 Fr. sind für Bewachungs- und Sicherungsarbeiten durch eine externe Sicherheitsfirma vorgesehen. Korrekterweise handelt es sich dabei nicht um Beratungshonorare sondern um Dienstleistungen Dritter.
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Aufwand
Franken |
Ertrag
Franken |
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Antrag 2006/219-03 CVP/EVP-Fraktion betreffend Berater, Gutachter, Experten, alle Direktionen (inkl. Spitäler) und Gerichte (Konto 318.20)
Antrag: Ablehnung Begründung: Siehe Begründungen zum Antrag 2006/219-02 |
- 1'500'000.-
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Antrag 2006/219-04 Martin Rüegg, SP-Fraktion betreffend Aufstockung des Budgets für die Gesundheitsförderung, VSD Rubrik 2207
Antrag:
Ablehnung
Begründung: Ohne Vorliegen bzw. Vorhandensein konkreter Projekte mit präventiver Wirkung im Gesundheitsbereich erachten wir eine pauschale Budgetkredit-Erhöhung für die Abteilung „Gesundheitsförderung" als nicht angebracht. |
+ 400'000.-
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Antrag 2006/219-05 Annemarie Marbet, SP-Fraktion betreffend Reduktion Löhne Verwaltungspersonal BUD Generalsekretariat
(Konto 2300.301.20)
Antrag: Ablehnung Begründung: 2005 wurde die neu geschaffene Zentrale Beschaffungsstelle (ZBS) aufgebaut, was mit einer zusätzlichen Stelle verbunden war. 2006 wurde die ZBS mit dem Transfer von zwei Stellen aus Dienststellen in das Generalsekretariat verstärkt. Die Lohnkonti von HBA und ARP wurden mit dem Stellentransfer entsprechend entlastet. 2007 handelt es sich um die Übernahme eines Vollpensums aus dem AUE und eines Teilzeitpensums aus dem BIT im Rahmen einer generellen Zentralisierung in die Direktionsinformatik, was die Lohnkonti von AUE und BIT entsprechend entlastet, sowie um eine krankheitsbedingte Doppelbesetzung in der Abteilung Information. |
- 150'000.-
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Antrag 2006/219-06 CVP/EVP-Fraktion betreffend TBA Fahrzeugwesen, Reduktion Fahrzeuge (Konto 2315.311.70)
Antrag:
Ablehnung
Begründung: Seit dem Budget 2005 zeichnet das Tiefbauamt für die Anschaffung sämtlicher Fahrzeuge der kantonalen Verwaltung verantwortlich. Als Folge dieses Entscheides des Regierungsrates wurde die Budgetposition 2315 311.70 auf 1'190'000 Fr. erhöht und der entsprechende Kredit vom Landrat für das Budgetjahr 2005 bewilligt. Die Mehrjahresplanung für den Ersatz der kantonalen Fahrzeugflotte zeigt, dass auch in den nächsten Jahren ein Mittelbedarf von 1'200'000 Fr. notwendig ist, um die Einsatzbereitschaft der Flotte zu gewährleisten. Dabei handelt es sich lediglich um den Ersatz bestehender Fahrzeuge. Dass der durchschnittliche Bedarf der beiden letzten Jahre 2005 und 2006 insgesamt nur einem Betrag von rund 830'000 Fr. entspricht, liegt in der Tatsache, dass der Landrat 2006 auf dem Konto 2315.311.70 eine Budgetkürzung von 495'000 Fr. beschlossen hat (beantragt waren 1'200'000 Fr.). Im Falle einer Kürzung der Budgetposition müssten notwendige Ersatzbeschaffungen (wie bereits 2006) zurück gestellt werden, was dazu führen würde, dass ältere Fahrzeuge mit hohen Betriebskosten einsatzbereit gehalten werden müssen. |
- 200'000.-
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Antrag 2006/219-07 CVP/EVP-Fraktion betreffend ARP Denkmalpflege, Reduktion Beiträge an Eigentümer von Naturobjekten
(Konto 2354.365.70)
