2006-235


1. Ausgangslage

Der Oberrheinrat schlägt in seiner Resolution vom 25. November 2005 betreffend Hochwasserschutz und Klimaänderungen vor:

Dieser Beschluss ist an die deutsche Bundesregierung, an das Land Baden-Württemberg und an das Land Rheinland-Pfalz sowie an die französische Regierung gerichtet. Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura sowie das Bundesamt für Umwelt haben die Resolution zur Kenntnisnahme erhalten.




2. Kommissionsberatung


Die Resolution ist an die Umweltschutz- und Energiekommission überwiesen worden, welche sich an ihrer Sitzung vom 29. Mai 2006 damit befasst hat.


Die Kommission war sich bewusst, dass die Resolution ausserhalb des Geltungs- und Einflussbereiches unseres Kantons bzw. unseres Landes liegt. Allerdings ging sie davon aus, dass die Massnahmen im Bereich Hochwasserschutz, die unser Kanton an Bächen und Flüssen ergreift, auch weiter unten wirksam sind, d.h. einen Beitrag zum Hochwasserschutz am Rhein leisten.


Aus dieser Überlegung heraus beschloss die Kommission, dem Oberrheinrat im Sinne einer Rückmeldung zur Kenntnis zu bringen, welche Hochwasserschutzmassnahmen im Kanton Basel-Landschaft in den letzten fünf Jahren umgesetzt worden und welche für die nächsten fünf Jahre geplant sind ( vgl. Beilage 1 ).


Die Bau- und Umweltschutzdirektion weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass kein direkter Zusammenhang zwischen unseren Massnahmen im Bereich Hochwasserschutz und der Hochwassersituation am Rhein nachgewiesen werden kann. Die Massnahmen bei Bächen und Flüssen wirken kleinräumig und verwässern buchstäblich, bis die Wassermassen den Rhein erreichen.


Als weiteren Aspekt hat die Kommission auch die Information und Organisation im Falle eines Hochwassers am Rhein diskutiert. Es scheint ihr wichtig, dass die Bevölkerung - jene Deutschlands, Frankreichs und der Schweiz - bei einem solchen Ereignis frühzeitig alarmiert wird. Die Einführung eines gemeinsamen Systems sollte deshalb geprüft werden.


Die Kommission hat sich nach der Sitzung beim Kantonalen Krisenstab erkundigt, wie der Alarmierungsablauf im Falle eines Hochwassers aussieht. Über den Prozessablauf, nach welchem der Krisenstab bei einer Meteo-Warnung vorgeht, orientiert Beilage 2.


Bei der internationalen Alarmierung gibt es gemäss Paul Schaub, Dienstchef Lagewesen beim Kantonalen Krisen-stab, grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Zum einen koordiniert die Nationale Alarmzentrale (NAZ) in Zürich bei einem Talsperrenbruch die Alarmierung. Zum anderen kann der Krisenstab die Leitstellen in Deutschland und Frankreich durch eine sogenannte Trinat-Meldung über ein Hochwasser informieren. Tatsächlich war dies aber noch nie der Fall; bislang erfolgten solche Trinat-Meldungen vorab bei Chemie-Ereignissen.


Hochwasser ereignen sich in der Regel nicht ohne Vorwarnung. Steigt der Pegelstand, so alarmiert die Revierzentrale in Basel-Stadt rheinabwärts.


Im Übrigen besteht die ständige Arbeitsgruppe "Einsatzplanung Rhein", in der neben Vertretern der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Aargau auch Vertreter der Anrainerstaaten Deutschland und Frankreich mitwirken. Sie befasst sich mit der vorsorglichen und koordinierten Planung der Einsatzkräfte, um Ereignisse wie Personenrettung im Wasser, Öl- oder Chemiewehreinsätze auf Gewässer sowie Havarie und Brand von Schiffen im Rheinabschnitt zwischen Rheinfelden und Märkt (D) bewältigen zu können. Laut Paul Schaub, der Mitglied der Arbeitsgruppe ist, ist das Ereignis "Hochwasser" in der "Einsatzplanung Rhein" noch nicht erfasst. Er hat zugesagt, diesen Aspekt in einer der nächsten Sitzungen einzubringen.




3. Verfahren


Dieser Bericht dient der Orientierung des Landrates und enthält keine Anträge (gemäss Geschäftsordnung des Landrates, § 70 Absatz 1). Es ist nicht vorgesehen, darüber im Landrat eine Debatte zu führen.


Eine Kopie dieses Berichtes wird dem Oberrheinrat zur Kenntnisnahme zugestellt werden.


Pratteln, 14. September 2006


Für die Umweltschutz- und Energiekommission
Der Präsident: Philipp Schoch


Beilagen:
- Hochwasserschutzmassnahmen im Kanton Basel-Landschaft
- Kantonaler Krisenstab: Prozessablauf im Falle einer Meteo-Warnung [PDF]



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