2006-239
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Sammelvorlage betreffend 9 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Mai 2005 - Mai 2006; Genehmigung
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vom:
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26. September 2006
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Nr.:
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2006-239
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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1. Inhalt der Vorlage
Diese Sammelvorlage bezieht sich auf die beiliegende Serie von neun Abrechnungen über Verpflichtungskredite, die dem Landrat zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet werden. Von den abgerechneten Krediten entfallen
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drei auf Hochbau:
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Ausbau der Schulanlage 'Egerten' in Reinach für die Handelsschule KV Baselland
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Kantonsspital Liestal (KSL), Raumbewirtschaftung für die Installation eines MRI-Gerätes
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Kantonsspital Bruderholz (KSB), Aufstockung offenes Parkdeck
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eine auf Abfall:
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Verpflichtungskredit zur Abdeckung von Garantieleistungen gegenüber der Regionalen Sondermüll-Verbrennungsanlage, RSMVA, in Basel
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eine auf Landerwerb:
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Augusta Raurica
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eine auf ökologischen Ausgleich:
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Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone für die Jahre 1999 - 2003
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sowie
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zwei auf die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion:
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Rheinhäfen beider Basel /Abwassersanierung Auhafen in Muttenz
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Beschaffung und Installation eines MRI-Gerätes am Kantonsspital Liestal
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eine auf die Finanz- und Kirchendirektion:
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Verpflichtungskredit Neues Rechnungswesen (NRW)
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2. Prüfung und Verantwortlichkeit
Die Bauabrechnungen werden ab Juli 1997 nicht mehr flächendeckend von der Kantonalen Finanzkontrolle geprüft, wie diese mit Schreiben vom 11. Juni 1997 mitgeteilt hat. Sie ist aber nach wie vor bereit, komplexe Abrechnungen auf Antrag zu kontrollieren. Für die materielle Richtigkeit der einzelnen Abrechnungen ist ab Juli 1997 die zuständige Direktion bzw. Dienststelle verantwortlich. Diese legen die Abrechnungen als Direktionsentscheid vor und stellen diesen der Abteilung Wirtschaft und Finanzen der Bau- und Umweltschutzdirektion zur weiteren Verarbeitung in der Sammelvorlage zu. Die Abrechnungen der Bau- und Umweltschutzdirektion werden vor dem Direktionsentscheid zusätzlich durch die Abteilung Wirtschaft und Finanzen geprüft.
3. Kostenübersicht
Aus der beigefügten Kostenübersicht sind alle kostenrelevanten Daten ersichtlich. Es ist erkennbar, bei welchen Objekten der Kostenrahmen über- oder unterschritten worden ist. Die vorliegenden Abrechnungen enthalten - soweit verfügbar - Angaben über Bauzeit bzw. Ausführungszeit sowie Datum der Fertigstellung. Die abgerechneten Objekte sind wie folgt nach Nominalkredit, Realkredit und Gesamtkosten kumuliert:
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- Summe der Nominalkredite:
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118.2 Mio. Franken
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- Summe der Realkredite (nominal + Teuerung)
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117.5 Mio. Franken
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- Summe der abgerechneten Gesamtkosten
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83.2 Mio. Franken
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Dabei vermitteln diese Summen den Eindruck, über welches Volumen man sich unterhält; weitere Bedeutung kommt diesen nicht zu. Es wird in tabellarischer Übersicht deutlich, wie wenig die über alle vorgelegten Objekte kumulierten Kredite bzw. Kosten aussagen. Abrechnung Nr. 4 betreffend Abdeckung von Garantieleistungen gegenüber der Regionalen Sondermüll-Verbrennungsanlage, RSMVA, in Basel mit Kredithöhe von 44 Mio. Franken belegt 37.2% der Kreditvorlagen und Abrechnung Nr. 3 betreffend Kantonsspital Liestal, Raumbereitstellung für die Installation eines MRI-Gerätes von 1.56 Mio. Franken belegt gerade einmal rund 1.3%.
4. Bemerkungen zu Verspätungen bei der Vorlage der Abrechnungen
Es muss darauf eingegangen werden, dass fünf von 9 Abrechnungen zu spät oder scheinbar zu spät vorgelegt werden:
Abrechnung 1 betreffend Ausbau der Schulanlage 'Egerten' in Reinach für die Handelsschule KV Baselland liegt aufgrund des Bauabschlusses scheinbar zu spät vor. Wegen eines Baumangels und darauf folgenden Leistungen sowie der zeitaufwändigen Verantwortlichkeitsfeststellung erfolgte die letzte Zahlung am 20 Juni 2005. So betrachtet liegt keine Verspätung vor.
Abrechnung 5 betreffend Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone für die Jahre 1999 bis 2003. Es kann nicht mehr genau rekonstruiert werden, warum die Abrechnung im Tagesgeschäft untergegangen ist. Immerhin hat man sich für nachfolgende Kredite den Ablauf einer geordneten, termingerechten Abrechnung festgehalten und ist willens, dies beim nächsten Mal besser zu machen.
Bei Abrechnung 6 betreffend Augusta Raurica, Landerwerb, wollte man lange Zeit die jetzt ungenutzten 492'460 Franken des Kredites für den Erwerb einer weiteren Parzelle einsetzen; Bedarf ist längst vorhanden. Aufgrund der Grössenordnung der nun im Zusammenhang mit dem Vorhaben Salina Raurica vorzunehmenden Landbewegungen hat man dann aber darauf verzichtet und die Abrechnung mit Unterschreitung vorgelegt. Vom Zeitpunkt der letzten Bewegung aus gesehen ist die Abrechnung zu spät, vom Zeitpunkt der Entscheidung, den Kredit unterschritten abzurechnen, erscheint die Abrechnung rechtzeitig.