Antrag: Ablehnung Begründung: Bei den Subventionsempfängern handelt es sich um Eigentümer von kantonal geschützten Kulturdenkmälern. Unter dem Konto 2354.365.70 laufen zwei vom Landrat genehmigte Verpflichtungskredite. Zum einen der Kredit für die Sanierung von Schloss Birseck, zum andern die Denkmalsubventionen für alle anderen Objekte. Der Verpflichtungskredit für die Jahre 2007 - 2011 ist am 23. Oktober 2006 von der UEK behandelt und in der vorgelegten Form verabschiedet worden. Eine Reduktion des am 6. Dezember 2005 vom Landrat genehmigten Verpflichtungskredits für die Schlussetappe von Schloss Birseck würde zu einer sofortigen Einstellung aller Arbeiten führen. Eine Unterbrechung resp. zeitliche Verzögerung der Arbeiten würde zu Folgekosten führen, die auch der Kanton mitzutragen hätte. Die Reduzierung der jährlichen Tranche auf 400'000 Fr. führt zu Zahlungsengpässen, die primär die Privateigentümer von kantonal geschützten Kulturdenkmälern betreffen (Rechnungen können nicht in der vorgesehen Frist bezahlt werden). Es ist festzuhalten, dass der Kanton Basel-Landschaft im gesamtschweizerischen Bereich wenig Subventionsmittel zur Verfügung stellt. Die geschützten Kulturdenkmäler gestalten unsere Ortsbilder, den öffentlichen Raum usw. Dies bedeutet, dass die Bevölkerung in hohem Masse direkte Nutzniesser einer schönen Renovation usw. ist, die mehrheitlich von Privaten geleistet resp. bezahlt wird. Durchschnittlich entfällt auf eine "normale Gebäuderenovation" nur ca. 7% Subvention. Diese Zahl von rund 7% macht deutlich, dass es sich bei der Denkmalsubvention heute bereits um einen "symbolischen Betrag" handelt. Die Wirkung der Denkmalsubvention ist mit einer "Anstossfinanzierung" zu vergleichen, mit der ein mehrfaches Finanzvolumen durch den Eigentümer ausgelöst wird. |
- 250'000.-
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Antrag 2006/219-08 Hanspeter Ryser, SVP-Fraktion betreffend Beiträge an gemischtwirtschaftliche Unternehmen (Konto 2357.364.00)
Antrag:
Ablehnung
ARP / Öffentlicher Verkehr 2357.364.00-101 Investitionshilfe Gleiserneuerung Tramlinie 14 2357.364.00-102 Investitionshilfe Gleiserneuerung Tramlinie 3 Begründung: Die Kostenschätzung ist für die vorgesehene Massnahme realistisch (bestätigt durch die BLT). Die dargelegte Begründung ist nachvollziehbar, wenn auch unvollständig. Das Fahrplanverfahren ist abgeschlossen. Änderungen in diesem Umfang können nicht mehr adäquat publiziert werden. Es stehen kurzfristig weder Personal (ca. 6 Chauffeure) noch ausreichend Fahrzeuge (Spitzenlastfahrzeuge werden schon jetzt aus der Reserve genommen) zur Verfügung. Der 7,5-Minutentakt nur bis Jakobsberg ist betrieblich und kommerziell nicht sinnvoll. Nur eine Verlängerung bis Ulmenweg bringt eine ausreichende Wirkung. Kurzfristige Veränderungen von Linienführung und der Taktgestaltung im Rahmen der Budgetdebatte können kaum umgesetzt werden. Die Termine zur Linien- und somit Fahrplanfestlegung sind zu diesem Zeitpunkt längst abgelaufen. Um jährliche Diskussionen zu vermeiden, kennen wir das Instrument der vierjährigen Generellen Leistungsaufträge. Für kurzfristig nötige Anpassungen, insbesondere Einrichten neuer Linien(-Abschnitte) kann ein Probebetrieb eingeführt werden. Dies allerdings ausschliesslich auf den Termin des ordentlichen Fahrplanwechsels. Der Kanton Basel-Stadt hat für dieses Ansinnen kein Geld eingestellt und hat dieses auch nicht zur Verfügung. Die grenzüberschreitenden Linien sind ein Kompromiss, der ein Gleichgewicht zwischen den Kantonen und Unternehmen darstellt. Jetzt in einem einseitigen Schritt gegenüber Basel-Stadt kostenwirksame Massnahmen vorzunehmen, verstösst gegen die enge und vertrauensvolle Partnerschaft. Die Paritätische Kommission hat eine Arbeitsgruppe "Angebotsplanung BS-BL" ins Leben gerufen, welche derzeitig die Optimierung des Netzes prüft. |
+ 700'000.-
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Antrag 2006/219-09 Jürg Wiedemann, Grüne-Fraktion betreffend Erhöhung Konto Berater, Gutachter, Experten des Lufthygieneamtes um CHF 200'000.- auf neu CHF 466'500.- (Konto 2371.318.20)
Antrag:
Ablehnung
Begründung: Diese Budgetposition wurde durch zusätzliche Sparvorgaben des Baudepartements BS auf 171'500 Fr. gekürzt. Mittel für eine Informationskampagne auch in Zusammenhang mir dem Beschluss über die Interventionsmassnahmen der Konferenz der Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren stehen keine zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel könnte für die Information der Bevölkerung verwendet werden, allerdings ist die Wirkung dieser Massnahmen nicht so signifikant, dass auf die Interventionsmassnahmen verzichtet werden kann. Nachdem festgestellt wurde, dass der Kanton Basel-Stadt über den von ihm bestellten Leistungsumfang keine weiteren Leistungen zu finanzieren bereit ist, halten wir fest, dass eine allfällige Budgetaufstockung zu Leistungen führen könnte, die zwar zum Teil auch dem Kanton Basel-Stadt zu Gute kämen, jedoch ausschliesslich vom Kanton Basel-Landschaft finanziert würden. Siehe dazu auch Antrag 2006/019-02 - Begründung BUD. |
+ 200'000.-
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Antrag 2006/219-10 Kaspar Birkhäuser, Grüne-Fraktion betreffend Reduktion des Kontos Übriges Verbrauchsmaterial um CHF 150'000.- der Polizei Basel-Landschaft (Konto 2420.313.90)
Antrag:
Ablehnung
Begründung: Zum Schutz von unbeteiligten Dritten sowie von Korpsangehörigen hat der Bund am 31. Mai 2006 entschieden, eine neue Einsatzmunition (Action-Munition/Mannstopp-Munition) für die Mitarbeitenden des Grenzwachtkorps einzuführen. Entgegen ihrer ursprünglichen Absicht, die Einführung der neuen Munition erst in der Herbstversammlung 2007 zu beschliessen, entschied die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJJPD) bereits am 30. Juni 2006, die Umrüstung auf die neue Einsatzmunition auch bei den kantonalen Polizeikorps zu realisieren. Die Vorsteherin der JPMD entschied auf Antrag des Polizeikommandanten, bei der Polizei Basel-Landschaft die neue Einsatzmunition per 1. Juli 2007 einzuführen. Über die Hintergründe dieses Entscheids und über die Kosten wurde die Justiz- und Polizeikommission in ihrer Sitzung vom 21. August 2006 einlässlich informiert. |
- 150'000.-
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Aus folgenden Gründen erfolgte die Bestellung der neuen Munition bereits im August 2006:
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Es muss mit einer Einführungsphase (Umrüstung und Schulung der Mitarbeitenden) von mindestens 3 Monaten ausgegangen werden.
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Die Lieferanten haben zukünftige Lieferfristen von 8 bis 12 Monaten angekündigt.
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Es bestand die Möglichkeit, eine der letzten Lieferungen (Lose) vor dem Munitionsengpass - hervorgerufen durch die sehr starke Nachfrage - zu ausserordentlich günstigen Konditionen zu erwerben.
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Die vorgezogene Bestellung wird im laufenden Jahr (2006) zu einer Überschreitung des Kontos 313.90 führen, wobei diese Kosten durch eine Kreditverschiebung kompensiert werden können. Aufgrund äusserst günstiger Konditionen ist ab 2007 mit Zusatzkosten von lediglich noch 70'000 Fr. zu rechnen.