Abrechnung 7 betreffend Abwassersanierung Auhafen Muttenz liegt zwar sogar als Regierungsratsbeschluss seit dem 21. Dezember 2004 vor. Diese Abrechnung ist jedoch erst zufällig und mit Verzug bei der koordinierenden Abteilung Wirtschaft und Finanzen der Bau- und Umweltschutzdirektion eingetroffen.
Abrechnung 9 betreffend Neues Rechnungswesen (NRW): Nachdem eine EDV-PUK eingesetzt worden war, sollte mit der Vorlage der Schlussabrechnung des NRW zugewartet werden bis der Kommissionsbericht vorliegt. Ursprünglich war beabsichtigt, im bestehenden System zu Lasten des Kredits (wie vorgesehen) noch eine Anlagebuchhaltung einzuführen. Dieses Projekt wurde dann aber sistiert, da der Regierungsrat den Auftrag erteilt hat, vor der anstehenden Ablösung der Lohnadministrations-Software eine Gesamtstrategie für alle betriebswirtschaftlichen EDV-Systeme (Personalwesen und Finanz- und Rechnungswesen, Materialverwaltung und Beschaffung/
Einkauf), eine sogenannte ERP-Strategie (Enterprise Ressource Planning), auszuarbeiten.
5. Bemerkungen zu den Kostenabweichungen
5.1 Mehrkosten
In dieser Sammelvorlage schliesst keine Abrechnung mit Mehrkosten ab.
5.2 Minderkosten
Alle neun abgerechneten Kredite schliessen mit Minderkosten ab, welche in den beiliegenden Detailabrechnungen begründet sind:
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Verpflichtungskredit zur Abdeckung von Garantieleistungen gegenüber
der Regionalen Sondermüllverbrennungsanlage, RSMVA, Basel (Abrechnung Nr. 4) |
- Fr. 32'478'985.-- ( - 73,82 %)
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Augusta Raurica, Landerwerb
(Abrechnung Nr. 6) |
- Fr. 492'460.-- ( - 3,08 %)
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Rheinhäfen beider Basel, Abwassersanierung Auhafen, Muttenz
(Abrechnung Nr. 7) |
- Fr. 468'228.-- ( - 4,78%)
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Die scheinbar geringfügige Überschreitung von 123'772.20 Franken ist mit der in der Abrechnung Mitte Seite 3 aufgeführten Teuerung von 597'000.-- Franken aufzurechnen, was zur angeführten Unterschreitung führt. Die Teuerung wurde, wie sonst bei Baukrediten üblich, nicht in Teuerung vor und nach Baubeginn aufgeteilt.
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Abgeltungsbeiträge zur Schaffung und Erhaltung von ökologischen
Ausgleichsflächen in der Landwirtschaftszone für die Jahre 1999 - 2003 (Abrechnung Nr. 5) |
- Fr. 374'205.-- ( - 2,42 %)
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Ausbau der Schulanlage 'Egerten', Reinach, für die Handelsschule KV Baselland
(Abrechnung Nr. 1) |
- Fr. 167'615.-- ( - 0,87 %)
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Kantonsspital Bruderholz (KSB), Aufstockung offenes Parkdeck
Abrechnung Nr. 2) |
- Fr. 148'599.-- ( - 7,67 %)
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Kantonsspital Liestal (KSL), Raumbereitstellung für die Installation eines MRI-Gerätes
(Abrechnung Nr. 3) |
- Fr. 75'533.-- ( - 4,80 %)
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Beschaffung und Installation eines MRI-Gerätes am Kantonsspital Liestal
(Abrechnung Nr. 8) |
- Fr. 44'680.-- ( - 2,06 %)
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Neues Rechnungswesen 'NRW'
(Abrechnung Nr. 9) |
- Fr. 24'978.-- ( - 0,34 %)
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Wie aus den Ausführungen der Finanz- und Kirchendirektion hervorgeht, wurden vom Gesamtkredit von 8'500'000.-- Franken zwei Teilprojekte mit Kreditanteil von 1'250'000.-- Franken nicht ausgeführt. Daher resultiert effektiv eine Kreditunterschreitung von 24'978.-- Franken; die restlichen 1.25 Mio. Franken bleiben unbenutzt.
6. Beiträge Dritter
Die Abrechnungen geben Auskunft darüber, ob von dritter Seite Beiträge zu entrichten sind. Falls eine Beitragsverpflichtung besteht, wird hingewiesen auf:
- Herkunft und Höhe der Beiträge;
- eingegangene Zahlungen Dritter;
- noch ausstehende Beiträge Dritter.
In Abrechnung 7, Abwassersanierung Auhafen Muttenz, wurden bereits 1'884'117.-- Franken Vorteilsbeiträge von Eigentümern als verbucht ausgewiesen. Allerdings wurden Beiträge von insgesamt 2'835'339.-- Franken in Rechnung gestellt. Die Differenz von 951'222.-- Franken war damals Gegenstand von Verhandlungen vor Enteignungsgericht. Aufgrund des Urteils des Enteignungsgerichtes wurden in der Zwischenzeit die ausstehenden Beträge samt Verzugszinsen vereinnahmt. Diese sind laut Verzeichnis der Verpflichtungskredite mit insgesamt 2'873'930.20 Franken verbucht.
7. Antrag
Dem Landrat wird beantragt, dem beiliegenden Entwurf zu einem Landratsbeschluss zuzustimmen.
Liestal, 26. September 2006
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Wüthrich-Pelloli
der Landschreiber: Mundschin
Beilage
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Entwurf eines Landratsbeschlusses
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Kostenübersicht zu Bauabrechnungen
[PDF]
- 9 Abrechnungen über Verpflichtungskredite
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