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Antrag 2006/219-11 SVP-Fraktion betreffend Amt für Volksschulen, ganze Rubrik (Konti 2520.xxx)
Antrag:
Ablehnung
Begründung: Im Amt für Volksschulen (AVS) ist bereits ein markanter Beitrag zur Senkung der Personalkosten erfolgt: Die Stelle des wissenschaftlichen Mitarbeiters, der pensioniert wurde, ist nicht mehr besetzt worden. Seine Aufgaben wurden zusätzlich anderen Mitarbeitern übertragen. 5 Mitarbeitende (460 Stellenprozent) mussten eine Reduktion von 2 Lohnklassen hinnehmen, 3 Mitarbeitende (300 Stellenprozent) wurden eine Lohnklasse tiefer eingestuft, für 2 Mitarbeitende (150 Stellenprozent) blieb die Lohnklasse unverändert, und 3 Mitarbeitende (200 Stellenprozent) erhielten eine Erhöhung um eine Lohnklasse. Die Aufgabenbereiche des Amtes für Volksschulen sind in dem vom Regierungsrat genehmigten Leistungsauftrag sowie in den Verordnungen Kindergarten / Primarschule und Sekundarschule detailliert umschrieben. Die per 1.8.2006 in Kraft getretenen Änderungen resp. Präzisierungen der Verordnung wurden in der breiten Vernehmlassung unterstützt. Aus den erwähnten Grundlagen wird ersichtlich, dass das AVS entgegen der im Budgetantrag gemachten Äusserung seine Aufgaben nicht erheblich reduzieren resp. "weitestgehend" anderen Organisationen übergeben konnte (vgl. dazu Erklärungen des Vorstehers der BKSD gemäss Landratsprotokoll vom 11. November 2004). Entgegen den Aussagen im Budgetantrag ist in keinem parlamentarischen Vorstoss die Aufhebung der Dienststelle gefordert worden. Die Firma BDO-Visura hat eine Organisationsanalyse des AVS durchgeführt. Dabei wurden die Projektarbeiten auf weitere Stellen der BKSD ausgeweitet. Gemäss Feststellungen der BDO-Visura ist „die Zusammenarbeit mit allen betroffenen Stellen und Mitarbeitenden des AVS sowie auch mit den übrigen einbezogenen Stellen und Personen in der BKSD und den Schulen sehr konstruktiv verlaufen." Der Bericht der BDO-Visura wird den Betroffenen zwar erst am 15. November 2006 präsentiert. Bereits jetzt kann festgehalten werden, dass eine Auflösung des AVS nicht zur Diskussion steht. Bei der Annahme des Budgetantrags können die im Bericht der BDO-Visura vorgesehenen Änderungen nicht realisiert werden. Per 1. April 2007 müssten ca. 8 Personen gekündigt werden. Zusätzliche Kündigungen müssten jeweils auf Ende des Kalenderjahres erfolgen; jährlich müssten zudem die Verordnungen Kindergarten / Primarschule und Sekundarschulen sowie der Leistungsauftrag angepasst werden. |
- 1'000'000.-
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Antrag 2006/219-12 SVP-Fraktion betreffend Sekundarschulen, Löhne Verwaltungs- und Betriebspersonal (Konto 2527.302.70)
Antrag:
Ablehnung
Begründung: Die Erwartungsrechung für das Jahr 2006 für die Löhne Betriebs- und Verwaltungspersonal an den Sekundarschulen lag zum Zeitpunkt der Budgetierung (Juli 2006) bei rund 7.5 Mio. Franken. Dieser Erfahrungswert stellte die Basis für das Budget 2007 dar. Bezogen auf diesen korrigierten Ausgangswert liegt ein effektiver Anstieg von rund 1.0 Mio. Franken vor. Neben dem vorgesehenen ES-Anstieg führt der Ausbau des Schulsozialdienstes an den Sekundarschulen (300'000 Fr.) sowie die Verordnung über die Schulleitungen der Sekundarschulen (600'000 Fr.) zu Mehrkosten. Die im Budgetantrag angesprochene Erhöhung des Kontos 2527.302.70 auf 7 Mio. Franken im Budget 2006 ist ein einmaliger Effekt infolge Umkontierung der Schulleitungspensen: Seit dem 1.8.2005 werden die Schulleitungspensen, also der nicht unterrichtende Anteil der Pensen der Schulleitungsmitglieder, separat auf Konto 2527.302.70 geführt (vormals 2527.302.10 Löhne Lehrpersonen). Die von den Schulleitungen zu erteilenden Unterrichtslektionen werden wie bisher auf Konto 2527.302.10 Löhne Lehrpersonen ausgewiesen. Insgesamt liegt der Vollausbau ab 1.8.2007 des Schulsozialdienstes für die Sekundarstufen 1 und 2 im Rahmen der Verordnung des Schulsozialdienstes deutlich unterhalb der im Bericht der Erziehungs- und Kulturkommission vom 27. Februar 2002 für den Schulsozialdienst ausgewiesenen Mehraufwendungen in Höhe von 2.3 Mio. Franken p.a. (Bericht Nr. 2001-105 an den Landrat). Bei der Anpassung der Verordnung über die Schulleitungen handelt es sich um ein geplantes Vorhaben, für welches die entsprechenden Mittel im Budget 2007 eingestellt worden sind, ohne dass dadurch ein Entscheid über die künftige Realisierung vorweg genommen wird. Neben den oben erwähnten Mehrkosten für den Ausbau Schulsozialdienst und die Verordnung über die Schulleitungen sind keine zusätzlichen „Vorhaben" im Konto 2527.302.70 vorgesehen. |
- 1'375'373.-
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Antrag 2006/219-13 CVP/EVP-Fraktion betreffend Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Beiträge an übrige Kantone/Konkordate (Konto 2549.361.50)
Antrag:
Annahme
Begründung: Der Beschluss zur Aufhebung der Finanzierung von Vollzeitausbildungen an ausserkantonalen höheren Fachschulen erfolgte im Jahr 2003 als Sparmassnahme. Dabei wurden die Vollzeitausbildungen an ausserkantonalen Höheren Fachschulen aus dem Anhang der interkantonalen Fachschulvereinbarung und des Regionalen Schulabkommens (RSA) gestrichen. Davon sind u.a. folgende Ausbildungsgänge mit Studierenden aus BL betroffen (Aufzählung exemplarisch, nicht abschliessend):
Schweiz. Bauschule Unterentfelden, Ausbildungsgang Bauführer
Die Umsetzung dieser Sparmassnahme führt in der Praxis zu Härtefällen und zum Verzicht auf die Aufnahme der entsprechenden Ausbildungen und ist somit bildungs- und insbesondere berufsbildungspolitisch verfehlt. Zudem tritt ab 1.1.2008 tritt mit dem neuen Finanzierungsmodus des Berufsbildungsgesetzes übergeordnetes Bundesrecht in Kraft, in welchem Beiträge der Kantone an die höhere Berufsbildung ohnehin zwingend vorgeschrieben sind. Aus diesen Gründen befürwortet der Regierungsrat diesen Budgetantrag. Damit das Anliegen der Budgetanträge realisiert werden kann, muss das Konto 2549.361.50 für das Jahr 2007 um CHF 250'000 erhöht werden. Mit der Annahme dieses Antrags wird ebenfalls dem Anliegen von Antrag 2006/219-14 vollständig Rechnung getragen. |
+ 250'000.-
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Antrag 2006/219-14 Annemarie Marbet, SP-Fraktion betreffend Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Beiträge an übrige Kantone/Konkordate (Konto 2549.365.19 und 365.90)
Antrag:
Ablehnung
Begründung: Die im Budgetantrag 2006/219-14 gestellten Anliegen werden durch die Annahme des Budgetantrags 2006/219-13 vollständig erfüllt. Aufgrund dessen wird der Budgetantrag abgelehnt. |
+ 80'000.-
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Weitere Anträge zum Budget 2007
Anträge des Landrats
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Aufwand
Franken |
Ertrag
Franken |
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Eidg. Parlamentarierfussballturnier 2007 im Kanton Basel-Landschaft:
Erhöhung Konto 1005.319.10 Mit Schreiben vom 3. September 2006 hat Erich Nussbaumer, Captain des FC Landrat, ersucht, für die Durchführung des eidg. Parlamentarierfussballturnieres 2007 im Kanton Basel-Landschaft im Voranschlag einen Betrag von Fr. 15'000.- einzustellen. Der Regierungsrat hat den Kredit unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Landrat bewilligt. |
+ 15'000.-
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Änderungen zur Wohneigentums- und Familienbesteuerung
Reduktion Konto 2115.400.10
Der Landrat hat mit den beschlossenen Änderungen des Steuergesetzes vom 7. Februar 1974; Steuerliche Entlastung von Familien und tiefen Einkommen sowie Umsetzung des BGE vom 27. Mai 2005 (Erhöhung Eigenmietwert und Aufhebung Mietkostenabzug) - LRB 1980/2006 zusätzliche Ertragsminderungen im Umfang von 8 Mio. Franken beschlossen. Die Mindereinnahmen schlagen sich bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen nieder. |
- 8'000'000.-
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Anträge des Regierungsrats
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Aufwand
Franken |
Ertrag
Franken |
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Kantonale Kunstsammlung in der Villa Gauss:
Erhöhung Konto 2571.301.30 Der Regierungsrat hat nach Abschluss der Budgetierung von der zur Zeit nicht fachgerechten Unterbringung der Kunstsammlung in der Villa Gaus inkl. der generell unbefriedigenden Lagersituation kantonaler Sammlungen Kenntnis genommen. Die BKSD und die BUD wurden beauftragt, Sofortmassnahmen zur Sicherstellung und zur Vermeidung weiterer Schäden sowie zur Verhinderung gesundheitlicher Beeinträchtigungen einzuleiten. |
+ 180'000.-
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Allgemeine Teuerung 2007: 0.3%
Reduktion Konto 2127.301.00
Ausgehend von einer Teuerungsprognose von 1.3 Prozent wurde im Budget 2007 ein Teuerungsausgleich von 0.8 Prozent berücksichtigt (0.5 Prozentpunkte Teuerungsverzicht im Rahmen der GAP). Die Jahresteuerung belief sich Ende Oktober 2006 auf 0.3%. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat mit separater Vorlage, für 2007 einen Teuerungsausgleich von 0.3% zu gewähren. Dies führt zu Minderausgaben von 8 Mio. Fr. Auf die Reduktion des Teuerungsausgleichs im Rahmen der GAP im Umfang von 0.5 Prozentpunkten soll verzichtet werden. Nach Beschluss des Landrates wird die Teuerungsanpassung von insgesamt 4.8 Mio. Fr. auf alle Rubriken verteilt. |
-8'000'000.-
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Finanzielle Konsequenzen
Bei der Annahme des Budgetantrages 2006/219-13 sowie aller gemäss oben erwähnten Anträge des Landrates und des Regierungsrates ergibt sich ein Minderaufwand von 7.555 Mio. Franken und ein Minderertrag von 8 Mio. Franken in der Laufenden Rechnung.
Gegenüber dem vom Regierungsrat vorgelegten Budget 2007 verschlechtert sich der Saldo der Laufenden Rechnung um 445'000 Franken von -5.6 Mio. Franken auf -6.0 Mio. Franken.
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in Mio. Fr.
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Budget 2007 alt gemäss LRV 2006/219 vom 12.9.2006
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Budget 2007 neu gemäss Anträgen LR und RR
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LAUFENDE RECHNUNG
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Aufwand
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2'625.2
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2'617.6
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Ertrag
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2'619.6
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2'611.6
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Saldo Laufende Rechnung
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-5.6
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-6.0
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INVESTITIONSRECHNUNG
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Ausgaben
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246.1
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246.1
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Einnahmen
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130.0
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130.0
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Nettoinvestitionen
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-116.1
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-116.1
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SELBSTFINANZIERUNG
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Saldo Laufende Rechnung
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-5.6
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-6.0
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Abschreibungen Verwaltungsverm.
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101.8
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101.8
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Selbstfinanzierung
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96.2
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95.8
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Selbstfinanzierung
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96.2
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95.8
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Nettoinvestitionen
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-116.1
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-116.1
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Finanzierungssaldo
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-19.9
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-20.3
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Selbstfinanzierungsgrad (%)
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82.9
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82.5
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ANTRAG
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat,
1. mit Ausnahme des Budgetantrages 2006/219-13 alle Budgetanträge abzulehnen
2. die weiteren Anträge des Landrates und des Regierungsrates zu beschliessen
Liestal, den 14. November 2006
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Wüthrich-Pelloli
Der Landschreiber: Mundschin
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